Wirkt die Digitalisierung wie ein Turbo in der Baubranche?

Ruhr-Universität Bochum über die Zukunft des digitalen Planens und Bauens

Bochum. Auf eine Baugenehmigung muss man in Deutschland oft lange warten. Unvollständige oder fehlerhafte Bauanträge, komplexe Bauvorhaben, Fachkräftemangel in Baubehörden – sechs Monate oder mehr sind keine Seltenheit. Zeit, in der Termine verstreichen, Baukosten steigen, Investoren ungeduldig werden. Den Prozess effizienter und schneller machen soll die digitale Antragstellung auf Basis eines 3D-Modells des geplanten Gebäudes. Im Landesprojekt „Innovation in der Bauwirtschaft“ wird dieser digitale Antrag nun mit fünf Kommunen getestet und evaluiert.

Das Projekt unter Leitung von Prof. Dr. Markus König, Inhaber des Lehrstuhls Informatik im Bauwesen der Ruhr-Universität Bochum, wird vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen für 18 Monate gefördert.

„BIM ist WIN – Die Zukunft des digitalen Planens und Bauens findet in Nordrhein-Westfalen statt. An der Ruhr-Universität Bochum wird die Umsetzung von BIM-basierten Baugenehmigungsverfahren in fünf Pilotkommunen erprobt und durch eine umfassende Machbarkeitsstudie dokumentiert. Der BIM-basierte Bauantrag ermöglicht einen vollständig digitalen Prozess von der Planung bis zur Genehmigung – einschließlich automatisierter Vorprüfungen. Dies vereinfacht und beschleunigt den Genehmigungsprozess erheblich. Damit läuten wir die nächste Stufe in der Digitalisierung des Bauwesens ein: Digitalisierung setzt Standardisierung von Gesetzen und Vorschriften und Automatisation voraus. Die Ruhr-Universität mit Professor Dr. Markus König leisten hier für Nordrhein-Westfalen und Deutschland wertvolle Arbeit, die Wissenschaft mit Praxis verbindet. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen unterstützt das Vorhaben mit rund 400.000 Euro“, sagte Ina Scharrenbach, für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Übergabe des Förderbescheides am 3. Juni 2024.

Digitales 3D-Modell ersetzt Papierpläne

Bauprojekte werden heute häufig mittels Building Information Modelling – kurz BIM – geplant: Das Gebäude wird dabei mit allen notwendigen Informationen in Form eines 3D-Modells digital erstellt. In zwei Vorgänger-Projekten haben die Bochumer Forschenden Möglichkeiten entwickelt, den Bauantrag auf Basis dieser Daten digital zu stellen. Das Konzept basiert auf offenen und herstellerneutralen Standards.

„Wie bei der Steuererklärung werden die benötigen Informationen dabei standardisiert erfasst und vom System in einem ersten Schritt schon auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft, bevor der Architekt oder die Architektin den Antrag abschickt“, erklärt Markus König. Mitarbeitende der Bauaufsichtsbehörden können Anforderungen wie etwa zur Einhaltung von Barrierefreiheit oder des Brandschutzes direkt am Modell überprüfen und es gegebenenfalls mit Notizen versehen. Die manuelle Prüfung von Papierplänen fällt weg. „Insgesamt macht das den Prozess für beide Seiten transparenter und effizienter“, so Markus König. Sollte sich dieses Vorgehen im aktuellen Projekt bewähren, könnte es landes- und bundesweit übernommen werden.

Kooperationspartner

Die Städte Bochum, Herne, Essen, Münster, Köln und Düsseldorf (angefragt) sind am Projekt beteiligt.

Der „Blüm-Abschlag“ 1991: Pharma-Preise und die Ökonomie der Einheit

FACEBOOK-TEASER A) PROFIL Hook: „Was sie in Frankreich, Spanien kann, das muss sie auch in Deutschland können.“ Teaser: Mit diesem Satz setzte Arbeitsminister Norbert Blüm im Winter 1990 die westdeutsche Pharmaindustrie unter Druck. Die Situation war paradox: Die politische Einheit war vollzogen, doch die ökonomische Realität im Gesundheitswesen klaffte weit auseinander. Während ostdeutsche Arbeitnehmer noch Löhne von etwa 40 Prozent des Westniveaus bezogen, sollten ihre Krankenkassen bereits die vollen westdeutschen Preise für Medikamente zahlen. Das System drohte zu kollabieren, bevor es richtig begonnen hatte. Blüms Antwort war der sogenannte „Blüm-Abschlag“ – eine Forderung nach 55 Prozent Preisnachlass für Arzneimittel in den neuen Bundesländern. Er argumentierte nicht nur mit moralischer Solidarität, sondern nutzte geschickt den europäischen Vergleich. Wenn Konzerne in Südeuropa günstiger verkaufen konnten, warum dann nicht auch im wirtschaftlich schwächeren Osten Deutschlands? Es folgte ein Machtkampf mit Boykottdrohungen und harten Verhandlungen, der zeigte, wie fragil die Balance zwischen Marktprinzipien und sozialer Notwendigkeit in der Transformationszeit war. Diese Episode erzählt viel darüber, wie die Kosten der Einheit verteilt wurden und welche Kompromisse nötig waren, um das System zu stabilisieren. B) SEITE 1 (Kontext) Hook: Westliche Preise treffen auf ostdeutsche Löhne – das finanzielle Dilemma der Einheit 1990. Teaser: Um den sofortigen Bankrott der neu gegründeten Krankenkassen in den neuen Bundesländern zu verhindern, griff die Bundesregierung 1991 zu einem drastischen Mittel: Sie verordnete der Pharmaindustrie per Gesetz einen Zwangsrabatt von bis zu 55 Prozent für den Ost-Markt. Arbeitsminister Norbert Blüm begründete dies mit der Diskrepanz zwischen den Einnahmen der Ost-Kassen und den Preisen westlicher Medikamente. Er verwies dabei explizit auf die Preisgestaltung im europäischen Ausland, wo deutsche Medikamente oft deutlich günstiger waren als im Mutterland. Der „Blüm-Abschlag“ blieb bis Ende 1993 in Kraft und gilt als eines der deutlichsten Beispiele für staatlichen Interventionismus in der Nachwendezeit, um die soziale Symmetrie zu wahren. C) SEITE 2 (pointiert, ruhig) Hook: Solidarität per Gesetzblatt. Teaser: Der „Blüm-Abschlag“ zwang die Pharmaindustrie ab 1991, ihre Preise in Ostdeutschland an die dortige Kaufkraft anzupassen. Die simple Formel lautete: Wo die Löhne nur halb so hoch sind, dürfen die Pillen nicht das Doppelte kosten. Ein früher Konflikt der Einheit, der zeigte, dass Marktpreise durchaus verhandelbar sind, wenn der politische Druck groß genug ist. QUELLE Neue Zeit, Mo. 31.12.1990; Archivmaterial Bundestag & BVerfG (1990/1991)