NABU: Thüringen muss bei einigen Schutzgebieten dringend nachbessern.

Ein Fünftel unserer Landfläche sind Schutzgebiete. Jetzt zeigt eine NABU-Studie: Thüringen muss bei einigen Schutzgebieten dringend nachbessern.

Deutschland, einst ein Paradies für die Vielfalt der Natur, sieht sich heute einer stillen Krise gegenüber: Seine Schutzgebiete, wichtige Refugien für bedrohte Arten und Lebensräume, drohen zu versagen. Vor dem Hintergrund der Weltnaturkonferenz COP16 in Cali wirft eine neue Studie im Auftrag des NABU zu den organisatorischen Rahmenbedingungen in deutschen Schutzgebieten erstmals Licht auf die alarmierende Realität: Vielen dieser Rückzugsorte fehlt es an den Grundlagen für den wirksamen Schutz. Es gibt häufig keine klare Zielsetzung, keine ausreichende rechtliche Sicherung, keine Maßnahmenpläne und kein kontinuierliches Monitoring. Sie sind teilweise vernachlässigt und von ihrem eigentlichen Schutzstatus weit entfernt. Deutschland ist damit auf keinem guten Weg, seine Verpflichtung aus dem Biodiversitätsabkommen von Montreal zu erfüllen und bis 2030 30 Prozent seiner Landesfläche effektiv zu schützen.

Die Schutzgebietsmeldungen in Thüringen umfassen etwa 20 Prozent der Landesfläche. Handlungsbedarf besteht vor allem bei den Naturschutzgebieten. „Laut der NABU-Studie sind Schutz- und Pflegemaßnahmen derzeit nur vereinzelt in den Verordnungen der Naturschutzgebiete festgeschrieben und die Maßnahmen nicht ausreichend auf den Erhalt oder die Verbesserung von Arten und Lebensräumen ausgerichtet. Zudem sollten in Thüringen mehr Naturschutzgebiete ausgewiesen werden“, sagt Marcus Orlamünder, Naturschutzreferent des NABU Thüringen. „Dringender Handlungsbedarf besteht auch in den Vogelschutzgebieten, in denen kaum Nutzungseinschränkungen und Maßnahmen vorgesehen sind.“

Naturschutzgebiete dürfen laut des NABU Thüringen nicht zu Flächen verkommen, die nur auf dem Papier geschützt sind, sondern müssen der Artenkrise effektiv entgegenwirken. „Vor allem braucht es mehr Personal in den Behörden damit Verordnungen verbessert und Maßnahmen umgesetzt werden können. Gleiches gilt für eine dauerhafte Betreuung und Überwachung der Schutzgebiete. Hier sind klare Zuständigkeiten zu regeln, Ranger*innen einzusetzen und auch ein gezieltes Monitoring zu verankern, damit die Entwicklung in den Gebieten regelmäßig evaluiert und nach Naturschutzaspekten besser gesteuert werden kann“, so Orlamünder.

FFH-Gebiete werden in der NABU-Studie nach den untersuchten organisatorischen Kriterien hingegen als „geeignet“ eingestuft. Zu den fünf betrachteten Kriterien zählen: 1. definierte Schutzziele, 2. rechtliche Gebietssicherung, 3. das Vorhandensein von Maßnahmenplänen, 4. strukturelle Voraussetzungen für die Umsetzung von Maßnahmen, 5. Voraussetzungen für wissenschaftlich fundiertes Monitoring.

Defizite wurden bei den FFH-Gebieten im Wald festgestellt. Insbesondere bei den FFH-Gebieten im Wald sind eine Überarbeitung und Konkretisierung der Managementpläne erforderlich. Die teilweise starken forstlichen Nutzungen, sind mit den Schutzzielen hier nicht zu vereinbaren.

Redakteur/Blogger/Journalist: Arne Petrich

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