Es sind letztendlich beide, Stadt Jena und das Land Thüringen, Institutionen des öffentlichen Rechts und somit auch dem Gemeinwesen verpflichtet. Aber gerade der größte Immobilienbesitzer in Jena, also das Land Thüringen, und die weniger betuchte Stadt Jena, streiten sich um jeden Quadratmeter Nutzungsfläche. Der eine, um seine wissenschaftlichen und ökonomischen Interessen zu forcieren, der andere erstmal (grundsätzlich) um seinen Pflichtaufgaben nachkommen zu können. Und natürlich verfolgt auch die Stadt eigene Interessen.
Grundsätzlich steht dabei das planlose Vorgehen des Landes Thüringen bei der Nachnutzung von Objekten, die durch den Umzug aus den alten Kliniksobjekten nun nach Lobeda, im Vordergrund. Man darf sich dabei noch einmal vor Augen führen, dass die Planungen für die neuen Standorte in Lobeda bereits weit in den 90iger Jahren begonnen haben. Nur hatte man eben die alten Standorte vergessen. Wer interessiert sich auch für das Alte, sehen lassen möchte man nur mit den neuen Objekten, wobei das mit dem Inselplatz auch gerade nicht so richtig klappt. Besonders bemerkenswert fällt dieser Unterschied bei den Unterbringungen von Flüchtlingen ins Auge.
Aktuell gibt es eine Beschlussvorlage für den nächsten Jenaer Stadtrat, in dem es um die Ersatzunterkunft für die GU Frauenklinik, die alte Hautklink, geht. „Das Land Thüringen hatte mit Vertragsschluss für die Frauenklinik Ende 2022 angekündigt, dass das Land beabsichtigt die Frauenklinik anderweitig nach zu nutzen. Das Vertragsende war daher auf den 31.12.2023 datiert, nun erfolgte eine einmalige Verlängerung bis zum 31.03.2024. Bis zum 31.03.2024 ist somit eine Ersatzunterkunft für die GU Frauenklinik zu schaffen. Die hierfür anfallenden Kosten werden auf insgesamt 650 T€ geschätzt. Hiervon fallen
150T€ in 2023 und 500 T€ in 2024 liquiditätswirksam an.“
Deshalb benötigt es jetzt einen weiteren Beschluss im Jenaer Stadtrat. Am Standort alte Hautklinik sollen dann 100 Plätze für Flüchtlinge geschaffen werden. Der Fachdienst Soziales wird bis mindestens Ende 2026 die Refinanzierung aus der
Erstattung des Freistaat Thüringen leisten können. Mit dem Erlass des Thüringer
Landesverwaltungsamtes vom 30.10.2023 hat sich nun der Freistaat Thüringen verpflichtet, bis 31.12.2026 in der Stadt Jena die Kosten für 687 Plätze für Geflüchtete zu
refinanzieren – unabhängig von der Belegung. In diese Kostenkalkulation werden die
Plätze in der neuen GU Alte Hautklinik einfließen, so heißt es abschließend in der Begründung der Stadt.
Es ist ein hin und her zu jeder Art von Immobilienmanagement in Jena. Aus einem Mangel heraus werden so sicherlich keine guten Ergebnisse erzielt werden können. Ob vor allem alte medizinische Gebäude wirklich gut geeignet sind, um bis mittel-, und langfristig als Flüchtlingsunterkünft herhalten zu können, darf auch bezweifelt werden.
Vielleicht sollten man das Thema Integration von Flüchtlingen und das Wachstum der Stadt endlich einmal aus einer anderen Perspektive betrachten, nämlich dieser, dass stattliche Institutionen sich erstmal grundsätzlich dem Gemeinwesen verpflichtet zu fühlen haben. Zeit hatten beide bereits seit 2015 sich ernsthaft mit diesen Themen zu beschäftigen. Gemacht haben sie es nicht. Was ist damit gemeint? Selbstverständlich, neuen Wohnraum zu schaffen. Denn erst damit wird auch eine menschenwürdige Unterbringung von Geflüchteten gewährleistet werden können. Und die Bürger Jenas würde sich auch über Wohnraum freuen, sonst brauchen wir uns auch nicht mehr im Ansatz über Wachstum unterhalten. Wohnraum ist soziale Infrastruktur vor Ort. Dafür gibt es Stadtentwicklung, alles irgendwie in einem Gleichgewicht zu halten. In Jena ist das Gleichgewicht schon lange aus der Balance geraten. Aber die Bürger sollten auf Grund einer Monopol- und Mangelwirtschaft nicht gegeneinander ausgespielt werden und tragen dafür auch nicht die Verantwortung. Das sollte jetzt einfach wieder in das öffentliche Bewusstsein zurückkehren. Und dazu brauchen wir öffentliche Debatten!