Verwaltungsakten beleuchten Alltag im DDR-Spezialkinderheim Pretzsch

Schloss Pretzsch präsentiert sich heute als ruhiger Ort, doch die Geschichte der Immobilie ist von unterschiedlichen politischen Nutzungen geprägt. Ursprünglich 1827 als königliches Waisenhaus gestiftet, weist der Standort eine historische Kontinuität in der institutionalisierten Unterbringung auf. In den 1930er Jahren nutzten Wehrmacht und SS-Sicherheitsdienst das Schloss, womit der Ort bereits vor 1945 in repressive staatliche Strukturen eingebunden war.

Nach Kriegsende erfolgte eine Rückkehr zur Nutzung für die Jugendhilfe, ab 1960 spezifisch als DDR-Spezialkinderheim unter Aufsicht des Bezirkes Halle. Die historische Erforschung dieser Zeit stützte sich lange primär auf individuelle Heimakten der Zöglinge. Eine entscheidende Erweiterung der Quellenbasis ergab sich 2022 durch die Übernahme von umfangreichem Verwaltungsschriftgut in das Landesarchiv Sachsen-Anhalt.

Nach archivfachlicher Bewertung wurden rund 80 Prozent dieses Materials dauerhaft gesichert. Die Bedeutung dieses Fundes liegt in der Zusammenführung von Einzelschicksalen mit dem administrativen Handeln der Heimleitung. Der Gesamtbestand umfasst nun über 5.000 Einheiten und ermöglicht einen tiefen Einblick in die bürokratischen Mechanismen der DDR-Jugendhilfe im ehemaligen Bezirk Halle.

Die nun zugänglichen Verwaltungsakten offenbaren Diskrepanzen zwischen dem postulierten pädagogischen Anspruch sozialer Geborgenheit und der institutionellen Realität. Die Erziehung im Spezialkinderheim zielte auf die Formung einer „sozialistischen Persönlichkeit“ und war stark von Disziplinierung geprägt. Berichte belegen zudem eine militärische Ausrichtung der Erziehung, die darauf abzielte, Nachwuchs für bewaffnete Organe der DDR zu rekrutieren.

Eine wesentliche Erkenntnis der archivarischen Auswertung betrifft die Dokumentation von Gewaltanwendung. Nachweise über körperliche Übergriffe durch Erzieher finden sich selten in den Akten der betroffenen Kinder, sondern primär in den Personalakten der Mitarbeiter. Dort sind arbeitsrechtliche Disziplinarverfahren wegen Körperverletzung verzeichnet, die teilweise zu Entlassungen führten.

Das Aktenkundigwerden dieser Vorfälle diente oft eher der arbeitsrechtlichen Absicherung der Institution als dem primären Kinderschutz. Die bürokratische Erfassung von „besonderen Vorkommnissen“ dokumentiert auch menschliche Tragödien wie Suizide oder Fluchtversuche. In den Akten erhaltene Passfotos aus den 1980er Jahren geben den verwalteten Biografien heute ein Gesicht zurück.

Trotz geltender Schutzfristen sind diese Bestände heute von hoher Relevanz für Rehabilitierungsverfahren. Die akribische Dokumentationsweise der DDR-Verwaltung dient nun Gerichten und Betroffenen als Beweismittel zur Aufarbeitung erlittenen Unrechts. Erst die Zusammenschau verschiedener Aktenkategorien ermöglicht eine differenzierte Rekonstruktion der damaligen Strukturen.

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