Grundsteuerreform in Jena: Was bedeutet sie für die Bürger?

Die Stadt Jena sieht sich derzeit mit einer Welle an Anfragen und Beschwerden konfrontiert: Der Versand der neuen Grundsteuerbescheide hat viele Eigentümer aufgeschreckt. Oberbürgermeister Dr. Thomas Nitzsche erklärte in einer aktuellen Mitteilung die Hintergründe der Reform und warum sich einige Steuerlasten drastisch verändert haben.

Warum eine Reform notwendig wurde
Die Reform der Grundsteuer geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 zurück. Die bisherige Berechnungsweise sei veraltet und nicht mehr gerecht, urteilten die Richter. Grundstücke wurden in Ostdeutschland seit fast 90 Jahren und in Westdeutschland seit Jahrzehnten nach alten Einheitswerten besteuert, ohne die veränderten Immobilienwerte zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber beschloss daraufhin 2019 eine Neuregelung, die nun seit dem 1. Januar 2025 greift.

Das neue Berechnungsmodell
Die Grundsteuer errechnet sich aus drei Faktoren:

  1. Grundsteuerwert – beeinflusst durch Grundstücksgröße, Bodenrichtwert und Nutzung (Wohn- oder Gewerbeimmobilie).
  2. Steuermesszahl – eine gesetzlich festgelegte Zahl, die sich an der Art des Gebäudes orientiert.
  3. Hebesatz – ein kommunaler Faktor, den die Stadt selbst festlegt.

Besonders der neu bewertete Grundsteuerwert hat starke Auswirkungen: Wohnimmobilien sind in den letzten Jahrzehnten deutlich im Wert gestiegen, Gewerbeimmobilien hingegen weniger. Die Konsequenz: Viele private Eigentümer zahlen nun deutlich mehr Steuern als zuvor.

Warum steigen manche Steuern so drastisch?

Obwohl die Stadt Jena betont, dass die Reform aufkommensneutral gestaltet wurde – also die Gesamtsteuereinnahmen nicht steigen sollen –, gibt es erhebliche Verschiebungen innerhalb der Gruppe der Steuerzahler. Manche Eigentümer profitieren von einer Senkung, andere erleben jedoch eine Verdopplung oder gar Verdreifachung ihrer Steuerlast.

Der Grund: Wer in den vergangenen Jahrzehnten aufgrund veralteter Berechnungen zu wenig gezahlt hat, erfährt nun eine „nachholende Korrektur“. Besonders in begehrten Wohngegenden führt dies zu teils drastischen Erhöhungen.

Wie reagiert die Stadt?
Jena hat den kommunalen Hebesatz von 495 Prozent auf 400 Prozent gesenkt, um die Belastungen abzufedern. Dennoch sind viele Bürger unzufrieden. Der Oberbürgermeister verweist darauf, dass Einsprüche gegen die Bescheide an das zuständige Finanzamt gerichtet werden müssen.

Ausblick: Gibt es noch Anpassungen?
Die neue thüringische Landesregierung plant Anpassungen, um die starke Belastung für Wohnimmobilien zu dämpfen. Diese Gesetzesänderungen könnten aber erst 2026 oder 2027 wirksam werden.

Für betroffene Eigentümer bedeutet das: Die derzeitige Steuerlast bleibt bestehen, aber künftige Anpassungen könnten Erleichterung bringen. Wer mehr Informationen sucht, findet Antworten im offiziellen FAQ der Stadt unter service.jena.de/Grundsteuer-Auskünfte.

Tips, Hinweise oder Anregungen an Arne Petrich

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