Wichtige Entscheidungen der Geraer Stadtratssitzung vom 13. November 2024

Die Stadtratssitzung vom 13. November 2024 in Gera behandelte eine Vielzahl bedeutender Themen und führte zu richtungsweisenden Entscheidungen für die Stadt. Die Sitzung begann mit der Erledigung formeller Punkte: Nach der Eröffnung und Feststellung der Anwesenheit der Stadträte wurde bestätigt, dass die Einladung fristgerecht und ordnungsgemäß erfolgt war. Im Anschluss daran genehmigten die Ratsmitglieder die Tagesordnung sowie die Niederschrift der Sitzung vom 25. September 2024.

Ein zentraler Programmpunkt der Sitzung war die Einwohnerfragestunde, bei der Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen vorbringen konnten. Hier äußerte Herr Elsner Besorgnis über den Fortschritt der Bauarbeiten an der Kreuzung Bergmanns-Durnahr-Straße und im Bereich des Reus-Parks. Besonders problematisch sei, dass der Reus-Park während der Bauphase nur über eine Zufahrt erreichbar sei, was zu Verkehrsproblemen führen könnte. Auch auf die Gefahr von Konflikten zwischen Autofahrern wies Herr Elsner hin. Eine weitere kritische Stimme war Herr Meißner, der auf Lärmbelästigungen und die unzureichende Pflege des Lichtraumprofils innerhalb der Stadt aufmerksam machte. Er berichtete zudem von einer Strafanzeige wegen Abwasserproblemen in Langberg und zeigte sich enttäuscht über die mangelnde Reaktion der Politik auf Montagsdemonstrationen, die seiner Meinung nach mehr Aufmerksamkeit verdient hätten.

Der Oberbürgermeister nutzte die Gelegenheit, um einige wichtige Bekanntmachungen zu machen. Besonders hervorzuheben ist die Verleihung der Ehrenbürgerschaft an Lutz Seiler am 23. November 2024. Diese Auszeichnung ehrt den Schriftsteller für seine Verdienste um die Stadt Gera. Zudem gedachte der Stadtrat in einem würdigen Rahmen der verstorbenen Bürger Dieter Nendl und Thomas Hilbert.

Ein bedeutender Tagesordnungspunkt war die Diskussion über überplanmäßige Ausgaben im Bereich der sozialen Sicherung. Hierbei ging es darum, zusätzliche Mittel im Ergebnis- und Finanzplan 2024 bereitzustellen, um gesetzliche Leistungsansprüche der Bürger sicherzustellen. Die Beigeordnete für Jugend und Soziales, Frau Banzer, betonte, dass die Finanzierung dieser Leistungen zwar auf Bundes- und Landesgesetzen beruhe, die Kommunen jedoch häufig einen großen Teil der Kosten selbst tragen müssten. Sie kritisierte scharf die unzureichende finanzielle Unterstützung durch Bund und Land und forderte eine gerechtere Lastenverteilung. Diese Problematik wurde auch im weiteren Verlauf der Sitzung mehrfach thematisiert.

Ein weiterer wichtiger Beschluss betraf den Wirtschaftsplan 2025 des Theaters Altenburg-Gera. Dieser wurde vom Stadtrat bestätigt und stellt einen wichtigen Meilenstein für die langfristige finanzielle Planungssicherheit des Theaters dar. Besonders hervorgehoben wurde die neue Finanzierungsvereinbarung zwischen den Gesellschaftern und dem Freistaat Thüringen, die es ermöglicht, kulturelle Angebote auch künftig aufrechtzuerhalten. In diesem Zusammenhang betonte Frau Wanzer, dass das Theater nicht nur ein kulturelles, sondern auch ein wirtschaftliches Aushängeschild für die Region sei.

Auch die Wirtschaftspläne weiterer städtischer Unternehmen wurden in der Sitzung bestätigt. Dazu zählen die Elstertal-Infraprojekt GmbH, die GVB-Verkehrs- und Betriebsgesellschaft mbH, das Technologie- und Gründerzentrum Gera sowie die Otegau-Arbeitsförder- und Berufsbildungszentrum GmbH. Eine kontroverse Debatte gab es über einen Änderungsantrag von Herrn Klein (CDU). Dieser forderte, dass der Stadtrat vor der Auslösung der Option zur Bestellung weiterer Straßenbahnen durch den GVB einbezogen wird. Der Antrag wurde letztlich mehrheitlich angenommen.

Im Mittelpunkt der Sitzung stand jedoch die Verabschiedung des Haushaltsplans 2025, der nach intensiven Beratungen in den Ausschüssen und im Stadtrat einstimmig beschlossen wurde. Der Oberbürgermeister betonte, dass Gera seit 2024 nicht mehr der Haushaltssicherung unterliegt und die Stadt erstmals einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen konnte. Besonders erfreulich sei die positive Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen, die ein Indikator für die wirtschaftliche Stabilität der Stadt seien. Allerdings machte er auch auf die Herausforderungen im Bereich der sozialen Sicherung aufmerksam, die durch neue Rechtsansprüche und steigende Fallzahlen zu erheblichen Mehrausgaben führen.

Der Haushaltsplan wurde von zahlreichen Diskussionen begleitet, die verschiedene Schwerpunkte beleuchteten. Ein zentrales Thema war der Investitionsstau in der Stadt, der sich in Bereichen wie Schulen, Straßen, Brücken und Verwaltungsgebäuden bemerkbar macht. Mehrere Redner betonten die Notwendigkeit, Investitionsvorhaben zu priorisieren und eine langfristige Planung zu etablieren. Im Bereich der sozialen Sicherung wurde erneut auf die hohen Kosten hingewiesen, die die kommunalen Haushalte belasten. Es wurde gefordert, dass Bund und Länder ihre finanzielle Unterstützung für die Kommunen erhöhen, um diese Herausforderungen besser bewältigen zu können.

Ein weiterer Diskussionspunkt war die Gewerbesteuer. Während einige Redner für eine Senkung des Hebesatzes plädierten, um die Attraktivität Geras als Wirtschaftsstandort zu steigern, sprachen sich andere gegen eine Senkung aus, da dies die Einnahmen der Stadt gefährden könnte. Schließlich wurde auch das Thema Nachhaltigkeit angesprochen. Herr Schubert (Die Linke) kritisierte, dass Beschlüsse zur Errichtung von Photovoltaikanlagen bislang nicht umgesetzt wurden, und forderte, Nachhaltigkeitsaspekte stärker in die Haushaltsplanung einzubeziehen.

Zu den weiteren Beschlüssen der Sitzung gehörte die Besetzung des Ausschusses für Bildung mit Marius Lange und Maximo Wiecek als beratendem Mitglied bzw. Stellvertreter der Schüler. Darüber hinaus wurde ein Antrag der AfD zur Abberufung und Neubestellung eines Vertreters der Stadt Gera im Aufsichtsrat der GVB angenommen. Ziel dieses Antrags war es, die Arbeit des Aufsichtsrates näher an die Stadtratsmitglieder und die Fraktionsarbeit zu binden.

Die Stadtratssitzung offenbarte, dass die Stadt Gera vor großen Herausforderungen steht, insbesondere im Bereich der Finanzen und der Bewältigung des Investitionsstaus. Während der einstimmig verabschiedete Haushalt 2025 eine positive Entwicklung signalisiert, bleibt abzuwarten, ob die geplanten Maßnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden können. Insbesondere die Themen soziale Sicherung, nachhaltige Stadtentwicklung und Investitionen werden die Stadt in den kommenden Jahren weiterhin intensiv beschäftigen. Die Diskussionen zeigten, dass es in vielen Bereichen noch Nachbesserungsbedarf gibt, doch die Einigkeit über den Haushalt könnte als Zeichen dafür gewertet werden, dass alle Beteiligten gemeinsam an einer positiven Zukunft für Gera arbeiten möchten.

Eigeninitiative statt Jugendgesetz: Freizeitgestaltung in Milkel 1986

A) PROFIL AP: Hook: Im März 1986 reiste eine Delegation der Volkskammer in den Landkreis Bautzen, um die Umsetzung des Jugendgesetzes in der ländlichen Peripherie zu überprüfen. Teaser: Was die Abgeordneten in Milkel vorfanden, war keine Szenerie des offenen Widerstands, sondern ein funktionierendes System der Improvisation. Die gesetzlich garantierte Freizeitgestaltung stieß in dem 1.000-Seelen-Dorf auf harte infrastrukturelle Grenzen. Es fehlte an Busverbindungen in die Kreisstadt, an einer winterfesten Spielstätte für Filme und vor allem an Personal in der Gastronomie. Die Jugendlichen des Ortes hatten sich in dieser Situation eingerichtet, indem sie staatliche Aufgaben in Eigenregie übernahmen. Der Bericht über diesen Besuch legt die Mechanismen der späten DDR-Gesellschaft offen. Um die Frequenz der Tanzveranstaltungen zu erhöhen, gingen die Jugendlichen einen pragmatischen Deal mit der örtlichen Gastronomie ein. Da Personal fehlte, wurde das Kellnern zur Voraussetzung für das Tanzen. Die Freizeit wurde zur Arbeitsschicht, um überhaupt stattfinden zu können. Diese Bereitschaft zur Selbstorganisation zog sich durch alle Bereiche, vom eigenhändigen Ausbau des Jugendklubs bis zur Schlichtung von Lärmkonflikten mit der Nachbarschaft. Es zeigt sich ein Bild einer Jugend, die nicht auf Zuteilung wartete, sondern den Mangel verwaltete. B) SEITE AP: Hook: Der Paragraf 30 des Jugendgesetzes der DDR garantierte jedem jungen Bürger das Recht auf Geselligkeit und kulturelle Angebote, doch die Realität sah in kleinen Gemeinden oft anders aus. Teaser: Eine Bestandsaufnahme aus dem Jahr 1986 im Dorf Milkel bei Bautzen verdeutlicht die Diskrepanz zwischen gesetzlichem Anspruch und der ökonomischen Machbarkeit. Infrastrukturelle Engpässe prägten den Alltag der rund 200 Jugendlichen vor Ort. Kinos blieben im Winter geschlossen, Turnhallen existierten nur auf dem Papier, und der öffentliche Nahverkehr bot kaum Mobilität. Die staatliche Lenkung stieß hier an ihre Grenzen, was eine Verlagerung der Verantwortung auf die Betroffenen zur Folge hatte. Die Reaktion der Jugendlichen in Milkel ist ein historisches Beispiel für die Kompensationsstrategien innerhalb der DDR-Mangelwirtschaft. Statt auf staatliche Abhilfe zu warten, wurden Tauschgeschäfte zur Basis des kulturellen Lebens. Die Erhöhung der Tanzabende wurde durch den Arbeitseinsatz der Gäste als Kellner erkauft. Der Jugendklub entstand durch materielle Eigenleistung und bürokratischen Druck von unten. Die Umsetzung des Jugendgesetzes erfolgte somit nicht durch die Institutionen, sondern paradoxerweise durch die Selbstausbeutung derer, die das Gesetz eigentlich schützen sollte. C) SEITE JP: Hook: Wenn im Winter 1986 in Milkel die Leinwände dunkel blieben und die Busse nach Bautzen selten fuhren, war die Jugend auf sich selbst zurückgeworfen. Teaser: Ein Bericht über einen Besuch der Volkskammer in der Lausitz zeichnet das Bild einer Generation, die den Mangel an Infrastruktur durch pragmatische Lösungen ausglich. Wo der Staat keine Turnhalle baute und kein Servicepersonal stellen konnte, griffen die Jugendlichen selbst ein. Der Erhalt von Freizeitangeboten war in der ländlichen DDR oft direkt an Gegenleistungen geknüpft. Die Lösung in Milkel war bezeichnend: Wer tanzen wollte, musste arbeiten. Um mehr Veranstaltungen im einzigen verfügbaren Saal durchzusetzen, übernahmen die Jugendlichen den Service. Das Jugendgesetz wurde hier nicht als staatliche Vollversorgung interpretiert, sondern als Rahmen für genehmigte Eigeninitiative. Es entstand eine Kultur, in der Freizeitgestaltung untrennbar mit Organisationstalent und Arbeitsbereitschaft verbunden war.