Klagen gegen den ersten Seeabschnitt der Gasversorgungsleitung von Rügen nach Lubmin erfolglos

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Klagen von zwei Umweltvereinigungen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Bergamtes Stralsund für die Errichtung und den Betrieb der Gasversorgungsleitung „Ostsee-Anbindungs-Leitung (OAL) Seeabschnitt Lubmin bis KP 26“ abgewiesen.

Das Vorhaben betrifft den ersten seeseitigen Abschnitt der LNG-Anbindungsleitung zwischen dem Hafen von Mukran/Rügen und Lubmin. Mit dieser sollen zwei schwimmende Speicher- und Regasifizierungseinheiten (Floating Storage and Regasification Units – FSRUs) im Hafen von Mukran an das bestehende Gasfernleitungsnetz angebunden werden. Weitere Abschnitte der OAL sind nicht mehr Gegenstand von Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Die Klagen, über die das Bundesverwaltungsgericht erstinstanzlich zu entscheiden hatte, blieben in der Sache erfolglos. Einer Umweltverträglichkeitsprüfung vor der Zulassung des Vorhabens bedurfte es nicht. Diese war nach einer Ausnahmeregelung im LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) entbehrlich, weil das Vorhaben der Bewältigung einer Gasversorgungskrise dient. Die gesetzliche Ausnahmeregelung für die OAL ist mit Unionsrecht und dem verfassungsrechtlichen Klimaschutzgebot vereinbar. Die beschleunigte Zulassung des ersten Seeabschnitts der OAL ist geeignet, einen relevanten Beitrag zu leisten, um die fortbestehende Krise der Gasversorgung infolge der Einstellung der russischen Gaslieferungen und der Zerstörung der Nord Stream Pipelines zu bewältigen. Nach dem LNGG soll die nationale Energieversorgung durch die zügige Einbindung verflüssigten Erdgases in das bestehende Gasfernleitungsnetz gesichert werden. Die Alarmstufe des Notfallplans Gas galt im Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses und gilt weiterhin. Die zur Anbindung geplanten FSRUs im Hafen von Mukran weisen eine jährliche Regasifizierungskapazität von insgesamt 10 bis 15 Mrd. m3  auf und sind damit geeignet, zur Sicherung der Gasversorgung insbesondere über das Gasnetz im Osten Deutschlands beizutragen. Die von den Klägern geltend gemachten Verletzungen umweltbezogener Rechtsvorschriften liegen nicht vor. Das Vorhaben ist mit den rechtlichen Vorgaben zur Anlagensicherheit sowie zum Wasser- und Naturschutzrecht vereinbar. Die Abwägungsentscheidung ist nicht zu beanstanden, insbesondere sind die Belange des Klimaschutzes hinreichend berücksichtigt worden.

BVerwG 7 A 9.23 – Urteil vom 25. April 2024

BVerwG 7 A 11.23 – Urteil vom 25. April 2024

Grabowsee: Vom Tuberkulose-Sanatorium zum sowjetischen Militärlazarett

Die Heilstätte Grabowsee als Spiegel der Systembrüche des 20. Jahrhunderts HOOK: Über 47 Jahre lang war die Heilstätte Grabowsee ein hermetisch abgeriegeltes Areal. Die Geschichte des Ortes erzählt exemplarisch von der Transformation medizinischer Einrichtungen durch politische Systeme und dem schwierigen Erbe der Besatzungszeit. BLOG-TEXT: Die architektonische Anlage am Grabowsee bei Oranienburg gilt als ein bedeutendes Zeugnis der Medizingeschichte. Gegründet 1896 vom Deutschen Roten Kreuz, war sie eine Antwort auf die Tuberkulose-Epidemie der Industrialisierung. Die Pavillonbauweise ermöglichte eine strikte Trennung der Patienten und maximale Frischluftzufuhr. Doch die ursprüngliche humanitäre Ausrichtung der Volksheilstätte wurde im Laufe des 20. Jahrhunderts mehrfach überschrieben. Nach der Nutzung als Wehrmachtslazarett übernahmen 1945 die sowjetischen Streitkräfte das Gelände. Diese Zäsur prägte den Ort nachhaltiger als jede vorangegangene Epoche. Bis zum Truppenabzug 1992 blieb Grabowsee eine sowjetische Insel inmitten der DDR. Die strengen Sicherheitsvorkehrungen und die absolute Isolation schufen eine Distanz zwischen den Besatzern und der lokalen Bevölkerung, die symptomatisch für viele sowjetische Liegenschaften in Ostdeutschland war. Während im Inneren ein russischsprachiger Alltag mit eigener Versorgung und Kultur stattfand, blieben die Vorgänge für Außenstehende undurchsichtig. Deutsche Angestellte, die als Hilfskräfte tätig waren, berichteten von einer strengen Hierarchie und einem strikten Redeverbot über interne Abläufe. Nach 1992 hinterließen die abziehenden Truppen nicht nur leerstehende Gebäude, sondern auch kulturelle Spuren wie Wandmalereien und Propaganda, die sich heute mit dem verfallenden Jugendstil mischen. Dieser Palimpsest der Geschichte macht den besonderen Reiz, aber auch die Schwierigkeit des Ortes aus. Der heutige Zustand ist geprägt von Vandalismus und natürlichem Verfall. Die Debatte um die Zukunft von Grabowsee verdeutlicht das generelle Problem im Umgang mit solchen Konversionsflächen: Die immensen Sanierungskosten stehen oft in keinem Verhältnis zur wirtschaftlichen Nutzbarkeit in ländlichen Regionen. So bleibt Grabowsee vorerst ein Ort, an dem die Geschichte des 20. Jahrhunderts in ihrer ganzen Widersprüchlichkeit physisch greifbar bleibt – vom sozialen Aufbruch der Kaiserzeit über die Kriege bis hin zur langen Phase der sowjetischen Präsenz in Ostdeutschland. https://www.facebook.com/arnepetrich/posts/pfbid037du4beewjMdW4L62hZrBqs6yaYpDizyGAdkr6dm9yY9bfKV8hvq7YAhUWK5dL4DQl