Berliner Musikschulen in der Krise: Lehrer ohne Sicherheit, Schüler ohne Zukunft?

Berlin. Die öffentlichen Musikschulen der Hauptstadt stehen vor einer ungewissen Zukunft. Grund ist ein Gerichtsurteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2022, das die Stadt eigentlich zum Handeln verpflichtet: Musiklehrer*innen, die seit Jahrzehnten als freie Honorarkräfte arbeiten, müssten fest angestellt werden. Doch die Umsetzung bleibt aus – mit dramatischen Folgen für Lehrer, Schüler und die Institutionen selbst.

Zwischen Hoffnung und Existenzangst
Von den 2.423 Musiklehrer*innen an den öffentlichen Berliner Musikschulen sind fast 90 Prozent nicht fest angestellt. Dazu gehört auch Katja Jovasevic, die seit mehr als zehn Jahren als Gesangslehrerin unterrichtet. „Es gibt keine Arbeitslosenversicherung, kaum Rentenansprüche. Wenn ich krank bin, verdiene ich nichts“, erzählt sie. Ihr Kollege Carsten Schröder ergänzt: „Zweimal im Jahr kann die Musikschule einfach sagen, dass sie für bestimmte Schüler keine neuen Aufträge mehr vergibt. Dann stehe ich plötzlich ohne Einnahmen da.“

Das Urteil des Bundessozialgerichts bestätigt, dass Musiklehrerinnen durch ihre feste Einbindung in den Schulbetrieb nicht als Selbstständige behandelt werden dürfen. Städte wie München und Hamburg haben daraufhin viele ihrer Musiklehrerinnen festangestellt. Berlin jedoch zögert.

Geldmangel oder fehlender politischer Wille?
Die Kosten für eine Umsetzung des Urteils belaufen sich auf rund 20 Millionen Euro – eine Summe, die der Berliner Senat bisher nicht bereit ist zu investieren. Stattdessen setzt die Stadt auf eine umstrittene Bundesratsinitiative, die Musiklehrer*innen weiterhin als Selbstständige arbeiten lassen soll. „Das ist eine reine Hinhaltetaktik“, kritisiert Ulrike Philippi, Leiterin einer Berliner Musikschule. „Ohne eine Lösung droht der massive Rückbau unseres Angebots.“

Für Schüler wie den 15-jährigen Max hätte das drastische Konsequenzen. Er lernt seit drei Jahren Trompete bei Carsten Schröder. „Ich kann mir keinen besseren Lehrer vorstellen“, sagt er. Doch wenn Schröder seinen Job verliert, bleibt unklar, ob Max seinen Unterricht fortsetzen kann.

Proteste und unklare Zukunft
Im Sommer 2024 demonstrierten Musikschullehrer*innen vor dem Berliner Abgeordnetenhaus. Kultursenator Joe Chialo versprach damals: „Wer festangestellt werden will, soll festangestellt werden.“ Doch es folgten keine konkreten Maßnahmen. Im Januar 2025 trat eine Übergangsregelung in Kraft, die den Status quo bis 2027 einfriert – eine Verschiebung des Problems, aber keine Lösung.

Viele Musiklehrer*innen überlegen nun, ihren Status von der Deutschen Rentenversicherung prüfen zu lassen, um ihre Anstellung zu erzwingen. Doch es gibt Berichte, dass Lehrkräfte nach solchen Anträgen keine Schüler mehr zugewiesen bekamen. Eine bewusste Abschreckungsmaßnahme?

Fest steht: Ohne zusätzliche Mittel drohen Unterrichtsausfälle und lange Wartelisten. Alternativ könnte der Unterricht teurer werden – ein Risiko für einkommensschwache Familien. „Wenn das so weitergeht, müssen viele Kolleg*innen den Beruf aufgeben“, sagt Schröder. „Dabei brauchen Kinder und Jugendliche diese musikalische Förderung.“

Ob die Berliner Politik eine nachhaltige Lösung findet, bleibt fraglich. Währenddessen übt sich Gesangsschülerin Maria weiterhin an ihrer Technik – noch hat sie Katja Jovasevic als Lehrerin. Doch wie lange noch?

Die Waisen der Freiheit: Wenn Eltern gehen und Kinder bleiben

3 Teaser 1. Persönlich Verlassen, vergessen, verraten. Christine sitzt in der leeren Wohnung, neben sich der Säugling, auf dem Tisch das Fotoalbum. Sie ist elf Jahre alt und wartet. „Morgen holen wir euch nach“, hatten die Eltern gesagt, bevor sie in den Westen gingen. Doch morgen kam nie. Christine wurde zur Waise wider Willen, eine Geisel des Kalten Krieges. Wie lebt es sich mit dem Wissen, dass die eigene Freiheit für die Eltern weniger zählte als die Flucht in den goldenen Westen? Eine Geschichte über das Warten. 2. Sachlich-Redaktionell Tausendfaches Schicksal. Die Flucht aus der DDR ist ein historisch gut aufgearbeitetes Thema, doch ein Aspekt blieb lange ein Tabu: Die "republikflüchtigen" Eltern, die ihre Kinder zurückließen. Zwischen 1958 und 1989 wurden Tausende Minderjährige in staatliche Heime eingewiesen, weil ihre Erziehungsberechtigten das Land verließen. Waren es politische Zwänge oder niedere Motive? Der Beitrag analysiert die rechtlichen und sozialen Folgen für die zurückgelassenen Kinder der DDR-Diktatur. 3. Analytisch und Atmosphärisch Kalter Rauch und leere Versprechen. Die Luft in den verwaisten Wohnungen roch nach überstürztem Aufbruch. Der Riss, der durch Deutschland ging, verlief nicht nur entlang der Mauer, sondern direkt durch die Herzen der Familien. Die Analyse seziert die Ambivalenz des Freiheitsbegriffs: Während die Eltern im Westen von "Selbstverwirklichung" träumten, erlebten ihre Kinder im Osten die Kälte der staatlichen Fürsorge. Ein psychologisches Psychogramm einer Gesellschaft, in der die Flucht oft auch eine Flucht vor der Verantwortung war.