Amateurmusikfonds zur Förderung von Chören, Orchestern und Bands
Mit der Einrichtung eines Amateurmusikfonds in Höhe von 5 Millionen Euro hat der Deutsche Bundestag im November 2022 eine neue Fördermöglichkeit für Chöre, Orchester, Bands und viele weitere Akteur*innen aus dem Bereich der Amateurmusik geschaffen. Am 2. Februar 2024 hat der Deutsche Bundestag nach seinen Beratungen zum Haushalt 2024 den Amateurmusikfonds in Höhe von 4,6 Millionen Euro bestätigt. Der Amateurmusikfonds geht damit in die nächste Runde.
Der Amateurmusikfonds soll die Strukturen der Amateurmusik nach der Corona-Pandemie in der Fläche sichern und Musikensembles dabei unterstützen, sich neuen künstlerischen Projekten und Ausdrucksformen zu widmen und wieder mehr Amateurmusik auf die Bühne bringen. Er soll herausgehobene künstlerische Projekte fördern und die Lebendigkeit der musikalischen Breitenkultur in Deutschland erhalten.
Für die über 14,3 Millionen Menschen, die in Deutschland in ihrer Freizeit Musik machen, ist der Amateurmusikfonds ein historischer Meilenstein, der die bereits bestehenden Bundeskulturfonds nun um eine wichtige Komponente erweitert. Neben der Förderung besonders bemerkenswerter Projekte zielt der Fonds auch darauf ab, Amateurmusiker*innen neue künstlerische Impulse, Methoden und Ideen zu vermitteln und die Amateurmusik als solches sichtbarer zu machen.
Seit dem 16. April 2024 können sich Chöre, Orchester, Musikvereine und Verbände wieder für besondere künstlerische und zukunftsweisende Projekte bewerben.
Die Förderhöhe richtet sich nach der Reichweite und reicht von mindestens 2.500 Euro bis höchstens 50.000 Euro. Anträge können bis zum 15. Juni 2024 gestellt werden.
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