Es geht um das Feststellung des rechtswidrigen Verwaltungshandelns zur fehlenden Beteiligung des Stadtrates bei Personalentscheidungen. Klingt blechern und sehr bürokratisch. Ist es letztendlich aber auch. Der eingereichte Stadtratsbeschluss soll im Rahmen einer Klage dazu beitragen, die Zuständigkeiten zwischen Stadtrat und Oberbürgermeister in den strittigen Fragen – Beteiligung Stadtrat bei Personalentscheidungen und Informationsanspruch des Stadtrates – rechtlich abzuklären.
So sieht es jedenfalls die Fraktion DieLinke, denn sie bringt dazu zum nächsten Stadtrat am 22.11.2023 eine Beschlussvorlage in die nächste Stadtratssitzung ein. Weiter heißt es dazu in der Beschlussvorlage begleitend als „Klagegenstände“ bezeichnet:
„1.
die rechtswidrige nicht erfolgte Einbeziehung des Stadtrates und seiner zu beteiligenden Ausschüsse hinsichtlich des veränderten Dienstverhältnisses des
Werkleiters JenaKultur (Freistellung April bis Juli 2022), die nicht erfolgte Einbeziehung des Stadtrates und seiner Ausschüsse in die Abberufung des Werkleiters
JenaKultur bzw. in die Auflösung seines Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag und die Vorenthaltung der eigentlichen Gründe für die umgehende
Trennung vom Werkleiter gegenüber Stadtrat und Werkausschuss.
und
2.
die nicht erfolgte Information des Werkausschusses JenaKultur über die Fördermittelabsage der Kulturstiftung des Bundes für das Projekt „The Diamond Maker“
als wesentliche Information für eine Risikobewertung zum Vollzug des Wirtschaftsplans 2022 (unterbliebene Risikoberichterstattung) und die nicht erfolgte
Information des Werkausschusses JenaKultur über die Prüfung des Projekts „The
Diamond Maker“ durch den Fachdienst Recht Anfang April 2022, über deren
Ergebnisse und den verfügten Projektabbruch, die gestellte Strafanzeige gegen
den Werkleiter sowie die im Mai angeregte Sonderprüfung des Rechnungsprüfungsamtes.“
Hintergrund:
Ex-Chef von Jenakultur, Jonas Zipf soll Verträge für ein Kunstprojekt abgeschlossen haben, bei dem die Finanzierung noch nicht geklärt war. Es geht um insgesamt 299.000 Euro, davon 180.000 Euro Fördermittel des Bundes. Als Werkleiter durfte er Verträge nur bis 10.000 Euro schließen. Die Stadt hatte Zipf daher im April 2022 angezeigt. Im Mai verließ der Ex-Werkleiter Jena Richtung Hamburg und arbeitet dort nun als Kaufmännischer Geschäftsführer beim Theater Kampnagel. Nun ermittelt auch die Staatsanwaltschaft. Zipf wurde mit einem Aufhebungsvertrag seines Amtes enthoben. An diesem hätte der Hauptausschuss der Stadt beteiligt sein müssen, ist sich der Stadtrat sicher. Oberbürgermeister Thomas Nitzsche (FDP) sieht das anders. Der Jenaer Stadtrat beharrt weiter auf Akteneinsicht im Fall von Jenakultur Ex-Chef Jonas Zipf. Dabei geht es um den Aufhebungsvertrag zwischen der Stadt und dem ehemaligen Werkleiter von JenaKultur. Oberbürgermeister Thomas Nitzsche weigert sich jedoch bislang, dem Beschluss des Stadtrates nachzukommen, da er ihn für rechtswidrig hält. Dabei beruft er sich unter anderem auf ein vereinbartes Stillschweigen.