Der letzte General und die bürokratische Abwicklung der Staatssicherheit

Das Bild von Heinz Engelhardt am Abend des 15. Januar 1990 gehört zum visuellen Gedächtnis der Friedlichen Revolution, auch wenn es weniger bekannt ist als die jubelnden Menschen auf der Mauer. Während Demonstranten auf das Gelände der Berliner Stasi-Zentrale in der Normannenstraße strömten, empfing der letzte amtierende Chef des DDR-Geheimdienstes ein Fernsehteam in seinem Büro. Er rückte seine Krawatte zurecht, bot Wodka an und stellte sich mit einer bemerkenswerten Nüchternheit als „Konkursverwalter“ vor. Diese Szene verdichtet die ambivalente Rolle, die Engelhardt in den letzten Monaten der DDR spielte: Er war nicht der Verteidiger einer Festung, sondern der Technokrat einer Liquidation, der versuchte, den Untergang eines gewaltigen Apparats administrativ zu bewältigen.

Heinz Engelhardt unterschied sich signifikant von seinem Vorgänger Erich Mielke. Jahrgang 1944, war er kein „alter Kämpfer“ des kommunistischen Widerstands, sondern ein Produkt der etablierten DDR-Kaderpolitik. Als Diplom-Jurist und Karriereoffizier war er schnell aufgestiegen und wurde 1987 zum jüngsten Generalmajor des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) ernannt. Seine Sozialisation fand in einem System statt, das Loyalität und administrative Effizienz über alles stellte. Diese Prägung bestimmte sein Handeln, als im Herbst 1989 die Macht der SED zu erodieren begann und der Ruf nach Auflösung der Geheimpolizei immer lauter wurde.

Nach der Umbenennung des MfS in das Amt für Nationale Sicherheit (AfNS) im November 1989 und den darauf folgenden Plänen der Regierung Modrow, einen verkleinerten „Verfassungsschutz“ aufzubauen, war Engelhardt eine Schlüsselfigur dieser Transformationsversuche. Er sollte diesen neuen Dienst leiten, der den professionellen Kern der Nachrichtendienste in die neue Zeit hinüberretten sollte. Interne Protokolle aus dem Januar 1990 zeigen jedoch eine Führungsebene, die zwischen dem Willen zum Weitermachen und der wachsenden Erkenntnis der eigenen Überflüssigkeit schwankte. Engelhardt agierte in einer Realität, die sich zunehmend von der Dynamik auf der Straße und den Forderungen des Zentralen Runden Tisches entkoppelte.

Der 15. Januar 1990 markierte das endgültige Scheitern dieser Pläne. Der physische Zugriff der Bürger auf die Zentrale zwang die Regierung, das Projekt einer Nachfolgeorganisation aufzugeben. Engelhardts Funktion wandelte sich vom designierten Verfassungsschutz-Chef zum Leiter einer „Beratergruppe“, die paradoxerweise mit der Auflösung des eigenen Ministeriums beauftragt war. In dieser Phase fand er sich in einer erzwungenen Zusammenarbeit mit Bürgerrechtlern wie Werner Fischer wieder, die als Regierungsbevollmächtigte die Kontrolle über den Prozess übernehmen sollten.

Dieses Aufeinandertreffen zweier Welten führte zu Konflikten, die viel über das Selbstverständnis der MfS-Eliten aussagen. Während die Bürgerkomitees die Sicherung der Akten zur Dokumentation des Unrechts forderten, priorisierten Engelhardt und sein Stab den Schutz ihrer ehemaligen Mitarbeiter und Quellen. Dieser Konflikt kristallisierte sich im März 1990 in einem Brief Engelhardts an Werner Fischer heraus. Darin wandte sich der General vehement gegen die Überprüfung der neu gewählten Volkskammerabgeordneten auf eine Stasi-Mitarbeit. Er nutzte dabei ausgerechnet die Verfassung der DDR, die sein Ministerium jahrzehntelang systematisch unterhöhlt hatte, um gegen die Offenlegung zu argumentieren.

Engelhardts Argumentation war strikt legalistisch und blendete die moralische Dimension des Überwachungsstaates aus. Er warnte, die Enttarnung inoffizieller Mitarbeiter (IM) verstoße gegen den Datenschutz und das Rückwirkungsverbot, da die Zusammenarbeit nach damaligem DDR-Recht nicht illegal gewesen sei. Er appellierte an „Anständigkeit“ und „Fairness“ gegenüber jenen, die dem Staat gedient hatten. Für Engelhardt war die Auflösung primär ein Verwaltungsakt, der mit bürokratischer Ordnung vollzogen werden musste, um die „menschlichen Ressourcen“ des Apparats vor dem zu schützen, was er als Rachefeldzug empfand.

Rückblickend erscheint Heinz Engelhardt weniger als politischer Hardliner denn als Funktionär des Endes. Es ist auch ihm zuzuschreiben, dass die Waffen in den Depots blieben und die Auflösung nicht in gewaltsames Chaos umschlug. Doch sein juristischer Kampf um die Deutungshoheit und den Schutz der Täterdaten offenbart, dass die Logik der Geheimpolizei bis zum Schluss intakt blieb: der Glaube, Hüter einer Ordnung zu sein, die von der Bevölkerung zu Unrecht abgelehnt wurde. Seine Geschichte demonstriert, wie autoritäre Strukturen selbst im Moment ihres Zusammenbruchs versuchen, sich durch technokratische Rationalität zu legitimieren.