Neues Webformular bringt Erleichterungen für Antragsteller und Bearbeiter mit sich
Ob zu Parkplätzen, Kitagebühren oder Sportanlagen – Bürgerinnen und Bürger können Fragen, Anregungen und Vorschläge zu unterschiedlichsten städtischen Angelegenheiten einreichen. Diese werden in der 30-minütigen Einwohnerfragestunde zu Beginn jeder öffentlichen Stadtratssitzung behandelt. Jedes Anliegen muss schriftlich im Büro Stadtrat beantragt werden. Dank eines neuen Webformulars können Interessierte ihre Anfragen ab sofort auch online einreichen.
Das Formular ist im Serviceportal der Stadt Jena zu finden: jena.de/einwohneranfrage
Im ersten Schritt fragt das Formular nach der Anschrift, um zu überprüfen, ob es sich tatsächlich um einen Einwohner oder eine Einwohnerin der Stadt Jena handelt. Liegt die Adresse nicht im Stadtgebiet, kann der Antrag nicht weiter ausgefüllt werden. Nach der Eingabe der persönlichen Daten kann das Anliegen kurz erläutert und in maximal drei Teilfragen formuliert werden. Anschließend wird abgefragt, ob der Bürger oder die Bürgerin das Anliegen selbst vortragen möchte. Falls ein Vertreter geschickt werden soll, muss dessen Name angegeben werden. Wichtig ist auch die Frage, ob gewünscht wird, dass die Anfrage schriftlich beantwortet wird.
Bisher haben Einwohneranfragen das Büro Stadtrat per E-Mail oder per Post erreicht. Da im ersten Schritt oft nicht alle notwendigen Informationen vorlagen, musste häufig mehrfach nachgefragt werden. Das Onlineformular bedeutet daher für beide Seiten eine Erleichterung: Für die Bürgerinnen und Bürger, weil sie wissen, welche Informationen vorliegen müssen. Und für die Bearbeitenden, weil sie alles Wichtige gleich gebündelt erhalten. Ist der Antrag erfolgreich ausgefüllt worden, erhält der Anfragende direkt per E-Mail eine Eingangsbestätigung sowie für seine Unterlagen alle von ihm im Formular angegebenen Daten.
Das Onlineformular ist ein zusätzliches Angebot zu den bisherigen Antragswegen. Die Fristen sind jedoch für alle Varianten gleich: Das Anliegen muss spätestens 14 Tage vor der Stadtratssitzung bis 14 Uhr schriftlich vorliegen.