In Jena steht eine Reform der Kindergarten-Gebühren bevor. Der Stadtrat soll am 27. August 2025 über eine neue Gebührensatzung entscheiden, die für mehr soziale Gerechtigkeit sorgen soll. Ziel ist es, Haushalte mit mittlerem und niedrigem Einkommen zu entlasten – ohne dabei die Einnahmen der Stadt zu verringern.
Die Änderungen gehen auf einen Beschluss aus dem Dezember 2024 zurück. Damals hatte der Stadtrat den Oberbürgermeister im Zuge des Doppelhaushalts 2025/26 beauftragt, eine neue Satzung zu erarbeiten. Die derzeit gültigen Regelungen stammen im Wesentlichen noch aus dem Jahr 2015.
Was soll sich ändern? Kernpunkte des Vorschlags sind:
- Senkung des Gebührensatzes von 13 auf 10 Prozent des anrechenbaren Einkommens.
- Anhebung der Einkommensgrenze für den Höchstsatz von bisher 2.861 Euro auf 4.130 Euro.
- Erhöhung der Freibeträge für das zweite und dritte Kind von 400 auf 580 Euro.
- Anhebung der absoluten Höchstgebühren von derzeit 225 Euro (für ein Kind) auf künftig 300 Euro – bei deutlich höheren Einkommensgrenzen.
Diese Anpassungen führen laut Jugenddezernent Johannes Schleußner dazu, dass künftig nur noch etwa 40 Prozent der Haushalte den Höchstbetrag zahlen müssten – bisher waren es rund 60 Prozent. Familien mit mehreren Kindern und einem mittleren Einkommen sollen dadurch deutlich entlastet werden.
Hintergrund: Deutlich gestiegene Kosten
Die Reform ist auch eine Reaktion auf massiv gestiegene Betriebskosten in den Kindertageseinrichtungen: Diese lagen 2015 noch bei rund 8.400 Euro pro Betreuungsplatz und sind bis 2024 auf 12.700 Euro angestiegen. Der Anteil, den Eltern über Gebühren und Landeszuschüsse finanzieren, ist im gleichen Zeitraum von 17 auf 12 Prozent gesunken.
Mit der neuen Satzung rechnet die Stadtverwaltung trotz Entlastungen für viele Familien mit einem Einnahmeplus von rund 14 Prozent. Die Maßnahme wird so als sozial ausgewogener Schritt gewertet, um auf die finanziellen Herausforderungen im Bereich der frühkindlichen Bildung zu reagieren.