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Der Stalinismus war kein Betriebsunfall und die Perestroika hat die Geschichte entmachtet!

Welche Auswirkungen hatte die Perestroika auf den historischen Diskurs in der Sowjetunion?

Diese Frage beantwortet der Kommunismusexperte Jörg Baberowski in dieser Folge der Reihe WAS WAR DER KOMMUNISMUS — eine Produktion des Jahrbuchs für Historische Kommunismusforschung und der Website kommunismusgeschichte.de. Sehen und hören Sie selbst. Film ab.

Welche Auswirkungen hatte die Perestroika auf den historischen Diskurs in der Sowjetunion?

Hochhausleibild Lösung für Rostocker Wohnungsbedarf? Einwohner sind mit gefragt!

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Hochhaus - Lösung für Rostocker Wohnungsbedarf?

Rostock. Auftaktveranstaltung im Rostocker Rathaus am 24. April – für ein Hochhausleitbild. Rostock braucht dringend Wohnraum. Doch wie soll die Stadtsilhouette in Zukunft aussehen? Eine Lösung könnten Hochhäuser darstellen. Rostocks Einwohner sind aufgerufen, ein Hochhausleitbild aus ihrem Blickwinkel mitzugestalten.

Was bedeutet Hochhausleitbild?

Ein Hochhausleitbild ist eine Art Richtlinie oder strategisches Dokument, das von Regierungen, Stadtplanern oder Immobilienentwicklern erstellt wird, um die Entwicklung von Hochhäusern in einer bestimmten Stadt oder Region zu lenken. Es dient dazu, klare Ziele und Standards für die Gestaltung, Platzierung, Nutzung und Nachhaltigkeit von Hochhäusern festzulegen.

Typischerweise umfasst ein Hochhausleitbild Aspekte wie die Höhe und Dichte von Hochhäusern, ihre architektonische Qualität, ihre Integration in das städtebauliche Umfeld, ihre Auswirkungen auf die Umwelt und die Lebensqualität der Bewohner sowie Maßnahmen zur Sicherstellung von Sicherheit und Nachhaltigkeit. Es soll sicherstellen, dass Hochhäuser harmonisch in die städtische Landschaft passen und einen positiven Beitrag zur urbanen Entwicklung leisten.

Uni Rostock: Entscheidung im Fall Dissertation Manja Schreiner

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Rostock. Der Fakultätsrat der Juristischen Fakultät hat nach intensiver Prüfung der Dissertation von Frau Manja Schreiner den Beschluss gefasst, den im Jahre 2007 verliehenen Doktortitel wieder zu entziehen. Dieses Ergebnis hat der Dekan am Montag (29. April 2024) Frau Schreiner offiziell mitgeteilt.

Kritisiert wird vor allem die Anzahl der wörtlichen Übernahmen, die nicht als wörtliche Textübernahmen den wissenschaftlichen Zitiergepflogenheiten entsprechend mit Anführungszeichen ausgewiesen sind. Auch wenn Frau Schreiner ganz überwiegend die Originalquellen angegeben und zitiert hat, ist der Fakultätsrat der Ansicht, dass die Übernahmen fremder Textpassagen in einer Gesamtschau ihrer quantitativen Anteile und ihres qualitativen Gewichts auf die Dissertationsschrift einen solch prägenden Einfluss nehmen, dass deren Anfertigung nicht mehr dem Gebot der Eigenständigkeit entsprochen hat.

Der Fakultätsrat verkennt dabei nicht, dass nicht gesetzte Anführungszeichen eine andere qualitative Bewertung zulassen als das gänzliche Verschweigen nicht nur der wörtlichen Übernahme des Textes, sondern auch und insbesondere der Originalquelle. Insoweit weicht der vorliegende Fall von anderen populär gewordenen Fällen (etwa: Guttenberg, Schavan, Mathiopoulos) ab. Die Anzahl der wörtlich übernommenen Textfragmente gibt der Arbeit aber gleichwohl eine so starke Prägung, die das vorliegende Verfahren wiederum allein in quantitativer Hinsicht auch von Fällen unterscheidet, die (wie etwa der Fall Steinmeier) unter der von der verwaltungsgerichtlichen Praxis herausgearbeiteten „Erheblichkeitsschwelle“ verbleiben.

Die Quantität der Fehler und ihre qualitative Gewichtung ließen den Fakultätsrat zu dem Schluss kommen, dass das Werk den Ansprüchen an eine wissenschaftliche Arbeit nicht genügt. Daher hätte Frau Schreiner der Doktorgrad nicht verliehen werden dürfen. Der Fakultätsrat hat daher einstimmig beschlossen, den Doktorgrad wieder zu entziehen.

Der Fakultätsrat ist sich darüber hinaus durchaus bewusst, dass der Entzug des Doktortitels eine schwerwiegende Maßnahme darstellt und hat sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht. Frau Schreiner zeigte sich während des gesamten Verfahrens auskunftsbereit und kooperativ. Sie wurde angehört und Ihre Stellungnahmen waren Gegenstand der sachlichen und rechtlichen Erwägungen.

Allgemeiner Hintergrund zum Beschluss des Fakultätsrats:

Anfang August 2023 berichteten überregionale Medien von Unregelmäßigkeiten in einem neuerlichen Plagiatsfall. Der Vorwurf betraf die Berliner Verkehrssenatorin Manja Schreiner und ihre Dissertation, die an der Juristischen Fakultät Rostock die Grundlage ihrer Promotion zum Dr. iur. gebildet hat. „Auf 118 von 169 untersuchten Seiten seien Fundstellen von Plagiaten dokumentiert worden, hieß es auf dem Portal VroniPlag Wiki, für das ehrenamtliche Fachleute Dissertationen analysieren. Dies entspreche einem Anteil von 69,8 Prozent aller Seiten“ dokumentiert das Magazin „Forschung & Lehre“ eine entsprechende dpa-Meldung.

Die Doktor-Arbeit mit dem Titel „Arbeitnehmerberücksichtigung im Übernahmerecht“ wurde mit „cum laude“ bewertet und der Fakultät zur Annahme empfohlen. Die mündliche Prüfung erfolgte am 26. Januar 2007. Das Promotionsverfahren liegt mithin 17 Jahre zurück. Die beiden Gutachter sind seit längerem im Ruhestand. Die Arbeit wurde 2008 im VDM Verlag publiziert.

Mit Schreiben vom 7. August 2023 hat Frau Schreiner Universität und Fakultät um eine Prüfung der gegen ihre Promotionsschrift erhobenen Vorwürfe gebeten. Die öffentlich auf den Seiten von VroniPlag einseh- und downloadbare Dokumentation unter dem Namen „Eine kritische Auseinandersetzung mit der Dissertation von Dr. Manja Schreiner“ wurde am 10. August 2023 von Frau Prof. Dr. Debora Weber-Wulff an die Rektorin der Universität Rostock Prof. Dr. Elizabeth Prommer und den Dekan der Juristischen Fakultät Prof. Dr. Jörg Benedict ebenfalls mit der Bitte gesandt: „ein Verfahren einzuleiten, um die Arbeit zu überprüfen und ggf. Konsequenzen zu ziehen.“

Im Kollegium der Juristischen Fakultät bestand von Anfang an Einigkeit darüber, dass aufgrund der öffentlich gewordenen Vorwürfe eine Überprüfung der Arbeit ganz unabhängig von etwaigen Anträgen zu erfolgen hat. Auf seiner Sondersitzung vom 23. August 2023 hat der gem. § 19 Promotionsordnung für das weitere Verfahren und die eventuell in Rede stehende Entziehung des Doktortitels zuständige Fakultätsrat der Juristischen Fakultät das weitere Vorgehen besprochen und zur Vorbereitung einer begründeten Entscheidung einen „Plagiat-Prüfungsausschuss“ eingesetzt. Die Aufgabe des Ausschusses bestand darin, die Dissertation von Frau Schreiner mit Blick auf die bestehenden Vorwürfe kritisch zu prüfen und eine begründete Entscheidung des Fakultätsrates gutachterlich vorzubereiten.

Im Januar wurde der Abschlussbericht des Plagiats-Prüfungsausschusses dem Fakultätsrat vorgestellt und eingehend besprochen. Frau Schreiner wurde um eine Stellungnahme gebeten, die im April Gegenstand einer finalen Aussprache und Entscheidungsfindung im Fakultätsrat war.

Der Beschluss zur Entziehung des Doktorgrades beruht auf § 19 der Promotionsordnung der Juristischen Fakultät der Universität Rostock in Verbindung mit § 48 VwVfG M-V.

Versammlung „Uni gegen Rechts“ an der Universität Jena

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Jena. Organisationen der Beschäftigten und Studierenden der Universität Jena rufen für Dienstag, den 7. Mai, unter dem Motto „Uni gegen Rechts“ zu einer großen Versammlung auf. Sie findet 18 Uhr im Abbe-Hörsaal (Hörsaal1) in der Carl-Zeiss-Straße 3, dem größten Hörsaal der Universität Jena, statt.

Im Aufruf zur Versammlung heißt es zu den Beweggründen der Organisator:innen: „Wir wissen aus der Geschichte und aus den Äußerungen von Höcke und der AfD, was sie vorhaben: Sie wollen Arbeiter:innenrechte einschränken, unsere Gewerkschaften angreifen, die Universität von engagierten Kolleg:innen säubern, migrantische Kolleg:innen und Studierende ausweisen, die Emanzipation von Frauen und queeren Menschen rückgängig machen, Antisemitismus befeuern, die Meinungsfreiheit und die freie Wissenschaft und Forschung beschneiden. Wir müssen das verhindern!“ In der Versammlung soll u. a. darüber diskutiert werden, wie die Politik der AfD sich auf die Universität auswirken würde, was die Beschäftigten und Studierenden von der Universitätsleitung erwarten und wie sie sich auch selbst einbringen können. „Wir wollen mit unserer Versammlung aus der Angst und aus der Ohnmacht herauskommen. Wahrscheinlich müssen wir auf erschreckende Wahlergebnisse einstellen, aber wir können aufzeigen, wie wir als Beschäftigte und Studierende der Uni einiges unternehmen können, um trotzdem eine rechtsextreme Regierung zu verhindern,“ so Konstantin Behrends, Hochschulverwaltungsmitarbeiter und Gewerkschafter.

Zu den Unterstützer:innen der Versammlung zählen die Betriebsgruppen der Gewerkschaften ver.di, GEW und FAU, das Bündnis FSU Unterfinanziert, Organisationen von Statusgruppen wie das Mittelbauforum und der Promovierendenrat, die Initiative TV Stud der studentischen Beschäftigten sowie Fachschaftsräte der Studierenden und der Studierendenrat (StuRa).

Neuer Polizeivertrag zwischen Deutschland und der Schweiz tritt in Kraft

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Berlin. Neue Regelungen u.a. zur grenzüberschreitenden Gefahrenabwehr und zur Einrichtung grenzpolizeilicher Verbindungsbüros

Es ist ein bedeutender Schritt in der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit beider Länder: Am 1. Mai 2024 tritt der neue Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag in Kraft. Der bislang geltende Polizeivertrag vom 27. April 1999, der noch aus der Zeit vor dem Schengen-Beitritt der Schweiz stammt, wird mit dem Inkrafttreten des neuen Vertrags außer Kraft gesetzt.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Unsere Polizeibehörden arbeiten hervorragend zusammen, um die Menschen in Deutschland wie der Schweiz vor Kriminalität und anderen Bedrohungen zu schützen. Diese enge nachbarschaftliche Zusammenarbeit stellen wir mit dem neuen Polizeivertrag auf eine neue, moderne Grundlage. Der neue Vertrag erweitert unseren Instrumentenkasten. Wir sorgen für effektivere Fahndungen nach Tatverdächtigen und für einen besseren Schutz von Zeugen und Tatopfern. So stärken wir die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger.“

Bundesrat Beat Jans, Vorsteher des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements EJPD: „Die grenzüberschreitende Kriminalität ist heute eine Realität und sie nimmt laufend zu. Deshalb ist die bilaterale polizeiliche Zusammenarbeit mit den Nachbarländern der Schweiz essentiell. Der Vertrag vereinfacht beispielsweise grenzüberschreitende Observationen und verdeckte Ermittlungen zur Bekämpfung internationaler Kriminalität, stärkt den Zeugen- und Opferschutz und legt die Grundlage für eine noch engere Zusammenarbeit in Krisenlagen. “

Durch den Vertrag wird die Grundlage für eine noch engere und intensivere Zusammenarbeit der Beamtinnen und Beamten der Polizei- und Zollbehörden beider Länder geschaffen. Die neuen Regelungen sehen vor, dass die Vertragsstaaten die Zusammenarbeit zur Gefahrenabwehr und Kriminalitätsbekämpfung verstärken und Fahndungsmaßnahmen abstimmen. Zudem wurden neue Regelungen zum Zeugen- und Opferschutz, zu polizeilichen Maßnahmen in Zügen und Schiffen, zur Beförderung von Personen und zu verkehrsbedingten Grenzübertritten geschaffen.

Auch treten erstmals vertragliche Regelungen in Kraft, nach denen Bußgelder für Verkehrszuwiderhandlungen grenzüberschreitend vollstreckt werden können. Die effektivere Zusammenarbeit im Justizsektor ist ein weiterer Fortschritt, der in beiden Staaten für mehr Sicherheit auf den Straßen sorgt.

Beispiele für die neuen Regelungen des Deutsch-Schweizerischen Polizeivertrag Polizeivertrages sind:

  • Polizeiliche Maßnahmen bei unmittelbarer Gefahr: Beamtinnen und Beamte dürfen die Grenze übertreten zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben.
  • Beförderung von Personen: Eine Person, die sich im Gewahrsam oder Strafvollzug befindet, kann (nach Bewilligung) durch, aus oder in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates befördert werden, etwa zur Zeugenvernehmung.
  • Intensivere grenzüberschreitende Zusammenarbeit durch die Errichtung grenzpolizeilicher Verbindungsbüros, Zusammenarbeit in gemeinsam besetzten operativen Dienststellen und Entsendung von Verbindungsbeamten.
  • Zusammenarbeit bei der Vollstreckung von Bußgeldern: Im Fall von Ordnungswidrigkeiten im Verkehr wird es künftig möglich sein, im jeweils anderen Land verhängte Bußgeldbescheide grenzüberschreitend zu vollstrecken.

33 Jahre danach: Ostdeutsche in Führungspositionen des gesamtdeutschen Sports

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REMAGEN. Ostdeutsch sozialisierte Personen sind auch in Führungspositionen im Sport mehr als 30 Jahre nach der deutschen Wiedervereinigung unterrepräsentiert. Dies ist das Ergebnis einer Studie von Lutz Thieme, die jetzt im renomierten German Journal for Excercise and Sport Research veröffentlicht wurde. Der aus Thüringen stammende und an der Hochschule Koblenz forschende Autor hatte dafür die Besetzung der einflusstärksten haupt- und ehrenamtlich besetzten Gremien im Deutschen Olympischen Sportbund, in den olympischen und paralympischen Spitzenverbänden sowie in den Landessportbünden untersucht.

Neben der am Anteil der Wohnbevölkerung bemessenen Unterrepräsentanz ostdeutsch Sozialisierter waren aber auch westdeutsch Sozialisierte in ostdeutschen Landessportbünden unterrepräsentiert. Zudem sind Frauen unabhängig vom Ort ihrer Primärsozialisation in allen Gremien zu gering vertreten. Der Blick auf die hauptamtlichen und ehrenamtlichen Spitzenpositionen im Sport liefert zudem Hinweise auf eine aus anderen gesellschaftlichen Bereichen für Frauen festgestellte „Gläserne Decke“, die allerdings im Sport auch für ostdeutsch Sozialisierte vorhanden zu sein scheint.

Die hinter den sozialen Positionszuweisungen wirkenden Mechanismen sind derzeit aus Sicht des Autors noch unklar. Er nimmt an, dass es sich um eine Wechselwirkung zwischen den aus Geschlecht und Herkunft abgeleiteten erworbenen Merkmalen, die Personen aus den diskriminierten Gruppen von Dritten zugewiesen werden, dem Erlebnis fehlender Legitimität ihrer tatsächlich erworbenen Merkmale und eine damit verbundene Selbstbeschränkung beim Streben nach gesamtdeutschen Elitepositionen handelt. Offen bleibt, ob die im Vergleich zu anderen Domänen etwas höhere Repräsentanz ostdeutsch Sozialisierter auf die Stärke des ostdeutschen Leistungssportsystems zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung ursächlich zurückzuführen ist oder ob (auch) andere Faktoren zu diesem empirischen Befund beitragen.

Die vorliegende Studie schließt an Studien zur Repräsentanz Ostdeutscher in Führungspositionen an, ist allerdings die erste für den Bereich des Sports. Dieser ist auch deshalb interessant, weil die ehemalige DDR zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung ein am Medaillenerfolg gemessen erfolgreicheres Sportsystem aufweisen konnte als die Bundesrepublik. Zudem werden erstmalig auch ehrenamtliche Führungspositionen betrachtet.


Wissenschaftliche Ansprechpartner:

Prof. Dr. Lutz Thieme


Weitere Informationen:

https://link.springer.com/article/10.1007/s12662-024-00958-2

AWO und Verkehrsclub fordern Erhalt des 49-Euro-Tickets

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Berlin. Die Arbeiterwohlfahrt AWO und der ökologische Verkehrsclub VCD starten am 1. Mai eine gemeinsame Petition, um den Preis des 49-Euro-Deutschlandtickets stabil zu halten. Das Ticket existiert dann genau ein Jahr. Neben dem stabilen Grundpreis fordern beide Verbände, das Angebot zu ergänzen: Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre sollen kostenlos den Nah- und Regionalverkehr nutzen können. Außerdem soll ein bundesweit gültiges Jugend- und Sozialticket für maximal 29 Euro eingeführt werden.

Die Verkehrsministerkonferenz hat sich dazu bekannt, dass der Preis des 49-Euro-Tickets wenigstens in diesem Jahr nicht steigen soll. Doch ob das gelingt, ist offen, denn die Finanzierung ist bis heute nicht endgültig geklärt. Und von langfristig stabilen Preisen kann schon gar keine Rede sein – über bis zu 69 Euro wird bereits spekuliert.

Eine solche Preiserhöhung wäre fatal. Umfragen zeigen, dass viele Kunden das Ticket dann kündigen würden; andere würden eine Anschaffung nicht mehr in Betracht ziehen. Deshalb muss der Bund die übriggebliebenen Gelder von 2023 endlich auf 2024 umlegen. AWO und VCD fordern außerdem, dass Bund und Länder dauerhaft mehr Geld für den Nah- und Regionalverkehr bereitstellen. Das Budget muss reichen, um den Grundpreis für das 49-Euro-Ticket auf längere Zeit zu sichern und gleichzeitig das Bus- und Bahn-Angebot auszubauen.

Schließlich muss es vergünstigte Tickets für jene geben, die 49 Euro im Monat nicht zahlen können. Für Studierende gibt es mit dem bundesweiten Semesterticket zu 29,40 Euro bereits eine Lösung – Familien, Jugendliche, Azubis und Geringverdienende warten noch. VCD und AWO fordern deshalb Sozial- und Jugendtickets für maximal 29 Euro im Monat. Und Kinder bis 14 Jahre sollen kostenlos Bus und Bahn fahren können.

AWO-Präsident Michael Groß sagt dazu: “Der Zugang zum ÖPNV als klimafreundliche Mobilität darf keine Frage des Einkommens sein. Das 49-Euro-Ticket ist hier eine wichtige soziale und klimapolitische Errungenschaft der aktuellen Bundesregierung. Wir dürfen diesen Erfolg nun nicht gefährden, sondern müssen das 49-Euro-Ticket weiter ausbauen und stärken. Ein entscheidender Schritt ist dabei, dass wir bedarfsgerechte Lösungen für all diejenigen finden, welche sich 49 Euro nicht leisten können.”

Die VCD-Bundesvorsitzende Kerstin Haarmann erläutert: “Das 49-Euro-Ticket hat dazu beigetragen, dass mehr Menschen Busse und Bahnen nutzen. Es könnte erfolgreicher sein, wenn sein Preis langfristig festgelegt wird. Die aktuelle Diskussion um seinen Preis hält Menschen davon ab, es zu abonnieren. Zugleich ist mehr in Busse und Bahnen zu investieren. Dann kann das 49-Euro-Ticket auch da erfolgreich, wo bisher kein Bus und keine Bahn fährt.”

Zum Hintergrund: Die Petition und einen weiterführenden Blogartikel finden Sie hier auf der Homepage des VCD.

Fontane-Lyrik in der Neuruppiner Kulturkirche

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11. Fontane-Festspiele u.a. mit literarischen Fontane-Stadtspaziergängen, Fontane-Open-Air-Lesung, Busausflug und Fontane-Wanderung

Neuruppin. Vom „Kommen und Gehen“ handelt das diesjährige Fontane-Lyrik-Projekt, mit dem am Freitag, 17. Mai 2024 um 19 Uhr die 11. Fontane-Festspiele in der Neuruppiner Kulturkirche eröffnet werden.

Drei brillante Schauspieler:innen leihen Theodor Fontane ihre Stimmen: Anne Ratte-Polle, Jenny Schily und Johann von Bülow. Das Textbuch hat in diesem Jahr erstmals Frank Matthus zusammengestellt. Der Pianist und Komponist Søren Gundermann begleitet das Projekt.

Alle drei Schauspieler:innen sind in vielen aktuellen Kino- und Fernsehproduktionen zu sehen. Jenny Schily spricht mit ihrer markanten Stimme außerdem Hörspiele, Features und Podcasts ein. Sie gestaltet Lesungen, schreibt Texte, führt audiovisuelle Installationen auf und performt Konzerte.

Anne Ratte-Polle ist für ihreeigenwilligen und komplexen Frauenfigurrollen bekannt. Für „Ich war, Ich bin, Ich werde“ wurde sie 2020 mit dem Bayerischen Filmpreis als „Beste Hauptdarstellerin“ ausgezeichnet. Ebenso für den Film „Sibylle“ beim „Santa Fé Dark Frame Festival“. Lorbeeren gab es auch für ihre Rolle im Drama „Alle wollen geliebt werden“. Und mit Johann von Bülow haben die Festspielmacher zum zweiten Mal einen der bekanntesten deutschen Schauspieler seiner Generation für das Lyrik-Projekt gewonnen. Außerdem leiht er u.a. Sherlock Holmes seine Stimme in der Hörspielreihe „Sherlock & Watson – Neues aus der Baker Street“ (DAV Hörbuch).

Die Musik für das Fontane-Lyrik-Projekt komponiert und improvisiert der Jazz-Pianist Søren Gundermann. Unkonventionelle Spieltechniken und der Dialog mit bildender Kunst, Literatur und Theater gehören zu seinen Spezialstrecken.

Die Gäste dürfen gespannt sein, welche Gedichte, Balladen und Texte der Regisseur Frank Matthus für das diesjährige Fontane-Lyrik-Projektauswählt.Er löst damit Gösta Knothe ab, der für neun Lyrik-Projekte der Fontane-Festspiele das poetische Werk Theodor Fontanes und einmal auch Theodor Storms durchforstete und thematisch und spannend zusammenstellte. „Ich bin umgeben von Reimen, fontanischem Klingeln, von schönen Versen“, erzählt Frank Matthus während seiner Arbeit am Textbuch. „Die schönsten melancholischen Altersgedichte, die ich kenne, stammen von Fontane“, sagt er.

Der Kartenverkauf für das Fontane-Lyrik-Projekt hat gerade begonnen. Wer seinen Lieblingsschauspieler:innen ganz nahe sein will, sollte nicht lange zögern.

Nach dem Festspielstart am Freitagabend werden zu Pfingsten alle Ruppiner:innen und Gäste bestens kulturell-unterhaltsam versorgt: mit dem witzigen Versteigerungstheater „Ein gewisses Quantum Mumpitz“, mit Lesungen des Reiseliteraturfestivals „Neben der Spur“, mit literarischen Fontane-Stadtspaziergängen, mit Hörspielhof, Fontane-Open-Air-Lesung, mit Busausflug und Fontane-Wanderung.

Auf der Website www.fontane-kosmos.de können die ersten Veranstaltungen gebucht werden.

Der fontane-kosmos Neuruppin wird unterstützt und gefördert vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg, von der Fontanestadt Neuruppin, der Sparkasse Ostprignitz-Ruppin und dem Landkreis Ostprignitz Ruppin.

Bund unterstützt musikalische Breitenkultur mit 4,6 Millionen Euro

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Amateurmusikfonds zur Förderung von Chören, Orchestern und Bands

Mit der Einrichtung eines Amateurmusikfonds in Höhe von 5 Millionen Euro hat der Deutsche Bundestag im November 2022 eine neue Fördermöglichkeit für Chöre, Orchester, Bands und viele weitere Akteur*innen aus dem Bereich der Amateurmusik geschaffen. Am 2. Februar 2024 hat der Deutsche Bundestag nach seinen Beratungen zum Haushalt 2024 den Amateurmusikfonds in Höhe von 4,6 Millionen Euro bestätigt. Der Amateurmusikfonds geht damit in die nächste Runde.

Der Amateurmusikfonds soll die Strukturen der Amateurmusik nach der Corona-Pandemie in der Fläche sichern und Musikensembles dabei unterstützen, sich neuen künstlerischen Projekten und Ausdrucksformen zu widmen und wieder mehr Amateurmusik auf die Bühne bringen. Er soll herausgehobene künstlerische Projekte fördern und die Lebendigkeit der musikalischen Breitenkultur in Deutschland erhalten.

Für die über 14,3 Millionen Menschen, die in Deutschland in ihrer Freizeit Musik machen, ist der Amateurmusikfonds ein historischer Meilenstein, der die bereits bestehenden Bundeskulturfonds nun um eine wichtige Komponente erweitert. Neben der Förderung besonders bemerkenswerter Projekte zielt der Fonds auch darauf ab, Amateurmusiker*innen neue künstlerische Impulse, Methoden und Ideen zu vermitteln und die Amateurmusik als solches sichtbarer zu machen.

Seit dem 16. April 2024 können sich Chöre, Orchester, Musikvereine und Verbände wieder für besondere künstlerische und zukunftsweisende Projekte bewerben.

Die Förderhöhe richtet sich nach der Reichweite und reicht von mindestens 2.500 Euro bis höchstens 50.000 Euro. Anträge können bis zum 15. Juni 2024 gestellt werden.

Weitere Informationen (extern):

AMATEURMUSIKFONDS – BMCO (bundesmusikverband.de)

Bäume für Weimars Neugeborene

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Babybäume als Willkommensgruß

Weimar. Rückwirkend zum 1. Januar erhalten die Eltern jedes neugeborenen Babys in Weimar ab sofort ein besonderes Geschenk: ein von der Stadt gestiftetes Willkommensbäumchen. Die ersten Baumsetzlinge wurden von Oberbürgermeister Peter Kleine während des ersten Weimarer Familientages am 28. April auf dem Markt an die jungen Eltern ausgereicht.

„Wir freuen uns über die neuen Erdenbürger in unserer Stadt. Sie verkörpern unsere Zukunft. Das wollen wir mit einem Baum als Symbol des Lebens, des Wachstums und der Beständigkeit bekräftigen und zugleich den Eltern gratulieren.“, betonte Oberbürgermeister Peter Kleine.

Die Setzlinge sind so ausgewählt, dass sie in den ersten Jahren auch auf Balkonen oder Terrassen gedeihen können. Für Familien ohne eigene Pflanzmöglichkeiten bietet die Stadt eine gemeinsame Pflanzaktion an. Zusätzlich gibt es auch die Möglichkeit für die Eltern, den Baumsetzling der Stadt zu spenden, der dann an öffentlichen Orten wie Spielplätzen gepflanzt und als Willkommensbäumchen markiert wird.

Die Bäumchen werden zweimal im Jahr ausgegeben – im Frühjahr und im Herbst, angepasst an die Vegetationsperiode. Der nächste Termin ist voraussichtlich am 27. Oktober 2024.

Die Setzlinge sind so ausgewählt, dass sie in den ersten Jahren auch auf Balkonen oder Terrassen gedeihen können. Für Familien ohne eigene Pflanzmöglichkeiten bietet die Stadt eine gemeinsame Pflanzaktion an. Zusätzlich gibt es auch die Möglichkeit für die Eltern, den Baumsetzling der Stadt zu spenden, der dann an öffentlichen Orten wie Spielplätzen gepflanzt und als Willkommensbäumchen markiert wird.

Der Weimarer Stadtrat hatte in seiner Sitzung am 25. Oktober 2023 dem Antrag der Fraktionen weimarwerk bürgerbündnis e.V. – FDP und CDU mehrheitlich zugestimmt.

Bei Fragen und Anmerkungen steht Ihnen gerne die Stadtverwaltung unter babybaum@stadtweimar.de zur Verfügung.

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