Klagen gegen den ersten Seeabschnitt der Gasversorgungsleitung von Rügen nach Lubmin erfolglos

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Klagen von zwei Umweltvereinigungen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Bergamtes Stralsund für die Errichtung und den Betrieb der Gasversorgungsleitung „Ostsee-Anbindungs-Leitung (OAL) Seeabschnitt Lubmin bis KP 26“ abgewiesen.

Das Vorhaben betrifft den ersten seeseitigen Abschnitt der LNG-Anbindungsleitung zwischen dem Hafen von Mukran/Rügen und Lubmin. Mit dieser sollen zwei schwimmende Speicher- und Regasifizierungseinheiten (Floating Storage and Regasification Units – FSRUs) im Hafen von Mukran an das bestehende Gasfernleitungsnetz angebunden werden. Weitere Abschnitte der OAL sind nicht mehr Gegenstand von Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Die Klagen, über die das Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zu entscheiden hatte, blieben in der Sache erfolglos. Einer Umweltverträglichkeitsprüfung vor der Zulassung des Vorhabens bedurfte es nicht. Diese war nach einer Ausnahmeregelung im LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) entbehrlich, weil das Vorhaben der Bewältigung einer Gasversorgungskrise dient. Die gesetzliche Ausnahmeregelung für die OAL ist mit Unionsrecht und dem verfassungsrechtlichen Klimaschutzgebot vereinbar. Die beschleunigte Zulassung des ersten Seeabschnitts der OAL ist geeignet, einen relevanten Beitrag zu leisten, um die fortbestehende Krise der Gasversorgung infolge der Einstellung der russischen Gaslieferungen und der Zerstörung der Nord Stream Pipelines zu bewältigen. Nach dem LNGG soll die nationale Energieversorgung durch die zügige Einbindung verflüssigten Erdgases in das bestehende Gasfernleitungsnetz gesichert werden. Die Alarmstufe des Notfallplans Gas galt im Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses und gilt weiterhin. Die zur Anbindung geplanten FSRUs im Hafen von Mukran weisen eine jährliche Regasifizierungskapazität von insgesamt 10 bis 15 Mrd. m3  auf und sind damit geeignet, zur Sicherung der Gasversorgung insbesondere über das Gasnetz im Osten Deutschlands beizutragen. Die von den Klägern geltend gemachten Verletzungen umweltbezogener Rechtsvorschriften liegen nicht vor. Das Vorhaben ist mit den rechtlichen Vorgaben zur Anlagensicherheit sowie zum Wasser- und Naturschutzrecht vereinbar. Die Abwägungsentscheidung ist nicht zu beanstanden, insbesondere sind die Belange des Klimaschutzes hinreichend berücksichtigt worden.

BVerwG 7 A 9.23 – Urteil vom 25. April 2024

BVerwG 7 A 11.23 – Urteil vom 25. April 2024

33.000 Freigekaufte: Die Bilanz des deutsch-deutschen Häftlingshandels

FACEBOOK-TEASER A) PROFIL Hook: Wenn sich die Tore des Gefängnisses auf dem Kaßberg öffneten, wussten die Insassen im Bus oft nicht, ob sie verlegt oder verkauft wurden. Teaser: Über Jahrzehnte hinweg war dieser Moment der Ungewissheit für tausende politische Häftlinge in der DDR der erste Schritt in ein neues Leben. Der Weg führte von Chemnitz über den Grenzübergang Herleshausen in den Westen. Doch die Ankunft in der Bundesrepublik war selten der unbeschwerte Triumph, den man sich vorstellen mag. Wer aus dem Bus stieg, trug nicht nur die physischen Narben der Haft in Bautzen oder Hoheneck, sondern oft auch eine unsichtbare Last. Das Wissen, dass die eigene Freiheit einen exakten Preis hatte, wog schwer. Rund 96.000 D-Mark „kostete“ ein Mensch in den späteren Jahren, verrechnet in Warenlieferungen wie Kaffee, Obst oder Erdöl. Man war zur Handelsware geworden, verschoben zwischen zwei ideologischen Blöcken. Für viele kam hinzu, dass Familien zerrissen wurden; Kinder blieben oft als Pfand im Osten zurück, während die Eltern im Westen neu beginnen mussten. Die psychische Architektur dieses Handels war darauf ausgelegt, maximale Devisen zu generieren und gleichzeitig Kontrolle auszuüben. Es ist eine Geschichte von 33.755 Menschenleben. Hinter jeder Zahl in den Bilanzen der Kommerziellen Koordinierung stand ein Schicksal, eine unterbrochene Biografie. Der Häftlingsfreikauf war für die Bundesrepublik ein humanitärer Akt der Notwendigkeit, für die DDR eine ökonomische Überlebensstrategie. Die Busse fuhren jahrelang, Woche für Woche, und transportierten Menschen, deren Wert in Listen festgehalten wurde. In den Archiven liegen heute die Quittungen einer Ära, in der ein Staat seine Kritiker nicht nur einsperrte, sondern sie am Ende als Rohstoff nutzte. B) SEITE 1 (Kontext) Hook: Es begann als humanitäre Geste der Kirchen und endete als fester Posten im Devisenhaushalt der DDR. Teaser: Der Häftlingsfreikauf zwischen den beiden deutschen Staaten ist ein historisches Phänomen, das in seiner Dimension oft unterschätzt wird. Zwischen 1963 und 1989 flossen rund 3,4 Milliarden D-Mark von Bonn nach Ost-Berlin, um die Freilassung von 33.755 politischen Gefangenen zu erwirken. Was als „Besondere Bemühungen“ getarnt war, folgte einer präzisen ökonomischen Mechanik. Die Preise waren dabei keineswegs willkürlich, sondern das Ergebnis kühler Kalkulationen, die oft Ausbildungskosten und den „Volkswirtschaftlichen Schaden“ durch den Weggang der Person einpreisten. Bezahlt wurde selten in bar, sondern meist in Waren, die in der DDR Mangelware waren. So stabilisierte der Westen durch den Freikauf paradoxerweise genau jenes System, das die Häftlinge erst produziert hatte. Die Abhängigkeit der DDR von diesen Einnahmen wuchs parallel zu ihrem wirtschaftlichen Niedergang. Die moralische Ambivalenz dieses Tauschgeschäfts beschäftigt Historiker bis heute. War es legitim, eine Diktatur zu finanzieren, um Menschenleben zu retten? Die Antwort der damaligen Bundesregierungen war ein klares Ja zur Humanität. Auf der anderen Seite der Mauer wurde der Mensch zur Ressource, deren Freiheitsdrang sich monetarisieren ließ. Die Aktenberge über diese Transaktionen sind heute zugänglich und zeigen das bürokratische Gesicht eines unmenschlichen Handels. C) SEITE 2 (pointiert, ruhig) Hook: Darf ein Staat Menschenleben kaufen, um sie zu retten, wenn er damit deren Unterdrücker finanziert? Teaser: Der Häftlingsfreikauf war vielleicht das größte moralische Dilemma der deutsch-deutschen Geschichte. Auf der einen Seite standen über 30.000 Menschen, die in DDR-Gefängnissen litten und deren einzige Hoffnung der Westen war. Auf der anderen Seite stand ein Regime, das lernte, dass sich mit politischen Gefangenen stabile Deviseneinnahmen generieren ließen. Je mehr der Westen zahlte, desto lukrativer wurde das Geschäft für den Osten. Es entstand ein Markt für Freiheit, auf dem Preise steigen und Waren fließen konnten. Die Bundesrepublik entschied sich für das Leben der Einzelnen und nahm die politische Pikanterie in Kauf. Für die Betroffenen blieb oft das Gefühl, eine Ware gewesen zu sein – eingetauscht gegen Orangen oder Industriegüter. Die Frage nach der Moral verhallt in den leeren Gängen der ehemaligen Haftanstalten.