Änderungen bei der Ortsteilratswahl – viele junge Wahlhelfende
Die Stadt Jena ruft mit der Bekanntmachung im jüngsten Amtsblatt dazu auf, Wahlvorschläge für die Wahl des Stadtrates, des Oberbürgermeisters, der Ortsteilbürgermeister und der Ortsteilräte einzureichen. Die Wahlen finden am 26. Mai 2024 statt, eventuelle Stichwahlen vierzehn Tage später am 9. Juni 2024 gemeinsam mit der Europawahl.
Während für die Wahl des Oberbürgermeisters und der Ortsteilbürgermeister auch Einzelbewerber ausdrücklich zugelassen sind, dürfen Wahlvorschläge für den Stadtrat ausschließlich von Parteien oder Wählergruppen eingereicht werden. Die notwendigen Formalitäten sind im Amtsblatt sowie auf den städtischen Internetseiten im Detail beschrieben. Hier sind auch die notwendigen Formulare für die Einreichung der Wahlvorschläge zu finden. Die Wahlleitung der Stadt bittet darum, für die Abgabe der Wahlvorschläge einen Termin zu vereinbaren. So können die Vorschläge gleich auf Vollständigkeit geprüft werden. Alle Wahlvorschläge müssen spätestens am 12. April 2024 um 18.00 Uhr bei der Stadt eingereicht sein. Am 23. April 2024 trifft sich der Wahlausschuss, der anhand der gesetzlichen Vorgaben darüber entscheidet, ob die Wahlvorschläge korrekt sind und so zur Wahl zugelassen werden.
Bei der Wahl der weiteren Mitglieder der Ortsteilräte geltet dieses Mal neue Regelungen. Nach einer Änderung der Hauptsatzung der Stadt können Bewerber auch ihr Geburtsjahr und eine eventuelle Parteimitgliedschaft auf dem Stimmzettel angeben lassen. Dies soll den Wählerinnen und Wählern eine Orientierung geben, falls sie die Kandidaten nicht namentlich kennen. Neu ist weiterhin, dass für den Fall, dass weniger Bewerber als mögliche Ortsteilratsmitglieder kandidieren, keine weiteren Kandidaten auf den Stimmzettel eingetragen werden dürfen. Nach einer Änderung in der Thüringer Kommunalordnung verringert sich dann die Zahl der Ortsteilratsmitglieder entsprechend. Alle Ortsteile sind daher aufgefordert, ausreichend Bewerberinnen und Bewerber zu benennen. Das Verfahren ist hier am einfachsten, denn es braucht nur einen im Ortsteil wohnenden wahlberechtigten Vorschlagenden.
Für die Wahl der Ortsteilbürgermeister gilt wie bei früheren Wahlen, dass bei nur einem oder keinem Kandidaten weitere Namen auf den Stimmzettel eingetragen werden dürfen.
Sehr erfreut zeigt sich Wahlleiter Matthias Bettenhäuser über die Zahl der bisher eingegangenen Bereitschaftserklärungen für die Mitarbeit in einem Wahlvorstand. Mehr als 1.400 Wahlhelfende haben sich für den Wahltermin am 26. Mai 2024 gemeldet. Besonders hervorzuheben sei, dass sich sehr viele junge Menschen gemeldet haben. Rund ein Drittel der Wahlhelfenden ist unter 25 Jahre alt, knapp 50 von ihnen sind zwischen 16 und 18 Jahren alt. „Für die Demokratie ist das ein tolles Zeichen, dass so viele junge Leute dabei sind“, so Bettenhäuser. „Auf diese Weise kann jeder sehen, wie Wahlen ganz praktisch funktionieren, auch wie viel Aufwand notwendig ist für unser oberstes Recht in einer Demokratie und wie sichergestellt wird, dass jeder zu seinem gesetzlichen Wahlrecht kommt.“ Wer noch Interesse hat, als Wahlhelferin oder Wahlhelfer dabei zu sein, kann sich vor allem für die am 1. September folgende Landtagswahl melden.
Weitere Informationen:
Wahlleitung, Tel.: 03641 – 49 2005 & 49 2120
Mail: wahlen@jena.de
https://rathaus.jena.de/de/amtsblatt
https://wahlen.jena.de/
Dieser Beitrag ist eine Meldung der Stadtverwaltung Jena.
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