Erfurt. Im Rahmen des Planungsprozesses für den 8. Thüringer Krankenhausplan liegt nun das externe Gutachten vor. Dieses wurde im Auftrag des Gesundheitsministeriums vom Beratungsunternehmen „PD – Berater der öffentlichen Hand“ (kurz: PD) erstellt und dient als datenbasierte Entscheidungsgrundlage für den Planungsprozess.
Für das Gutachten wurden die Rahmenbedingungen der Thüringer Krankenhaus- und Notfallversorgung durch den unabhängigen Gutachter PD geprüft. Im Zuge dessen wurde die Entwicklung der Bedarfssituation im stationären Bereich während der Laufzeit des 7. Thüringer Krankenhausplans analysiert und eine Bedarfsprognose bis zum Jahr 2030 erstellt. Daran anknüpfend enthält das Gutachten Empfehlungen für die zukünftige Krankenhausplanung. Damit zeigt es einen Handlungsrahmen für nötige und mögliche Veränderungen auf.
Dazu Gesundheitsministerin Heike Werner: „Die wichtigste Botschaft lautet: Alle Thüringer Krankenhausstandorte sind bedarfsnotwendig und werden gebraucht. Das bestätigt unseren bisherigen Kurs. Grundsätzlich sind die Thüringer Krankenhausstandorte auch gut aufgestellt. Ausbaufähig ist teilweise die geriatrische Versorgung und die Versorgung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Hier gibt es vereinzelt noch weite Fahrtstrecken für die Patientinnen und Patienten zum nächsten Fachkrankenhaus.“
Das Gutachten empfiehlt darüber hinaus die stärkere Vernetzung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung sowie den Abbau von nicht betriebenen und somit auch nicht finanzierten Bettenkapazitäten. Von den vorhandenen 14.610 vollstationären Planbetten könnten nach Berechnungen des Gutachters rund 2.900 Betten ohne merkliche Auswirkung auf die Versorgungssicherheit der Bevölkerung reduziert werden.
„Das ist ein Thema, dem wir uns angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels zwingend stellen müssen. Auch das reine Vorhalten von Kapazitäten benötigt personelle Ressourcen, die immer knapper werden. Hier müssen wir den Bestand zukünftig noch besser am Bedarf und am verfügbaren Personal ausrichten. Finanzielle Unterstützung für den Umbau beziehungsweise Abbau von Bettenkapazitäten könnte über den geplanten Transformationsfonds des Bundes kommen, den die Länder im Rahmen der Verhandlungen zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz hart erkämpft haben“, so Werner weiter.
Anhand der Ergebnisse aus dem Gutachten werden im nächsten Schritt die Rahmenpunkte für die Thüringer Krankenhausplanung festgelegt und im „Allgemeinen Teil“ zum Achten Thüringer Krankenhausplan zusammengefasst. Dieser soll nach jetziger Planung im Juni 2024 vom Krankenhausplanungsausschuss beschlossen werden. Die weitere Konkretisierung erfolgt parallel zum Bundes-Gesetzgebungsprozess für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz.
Das Gutachten ist auf der Webseite des Ministeriums abrufbar unter: https://www.tmasgff.de/fileadmin/user_upload/Gesundheit/Unser_Krankenhaus_von_morgen/Gutachten_Krankenhausplanung_Thueringen.pdf
Hintergrund:
Im Jahr 2022 versorgten 54 Krankenhausstandorte in Thüringen rund 503.000 vollstationäre Fälle. 22 der Standorte sind in privater (rund 41 Prozent), 20 in öffentlicher (rund 37 Prozent) und zwölf in freigemeinnütziger (rund 22 Prozent) Trägerschaft. Im Bundesvergleich hat Thüringen mit durchschnittlich 715 aufgestellten Betten auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner die bundesweit höchste Bettendichte. Die Auslastung lag nach starken Fallrückgängen während der Corona-Pandemie im Jahr 2022 bei rund 65 Prozent und war somit im Bundesvergleich gemeinsam mit Sachsen-Anhalt am niedrigsten.
Verantwortlich für die Thüringer Krankenhausplanung ist gemäß Thüringer Krankenhausgesetz der Krankenhausplanungsausschuss. Dem Gremium gehören alle wesentlichen Akteure und Entscheider der Gesundheitsversorgung an. Notwendige Beschlüsse zur Thüringer Krankenhausplanung werden gemeinsam beraten und vorbereitet.