BGH: Rechtskräftige Verurteilung eines Weimarer Richters wegen Rechtsbeugung

Verurteilung eines Richters am Amtsgericht Weimar wegen Rechtsbeugung nach Untersagung von Coronaschutzmaßnahmen rechtskräftig

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit seinem Urteil vom heutigen Tag die Revisionen sowohl des Angeklagten als auch der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 23. August 2023 als unbegründet verworfen. Damit ist die Entscheidung des Landgerichts, den Angeklagten wegen Rechtsbeugung zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung zu verurteilen, rechtskräftig.

Hintergrund des Verfahrens
Der Fall geht auf eine Entscheidung des Angeklagten im April 2021 zurück, als dieser, damals als Familienrichter tätig, eine einstweilige Anordnung erließ, mit der den Leitungen und Lehrkräften zweier Weimarer Schulen untersagt wurde, bestimmte Infektionsschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 gegenüber den Schülern durchzusetzen. Laut den Feststellungen des Landgerichts hatte der Richter bereits Anfang 2021 den Entschluss gefasst, eine solche Entscheidung zu treffen, und zielgerichtet darauf hingearbeitet, dass ein entsprechendes Verfahren in seinen Zuständigkeitsbereich gelangte. Dazu hatte er das Verfahren verdeckt vorbereitet und gelenkt, indem er beispielsweise die Einleitung eines Kinderschutzverfahrens mit beeinflusste. Darüber hinaus wählte er Sachverständige aus, deren Rechtsauffassung seiner eigenen entsprach, und nahm Kontakt zu diesen über seine private E-Mail-Adresse auf, bevor das Verfahren offiziell begann.

Feststellung der Rechtsbeugung
Das Landgericht Erfurt bewertete das Verhalten des Angeklagten als schwere Rechtsbeugung, da dieser in elementarer Weise gegen Verfahrensvorschriften verstieß. Hinzu kamen zahlreiche Gehörsverstöße, die nach Ansicht des Gerichts Teil einer bewussten Strategie waren. Der Angeklagte habe sein Richteramt gezielt benutzt und missbraucht, um eine vorgefasste Rechtsauffassung durchzusetzen. Die Verfahrensverstöße seien derart schwerwiegend, dass weder die Motive des Angeklagten noch die materielle Rechtskonformität seiner Endentscheidung relevant seien. Durch sein Handeln begünstigte der Richter die Eltern, die das Kinderschutzverfahren angeregt hatten, und benachteiligte den Freistaat Thüringen.

Entscheidung des Bundesgerichtshofs
In der Revision des Angeklagten prüfte der Bundesgerichtshof, ob das Urteil des Landgerichts formelle oder sachliche Rechtsfehler zu seinem Nachteil aufwies. Diese Überprüfung verlief jedoch ohne Beanstandung. Der BGH bestätigte, dass das Landgericht sowohl in der Bewertung der objektiven als auch der subjektiven Tatseite korrekt vorgegangen sei. Insbesondere die Verfahrensverstöße – wie die heimliche Auswahl der Sachverständigen und die verdeckte Verfahrensvorbereitung – rechtfertigten die Verurteilung wegen Rechtsbeugung. Auch die Revision der Staatsanwaltschaft, die das Urteil in anderer Hinsicht überprüft wissen wollte, führte zu keinem abweichenden Ergebnis, da keine Fehler zum Vorteil des Angeklagten festgestellt werden konnten.

Bedeutung des Urteils
Mit der Bestätigung des Urteils durch den Bundesgerichtshof wird die Entscheidung des Landgerichts Erfurt rechtskräftig. Der Fall unterstreicht die Bedeutung der richterlichen Unparteilichkeit und die strikte Beachtung der Verfahrensregeln, insbesondere in Fällen, die von öffentlichem Interesse sind. Das Verhalten des Angeklagten, der sein Amt zur Durchsetzung persönlicher Ansichten missbraucht habe, wurde vom Gericht als schwerwiegende Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze bewertet.

Das Urteil sendet ein klares Signal: Richter, die ihre Machtbefugnisse missbrauchen und das Vertrauen in die Justiz untergraben, müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Zugleich betont der Fall die Notwendigkeit eines transparenten und unabhängigen Verfahrensablaufs, der sicherstellt, dass das Recht nicht zum Werkzeug individueller Interessen wird.

 

Autor/Redakteur: Arne Petrich

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