Ergebnisse der Studie zur Aufarbeitung von Zwangsadoptionen in der DDR

Die Aufarbeitung von Zwangsadoptionen in der SBZ und DDR ist Gegenstand eines Abschlussberichts des Deutschen Instituts für Heimerziehungsforschung. Das Forschungsprojekt geht auf einen Bundestagsbeschluss aus dem Jahr 2019 zurück und untersuchte die Bedeutung sowie den Umfang politisch motivierter Adoptionsverfahren zwischen 1945 und 1989. Ziel war es zu klären, ob ein systematisches staatliches Vorgehen im Unrechtssystem der SED erkennbar ist.

Für die Studie wertete ein interdisziplinärer Forschungsverbund zahlreiche Quellen aus, darunter über 1.300 Adoptionsakten und Bestände des Ministeriums für Staatssicherheit. Ergänzend wurden Interviews mit 47 betroffenen Eltern und Kindern geführt, um die biografische Dimension dieser Trennungen zu erfassen. Die Forschenden suchten dabei gezielt nach Mustern und Auffälligkeiten im Handeln der in Adoptionsverfahren involvierten staatlichen Akteure.

Die historische Einordnung zeigt, dass die Debatte bereits in den 1960er Jahren durch die Teilung Deutschlands und den Kalten Krieg politisch aufgeladen war. Westliche Medien skandalisierten Fälle von Kindesentzügen bei Republikflucht, während die SED diese Vorwürfe als antisozialistische Hetze zurückwies. Ein vager Begriff von Zwangsadoption prägte seither das öffentliche Verständnis und die subjektive Wahrnehmung dieser komplexen Realität.

Ein zentrales Ergebnis der Untersuchung ist, dass ein planvolles, flächendeckendes und explizit politisch motiviertes Vorgehen des Staates nicht nachgewiesen werden konnte. Zwar gab es Einzelfälle von Adoptionseinleitungen im Kontext politischer Verfolgung, doch geschah dies nicht systematisch durchgeführt. Auch eine systematische Beteiligung oder gezielte Manipulation durch das Ministerium für Staatssicherheit war nicht feststellbar.

Das Systemunrecht offenbarte sich jedoch in den sogenannten Gelegenheitsstrukturen der Jugendhilfe, die Willkür auf lokaler Ebene ermöglichten. Diese rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen boten Räume für unverhältnismäßige Eingriffe in das Elternrecht, ohne dass dafür zentrale Weisungen nötig waren. Der Charakter eines staatlichen Eingriffs hing dabei oft stark von der individuellen Haltung der handelnden Akteure ab.

Betroffen waren laut der Studie primär sozial benachteiligte, junge und oft alleinstehende Mütter, die in den Fokus der Jugendhilfe gerieten. Materielle Notlagen oder individuelle Lebenskrisen wurden von den Behörden häufig als moralisches Fehlverhalten gegenüber der sozialistischen Gesellschaft umgedeutet. Wirtschaftliche Probleme dienten so als Anlass für die Einleitung weitreichender Trennungsprozesse, die als Schutz des Kindeswohls deklariert wurden.

Die ideologische Basis bildete eine Erziehungsdiktatur, in der Eltern eine vorbildliche sozialistische Lebensweise nachweisen mussten. Die Kategorie der asozialen Lebensweise galt als Bewertungselement für die Erziehungsfähigkeit und blieb bis zum Ende der DDR bestehen. Das staatliche Erziehungsmonopol vernachlässigte dabei oft individuelle Rechte und die grundlegende Bedeutung emotionaler Bindungen zur Herkunftsfamilie.

In vielen Adoptionsverfahren wurde die Einwilligung der Eltern unter erheblichem Druck oder in psychischen Krisensituationen erwirkt. Solche Erklärungen waren oft kein Ausdruck eines autonomen Willens, sondern Ergebnis von Nötigung, Bedrohung oder Erpressung durch staatliche Organe. Für die Betroffenen fühlten sich diese Vorgänge wie eine Zwangsadoption an, da sie faktisch keine anderen Handlungsoptionen besaßen oder wahrnehmen konnten.

Ein wesentliches Problem war der fehlende Rechtsschutz, da Eltern keinen Zugang zu unabhängigen Gerichten hatten, um Maßnahmen prüfen zu lassen. Widerspruchsmöglichkeiten waren faktisch nicht vorhanden, und das Eingabesystem diente eher einer internen Kontrolle der Behördenarbeit. Da alternative Unterbringungsformen oft ignoriert wurden, stellten rasch vollzogene Adoptionen häufig eine unverhältnismäßige Härte dar.

Die Intransparenz der Verfahren und fehlende Rechtsnormen begünstigten zudem Missbrauch und Willkür in der Praxis der Adoptionsvermittlung. Das Ministerium für Volksbildung duldete dabei eine rechtlich fragwürdige Praxis, die etwa Kontaktsperren oder Namensänderungen noch vor der eigentlichen Adoption umfasste. Solche Verstöße führten zu einer systematischen Entfremdung von Eltern und Kindern, die oft endgültig blieb.

Trotz der wissenschaftlich differenzierten Befunde bleibt der Begriff der Zwangsadoption für Betroffene ein wichtiger Ankerpunkt zur Verarbeitung ihres Leids. Er hilft dabei, die Ohnmacht gegenüber dem totalitären System begreifbar zu machen und Brüche in der eigenen Lebensgeschichte im Kontext einer Diktatur zu schließen. Die Studie empfiehlt daher eine verstärkte Entstigmatisierung der Betroffenen und eine bessere Erinnerungsarbeit zum Thema.