Als eine von vier Pilotkommunen in Mecklenburg-Vorpommern bietet die Hanse- und Universitätsstadt Rostock erstmals und ab sofort die elektronische Wohnsitzanmeldung an. Konkret bedeutet dies, dass die Ummeldung nach einem Umzug nun jederzeit und von jedem Ort digital vorgenommen werden kann. Damit ist das Angebot eine bequeme Alternative zur Wohnsitzanmeldung in den Ortsämtern, für die ein Termin erforderlich ist. „Allein im vergangenen Jahr hat unsere Stadtverwaltung rund 27.500 Vorgänge bearbeitet, die eine Wohnsitzanmeldung oder -ummeldung betreffen. Zahlenmäßig ist das somit eine der wichtigsten städtischen Dienstleistungen überhaupt. Das neue Angebot digitalisiert erstmals den gesamten Ummeldungsprozess von Anfang bis Ende“, sagt Dr. Chris von Wrycz Rekowski, Rostocks Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung und erklärt: „Von der Änderung der Adressdaten im Melderegister bis hin zur Aktualisierung des Chips im Personalausweis erfolgt alles auf digitalem Wege. Der einzige Brief, der nach Hause kommt, stammt von der Bundesdruckerei – mit neuen Adress- bzw. Wohnortaufklebern für die entsprechenden Ausweisdokumente und mit einer Anleitung, wie diese selbstständig aufzukleben sind.“
Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist ein länderübergreifendes Digitalisierungsprojekt, das im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes federführend durch die Senatskanzlei Hamburg gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat nach dem „Einer-für-Alle-Prinzip“ (EfA) umgesetzt wird. In Mecklenburg-Vorpommern starten neben Rostock die Hansestadt Stralsund, die Landeshauptstadt Schwerin sowie Grevesmühlen mit dem Online-Dienst, für dessen Nutzung die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder der eID-Karte sowie ein behördliches Nutzerkonto erforderlich sind. Wer noch kein Nutzerkonto hat, kann sich eine BundID anlegen. Am einfachsten geht die Online-Anmeldung mit dem Smartphone. Nach der Authentifizierung mit der AusweisApp können die Daten aus dem Melderegister abgerufen und aktualisiert werden. Wer zur Miete wohnt, lädt noch die Wohnungsgeberbestätigung hoch und sendet den Antrag ab.