Dresden/Sachsen. In dieser Woche hat die Landesdirektion Sachsen erstmals Geflüchtete mit elektronischer Bezahlkarte nach Dresden zugewiesen. Damit ist die Einführung der Bezahlkarte im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes jetzt auch in der Landeshauptstadt offiziell vollzogen. Die Inhaberinnen und Inhaber der Karten können damit ab sofort in Dresden bezahlen.
Funktion wie eine Geldkarte
Mit der Bezahlkarte steht Geflüchteten ein modernes Zahlungsmittel zur Verfügung, mit dem sie sich mit Waren und Dienstleistungen versorgen können. Die Bezahlkarte ist eine guthabenbasierte Debitkarte, die entweder als physische Karte oder mittels App auf dem Smartphone genutzt werden kann. Die Karte nutzt die Infrastruktur von Visa. Das bedeutet, dass die Karte im Netz der Visa Akzeptanzstellen eingesetzt werden kann. Aktuell umfasst das Netz deutschlandweit mehr als 15.000 Geschäfte. Dort kann – wie an Geldautomaten – ebenfalls Bargeld abgehoben werden. Der abzuhebende Barbetrag ist auf 50 Euro pro Person und Monat begrenzt. Der Betrag gilt sowohl für Kinder und als auch für Erwachsene.
Sicheres und zeitgemäßes Zahlungsmittel
Karteninhaberinnen und Karteninhaber können mittels App oder via Online-Portal ihre Umsätze einsehen. Die Karte bietet zudem eine Umzugsfunktion, kann also von einer Behörde zu einer neuen zuständigen Behörde mitgenommen werden. Bei Verlust kann die Karte schnell gesperrt werden. Dies gewährleistet ein hohes Maß an Flexibilität und Sicherheit. Außerdem wird großer Wert auf Datenschutz gelegt. Eine sogenannte Whitelist definiert, wofür die Bezahlkarte eingesetzt werden kann. Nicht eingesetzt werden kann die Karte im Ausland und für Geldtransfers ins Ausland, sexuelle Dienstleistungen und Glücksspiel. Die Bezahlkarte kann nur genutzt werden, solange ausreichend Budget vorhanden ist – das vermeidet Schulden und Überziehungszinsen.
Bundesweites Projekt
Die Bezahlkarte ist ein bundesweites Leuchtturmprojekt in der Digital- und Migrationspolitik. Es soll Behörden von Bargeldauszahlungen entlasten, die Digitalisierung der Verwaltung vorantreiben und Transfers von Geld ins Ausland unterbinden. Den Startschuss hatten die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten im November 2023 gegeben. Insgesamt 14 Bundesländer kooperieren in dem Projekt. Der Einführung der Bezahlkarte ging ein europaweites Vergabeverfahren voraus. Den Zuschlag erhielt die Firma secupay AG aus Pulsnitz als Auftragnehmerin, die mit weiteren Partnern in der Bezahlkartenlösung kooperiert.
Die Stadtverwaltung hatte in den vergangenen Monaten die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Implementierung der deutschlandweit einheitlichen Bezahlkarte geschaffen. Die Kosten für die Einführung und den Betrieb der Bezahlkarte in Sachsen trägt der Freistaat. Die Ausgabe der Bezahlkarten für neuzugewiesene Geflüchtete übernimmt die Landesdirektion Sachsen.