Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) sollen weiter für homöopathische Leistungen aufkommen

Berlin. Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische Leistungen sollen als Satzungsleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthalten bleiben. Diese Forderung erhebt der Kinderarzt und Geschäftsführer des Vereins Gesundheit aktiv, Stefan Schmidt-Troschke, in einer Petition (ID 162857), die der Petitionsausschuss am Montag öffentlich beraten hat. Der Petent verwies dabei auf eine ältere Fassung des Entwurfes zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, in dem die Abschaffung der Homöopathie als Satzungsleistung enthalten gewesen sei. Zwar finde sich der Passus im aktuellen Entwurf nicht mehr. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) habe jedoch laut Schmidt-Troschke die Erwartung geäußert, dass diese Regelung im parlamentarischen Verfahren wieder eingebaut wird.

Aus Sicht des Petenten wäre die Streichung der homöopathischen und anthroposophischen Arzneimittel sowie von homöopathischen Leistungen als Satzungsleistungen falsch. „Die Menschen wollen Homöopathie und anthroposophische Medizin“, sagte er. Eine Allensbach Umfrage von 2023 zeige, dass immerhin schon 60 Prozent der Menschen in Berührung mit Homöopathie gekommen seien. „Homöopathie genießt eine ganz besonders hohe Wertschätzung in der Bevölkerung“, sagte der Petent. Die mehr als 200.000 Unterzeichner der Petition zeigten, dass sie sich durch die Abschaffung bevormundet fühlten.

Schmidt-Troschke ging auch auf die Kostenfrage ein. Dabei machte er deutlich, dass es um Satzungsleistungen gehe, die ausschließlich aus den Eigenmitteln der Krankenkassen finanziert würden, die diese anbieten. Die Solidargemeinschaft werde insofern nicht belastet, da es nicht um eine Regelleistung gehe. Abgesehen davon lägen die Kosten für Homöopathie und anthroposophische Medizin bei 0,03 Prozent der Gesamtausgaben der GKV. Homöopathie sei also „sehr kostengünstig“.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Edgar Franke (SPD) wies während der Sitzung mehrfach daraufhin, dass die diskutierte Streichung nicht Bestandteil der Kabinettsvorlage sei. Im nun laufenden parlamentarischen Verfahren habe das BMG keine direkte Einflussnahmemöglichkeit. „Der Ball liegt jetzt nicht im Ministerium, sondern im politischen Bereich“, sagte Franke. Er hoffe auf eine breite öffentliche Diskussion zu dem Thema, bei der sich alle Beteiligten einbringen, so der BMG-Staatssekretär, der laut eigener Aussage persönlich gute Erfahrungen mit homöopathischen Behandlungen gemacht hat. Gerade im Bereich der Kindermedizin könnten diese viel leisten, sagte er.

Der Grund, dass der Gesundheitsminister eine Erstattungsfähigkeit kritisch bewerte, liege zum einen in der fehlenden wissenschaftlichen Evidenz für die Wirksamkeit, sagte Franke. Dazu komme, dass den Patienten suggeriert werde, es handle sich um eine wirksame Behandlungsmethode. In der Folge könnten Erkrankungen unzureichend schulmedizinische behandelt werden, sei eine Befürchtung Lauterbachs. Bislang, so BMG-Staatssekretär Franke, sei noch kein homöopathisches Arzneimittel durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen worden, „bei dem der Antragsteller mit einer nach dem anerkannten Stand von Wissenschaft und Technik angelegten Studie die Wirksamkeit nachgewiesen hat“.

Aus Sicht des Petenten und der ihn begleitenden Onkologin Diana Steinmann gibt es aber sehr wohl eine Evidenz für Homöopathie und anthroposophische Medizin. Schmidt-Troschke verwies auf eine Studie unter der Leitung von Thomas Ostermann vom Institut für Psychologie und Psychotherapie an der Universität Witten/Herdecke, die ein positives Ergebnis „weit über den Placebo-Effekt hinaus“ gebracht hätte. Es gäbe positive Wirkungen, „die bisher noch nicht naturwissenschaftlich erklärbar sind“, sagte der Petent. Man dürfe aber nicht die Augen vor den Phänomenen verschließen, nur weil sie aktuell nicht erklärbar seien. Steinmann ergänzte, es gäbe derzeit viele Forschergruppen, die damit beschäftigt seien, den Nachweis zu führen, warum es zu den positiven Wirkungen komme.

Gemeinsam betonten Petent Schmidt-Troschke und die Strahlentherapeutin Steinmann den integrativen Ansatz. Es mache Sinn, die moderne naturwissenschaftliche Medizin mit gut evaluierten und beforschten Verfahren zu ergänzen, sagte der Geschäftsführer des Vereins Gesundheit aktiv. Es brauche eine Kombination anstelle eines Gegeneinanders. „Wir reden heute nicht mehr von Alternativmedizin, sondern von integrativer Medizin“, sagte der Petent.

Autor/Redakteur: Arne Petrich

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