NABU: Thüringen muss bei einigen Schutzgebieten dringend nachbessern.

Ein Fünftel unserer Landfläche sind Schutzgebiete. Jetzt zeigt eine NABU-Studie: Thüringen muss bei einigen Schutzgebieten dringend nachbessern.

Deutschland, einst ein Paradies für die Vielfalt der Natur, sieht sich heute einer stillen Krise gegenüber: Seine Schutzgebiete, wichtige Refugien für bedrohte Arten und Lebensräume, drohen zu versagen. Vor dem Hintergrund der Weltnaturkonferenz COP16 in Cali wirft eine neue Studie im Auftrag des NABU zu den organisatorischen Rahmenbedingungen in deutschen Schutzgebieten erstmals Licht auf die alarmierende Realität: Vielen dieser Rückzugsorte fehlt es an den Grundlagen für den wirksamen Schutz. Es gibt häufig keine klare Zielsetzung, keine ausreichende rechtliche Sicherung, keine Maßnahmenpläne und kein kontinuierliches Monitoring. Sie sind teilweise vernachlässigt und von ihrem eigentlichen Schutzstatus weit entfernt. Deutschland ist damit auf keinem guten Weg, seine Verpflichtung aus dem Biodiversitätsabkommen von Montreal zu erfüllen und bis 2030 30 Prozent seiner Landesfläche effektiv zu schützen.

Die Schutzgebietsmeldungen in Thüringen umfassen etwa 20 Prozent der Landesfläche. Handlungsbedarf besteht vor allem bei den Naturschutzgebieten. „Laut der NABU-Studie sind Schutz- und Pflegemaßnahmen derzeit nur vereinzelt in den Verordnungen der Naturschutzgebiete festgeschrieben und die Maßnahmen nicht ausreichend auf den Erhalt oder die Verbesserung von Arten und Lebensräumen ausgerichtet. Zudem sollten in Thüringen mehr Naturschutzgebiete ausgewiesen werden“, sagt Marcus Orlamünder, Naturschutzreferent des NABU Thüringen. „Dringender Handlungsbedarf besteht auch in den Vogelschutzgebieten, in denen kaum Nutzungseinschränkungen und Maßnahmen vorgesehen sind.“

Naturschutzgebiete dürfen laut des NABU Thüringen nicht zu Flächen verkommen, die nur auf dem Papier geschützt sind, sondern müssen der Artenkrise effektiv entgegenwirken. „Vor allem braucht es mehr Personal in den Behörden damit Verordnungen verbessert und Maßnahmen umgesetzt werden können. Gleiches gilt für eine dauerhafte Betreuung und Überwachung der Schutzgebiete. Hier sind klare Zuständigkeiten zu regeln, Ranger*innen einzusetzen und auch ein gezieltes Monitoring zu verankern, damit die Entwicklung in den Gebieten regelmäßig evaluiert und nach Naturschutzaspekten besser gesteuert werden kann“, so Orlamünder.

FFH-Gebiete werden in der NABU-Studie nach den untersuchten organisatorischen Kriterien hingegen als „geeignet“ eingestuft. Zu den fünf betrachteten Kriterien zählen: 1. definierte Schutzziele, 2. rechtliche Gebietssicherung, 3. das Vorhandensein von Maßnahmenplänen, 4. strukturelle Voraussetzungen für die Umsetzung von Maßnahmen, 5. Voraussetzungen für wissenschaftlich fundiertes Monitoring.

Defizite wurden bei den FFH-Gebieten im Wald festgestellt. Insbesondere bei den FFH-Gebieten im Wald sind eine Überarbeitung und Konkretisierung der Managementpläne erforderlich. Die teilweise starken forstlichen Nutzungen, sind mit den Schutzzielen hier nicht zu vereinbaren.

Der Entwurf für ein freies Mediengesetz im Dezember 1989

Journalistischer Text - Profil Zehn Thesen für eine neue Medienordnung der DDR Am 21. Dezember 1989 wird ein Text öffentlich, in dem Journalisten und Künstler gemeinsam formulieren, wie eine freie Presse in Zukunft rechtlich abgesichert werden soll. Wenn ich heute diesen Entwurf lese, sehe ich darin den Versuch jener Generation, die Deutungshoheit über die eigene Wirklichkeit zurückzugewinnen. Man spürt beim Betrachten der Punkte, dass es einigen Akteuren nicht nur um Reformen ging, sondern um eine fundamentale Neudefinition des Verhältnisses zwischen Staat und Öffentlichkeit, getragen von der Erfahrung jahrelanger Gängelung. Es scheint, als hätten viele Beteiligte in diesen Wochen die seltene historische Lücke erkannt, in der man Strukturen schaffen wollte, die immun gegen Machtmissbrauch sind. Für den heutigen Betrachter wirkt der Text wie ein Dokument des Übergangs, in dem die Hoffnung auf eine selbstbestimmte, demokratische DDR-Gesellschaft noch greifbar ist. Journalistischer Text - Seite 1 Das Ende der staatlichen Informationskontrolle Der Gesetzentwurf postuliert eine gerichtliche Einklagbarkeit von behördlichen Informationen und verbietet jegliche staatliche Einmischung in die redaktionelle Arbeit der Medien. Ich stelle mir vor, wie befreiend diese Forderung für jene gewirkt haben muss, die jahrelang gegen Wände aus Schweigen und Propaganda angelaufen sind. Es wirkt in der Rückschau so, als wollte man mit diesen Paragrafen ein für alle Mal verhindern, dass Informationen jemals wieder als Herrschaftswissen missbraucht werden können. Journalistischer Text - Seite 2 Mitbestimmung in den Redaktionen Die Thesen verlangen, dass Chefredakteure und Intendanten nur durch eine Zwei-Drittel-Mehrheit der Mitarbeiter und nur auf Zeit in ihr Amt berufen werden dürfen. Beim Lesen dieses Abschnitts denke ich an die tiefgreifende Skepsis gegenüber Autoritäten, die viele Medienschaffende in jener Zeit geprägt haben muss. Dieser Passus zeugt von dem Wunsch einiger, die Demokratisierung nicht an der Pforte des Betriebes enden zu lassen, sondern sie direkt in die Hierarchien der Redaktionen hineinzutragen. Weitere Überschriften Verfassungsrang für die Informationsfreiheit Quellenschutz und Gewissensfreiheit für Autoren Öffentliche Kontrolle statt staatlicher Zensur Der Weg zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk Medienvielfalt als Spiegel der Gesellschaft Unabhängiger Medienrat als Kontrollinstanz