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Neuer Entgelttarifvertrag für das Thüringer Gastgewerbe

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Erfurt. Am vergangenen Freitag fand die Tarifrunde 2024, nachdem die NGG den Entgelttarifvertrag für das Thüringer Gastgewerbe zum 30.04.2024 gekündigt hatte, statt.

Aktuell ist das Gastgewerbe immer noch im Umsatztief nach der Corona-Pandemie und besonders durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer auf Speisen zum 01.01.2024 sowie die sehr stark gestiegenen Kosten für Lebensmittel und Energie gebeutelt.

Dabei verkennen die Unternehmer im Thüringer Gastgewerbe nicht, dass auch die Mitarbeitenden vor großen Herausforderungen, aufgrund der auch sie treffenden Kostensteigerungen, stehen.

In Verantwortung für das Gastgewerbe im Freistaat Thüringen und zur Sicherung der Fachkräfte in der Branche, erreichten die Tarifvertragsparteien in der ersten Verhandlungsrunde eine Einigung.

Zu Beginn der Verhandlungen lagen die Positionen der Tarifvertragsparteien weit auseinander. In einer intensiven und konstruktiven Verhandlung konnte ein guter Tarifabschluss für das Thüringer Gastgewerbe bis zum 30.04.2027 erreicht werden.

Insgesamt steigen während der gesamten Laufzeit für alle Beschäftigten die Entgelte um rund 18 Prozent an. Im Einzelnen sind dazu folgende Schritte vorgesehen:

01.05.2024      5,0 Prozent

01.06.2025      6,0 Prozent

01.07.2026      6,0 Prozent

Damit beträgt das Einstiegsgehalt im Mai diesen Jahres für ungelernte Kräfte 13,70 € pro Stunde und steigt dann weiter in zwei Stufen auf 15,40 € pro Stunde im Juli 2026.

Für Facharbeiter beträgt der Einstiegslohn im Mai diesen Jahres 14,71 € pro Stunde und steigt dann weiter in zwei Stufen auf 16,53 € pro Stunde im Juli 2026. Damit beträgt der Ecklohn nach der letzten Stufe 2.869 € pro Monat.

„Es war uns wichtig“, so Mark A. Kühnelt, Präsident des DEHOGA Thüringen e.V., „gerade vor den aktuellen Herausforderungen vor der unsere Branche steht, einen Tarifabschluss zu machen, der, wenn auch mit hohen Aufwand an unsere Unternehmen, gezahlt werden kann, aber auch ein Signal an unsere Mitarbeiter ist, dass wir ihre Lage ebenso verstehen. Ich appelliere aber auch und vor allem an unsere Gäste, Akzeptanz für Preiserhöhungen unserer Branche gegenüber zu haben.“

Dirk Ellinger, Hauptgeschäftsführer des DEHOGA Thüringen und Verhandlungsführer, führt aus: „Unsere Mitgliedsunternehmen wollen gern und müssen natürlich bei der aktuellen Situation um Arbeitskräfte, angemessene Vergütungen zahlen, brauchen aber auch Planungssicherheit und vor allem Rahmenbedingungen, für die vor allem die Politik verantwortlich ist und da wird statt dem in Sonntagsreden immer wieder versprochenen Bürokratieabbau, gerade das Gegenteil gemacht. Insgesamt geht es dabei eben um mehr Netto vom Brutto für unsere Mitarbeiter und natürlich um die Wertschätzung der Unternehmer und unserer Mitarbeiter gleichermaßen. Wir haben einen Tarifabschluss gemacht, in der Verantwortung für die Mitarbeitenden und unsere Branche gleichermaßen und bitten natürlich dabei auch um Verständnis bei unseren Gästen, dass dies über die Preise realisiert werden muss.“

„Der Tarifabschluss trägt den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung und ist mit Erhöhungen von 406 bis 721 € akzeptabel. Die langjährigen Beschäftigten haben den Betrieben in schwierigen Zeiten die Treue gehalten, hohen Einsatz gezeigt und sind das Rückgrat. Es wäre gerechtfertigt gewesen bereits mit diesem Tarifabschluss die 3.000 € für Berufseinsteiger abzubilden. Dieser Wertigkeit müssen sich mehr Beschäftigte noch offensiver bewusstwerden“, stellte der Verhandlungsführer und Landesvorsitzender der Gewerkschaft NGG Ost, Uwe Ledwig fest.

„Es ist aber auch die Verantwortung der Gastronomen dafür Sorge zu tragen, dass Mitarbeitende ein Einkommen zum Auskommen erhalten. Welches auch eine auskömmliche Rente sichern muss. Dafür muss die Tarifbindung in der Gastro erhöht werden und die Mitgliedschaft ohne Tarifbindung im DEHOGA Thüringen abgeschafft werden“, forderte Ledwig abschließend.

Starkes Signal auch für Ausbildung im Gastgewerbe

Da es für die Zukunft des Gastgewerbes wichtig ist, die Branche für Auszubildende attraktiv zu machen, steigen die Ausbildungsvergütungen während der Laufzeit.

Ausbildungsvergütungen
01.08.2023 01.08.2024 01.08.2025 01.08.2026
Erhöhung 50,00 € 25,00 € 30,00 €
950 € 1.000 € 1.025 € 1.055 €
1.050 € 1.100 € 1.125 € 1.155 €
1.150 € 1.200 € 1.225 € 1.255 €

Wärmeplan für Jena wird erstellt

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Wie können Jenaer Gebäude künftig ohne fossile Brennstoffe geheizt werden?

Jena. Seit dem Jahresbeginn treibt die Stadt Jena ein wegweisendes Zukunftsprojekt voran. Es widmet sich der Frage, wie die Jenaer Gebäude künftig geheizt werden sollen, wenn keine fossilen Energieträger wie Erdgas, Öl und Kohle mehr zur Verfügung stehen. Bereits im 3. Quartal 2023 ging der dazugehörige Fördermittelbescheid ein und im Dezember letzten Jahres erfolgte schließlich die Auftragsvergabe. Jetzt fand das erste von mehreren Akteurstreffen statt.

Ziel der Kommunalen Wärmeplanung

Mithilfe der kommunalen Wärmeplanung soll festgestellt werden, wie viel Wärme aktuell vor Ort benötigt wird, wie sich der Wärmebedarf entwickelt und mit welchen Wärmequellen und Infrastruktur die Wärme zukünftig bereitgestellt werden kann – und zwar klimaneutral. Damit ist sie ein wichtiges strategisches Planungsinstrument der Kommune zur langfristigen Gestaltung der Wärmeversorgung. Christian Gerlitz, Bürgermeister und Dezernent für Stadtentwicklung und Umwelt ergänzt: „Der Energiemarkt ist unglaublich dynamisch geworden. Sehr viele Menschen sind verunsichert, wenn es um die Frage geht, ob eine neue Heizung eingebaut werden soll und wenn ja, welche. Unser Ziel ist es daher, mit der Wärmeplanung mehr Planungs- und Investitionssicherheit für Bürger und Unternehmen der Stadt Jena zu schaffen.“

Hierfür werden Wärmenetzgebiete und Gebiete für dezentrale Wärmeversorgung auf Basis einer Bestands- und Potenzialanalyse ausgewiesen, um eine möglichst kosteneffiziente und klimaneutrale Versorgung zu gewährleisten. Ein Strategie- und Maßnahmenkatalog soll letztendlich ganz konkrete Handlungsstrategien zur Umsetzung der Wärmeplanung aufzeigen.

Akteurstreffen zur Entwicklung der Wärmeplanung

Teil des Erarbeitungsprozesses sind mehrere sogenannte Akteurstreffen, bestehend aus Wohnungsgesellschaften, Energieversorgern, Bürgerenergiegenossenschaften, Interessenvertretern aus der Wirtschaft und vielen mehr. Ziel des ersten Akteurstreffens war es, die Ziele der kommunalen Wärmeplanung vorzustellen und die Erwartungshaltung der vielen verschiedenen Akteure abzufragen.

Erfahrenes Büro aus Hamburg an Bord

Mit der HIC Hamburg Institut Consulting GmbH hat die Stadt Jena ein erfahrenes Planungsbüro mit der Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung beauftragt. Das Hamburger Büro hat bereits Erfahrungen bei der Erstellung von Wärmewendestrategien, Machbarkeitsstudien zu treibhausgasneutralen Wärmenetzen und energetischen Quartierskonzepten sammeln können. Moderiert wurde die Veranstaltung vom Hamburg Institut. Projektleiterin Paula Möhring: „Ohne Wärmewende keine Energiewende – die kommunale Wärmeplanung spielt dabei eine wichtige Rolle. Sie kann zu einer zukunftsorientierten Stadtentwicklung beitragen, entscheidend dafür ist auch eine breite gesellschaftliche Akzeptanz. Dass so viele Akteure beim Vor-Ort-Treffen dabei waren, verdeutlicht das große Interesse und auch die Erwartungen, die an die Wärmeplanung gerichtet sind.“

Wichtiger Schritt Richtung Klimaneutralität

Die Stadt Jena hat die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung bereits mit dem Klimaaktionsplan im April 2023 beschlossen und konnte so frühzeitig alle Vorbereitungen treffen. Das Wärmeplanungsgesetz wurde hingegen erst im Dezember 2023 beschlossen und verpflichtet Kommunen wie Jena, bis zum 30. Juni 2026 eine Wärmeplanung vorzulegen. Dadurch ist Jena vielen anderen deutschen Kommunen bereits einen Schritt voraus.

Erste Ergebnisse können der Öffentlichkeit voraussichtlich im Herbst vorgestellt werden. Die fertige kommunale Wärmeplanung soll Ende 2024 vorliegen. Über den aktuellen Stand wird die Stadt Jena auch in Zukunft regelmäßig informieren.

GEMA-Bedarfsanalyse für Thüringer Vereine

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Bild von Mali Aroesti auf Pixabay

Erfurt. Ehrenamtlich tätige Vereine, Organisationen und Einrichtungen leisten mit ihrem Engagement einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Leben im Freistaat Thüringen. Um ihr Engagement zu unterstützen, beabsichtigen der Freistaat Thüringen und die GEMA in diesem Jahr eine Pauschalregelung für gemeinnützige, ehrenamtliche Vereine zu treffen.

Ziel ist es, dass der Freistaat Thüringen für bis zu drei oder möglicherweise vier eintrittsfreie Vereinsfeste, bei denen GEMA-pflichtige Musik gespielt werden soll, unter gewissen Bedingungen die GEMA-Gebühren übernimmt. Um den Kostenrahmen für das Land richtig einschätzen zu können, werden die ehrenamtlichen Vereine, Organisationen und Einrichtungen gebeten, an einer Umfrage teilzunehmen. Dies ist bis zum 31. Mai 2024 möglich. Die Teilnahme an der Bedarfsanalyse ist für die Vereine einfach und in wenigen Minuten erledigt. Ziel ist es, festzustellen, welche ehrenamtlichen Organisationen an einer solchen Lösung interessiert sind und welche Art von Veranstaltungen davon betroffen wären.

Anmelden können sich Vereine, die

  • ihren Sitz im Freistaat Thüringen haben,
  • gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 1 AO verfolgen und über entsprechende Freistellungsbescheide verfügen,
  • vorwiegend ehrenamtlich tätig sind und
  • Veranstaltungen auf Flächen mit weniger als 500 qm durchführen.

Nach Abschluss der Anmeldephase wird die Kostenübernahme über das GEMA Onlineportal vorbereitet. Das ist ab dem 1.Juli 2024 möglich. Ab diesem Zeitpunkt können dann gemeinnützige, ehrenamtlich tätige Vereine eine Übernahme der GEMA-Gebühren für ihre eintrittsfreien Vereinsfeste, auf denen Musik dargeboten werden soll, beantragen. Über die Antragskonditionen werden alle betreffenden Vereine bis zum 1. Juli 2024 informiert.

externe Links:

  • Autor: Freistaat Thüringen
  • GEMA

Bad Salzungen wird erneut als „Staatlich anerkanntes Soleheilbad“ zertifiziert

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Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee übergibt der Stadt die Anerkennungsurkunde

Erfurt. Das Thüringer Wirtschaftsministerium hat Bad Salzungen erneut den Status als „Staatlich anerkanntes Soleheilbad“ ausgesprochen. Hierfür übergab Thüringens Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee heute die entsprechende Urkunde an Bürgermeister Klaus Bohl.

„Die Verleihung des Prädikats `Staatlich anerkanntes Soleheilbad` unterstreicht Bad Salzungens lange Kurtradition sowie die wichtige Rolle im Gesundheitstourismus. Die natürlichen Heilmittel der Stadt, insbesondere die hochwertige Sole in Kombination mit medizinischen Vorsorgeleistungen, gewährleisten die herausragende Positionierung des Kurortes. Daher freut es mich, dass ich der Stadt diese Anerkennung erneut verleihen kann“, sagte Tiefensee.

Die Anerkennung erfolgt auf der Grundlage des Thüringer Kurortegesetzes und der entsprechenden Verordnungen. Die Stadt Bad Salzungen hat alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, um dieses Prädikat zu erhalten. Ein umfassendes Prüfverfahren, das unter anderem eine Ortsbereisung durch den Landesfachausschuss für Kur- und Bäderwesen sowie ein bioklimatisches Gutachten beinhaltete, wurde erfolgreich durchlaufen.

Bad Salzungen ist damit weiterhin eins von insgesamt 18 Kurorten in Thüringen. Der Begriff „Kurort“ ist dabei als Sammelbegriff zu verstehen, hierunter fallen neben dem Soleheilbad beispielsweise auch Luftkurorte oder Orte mit einem Heilstollenkurbetrieb.

Mit über 200.000 Übernachtungen pro Jahr zählt Bad Salzungen zu den zehn stärksten Tourismusorten Thüringens. Die Stadt bietet eine Vielzahl von touristischen Attraktionen und Gesundheitseinrichtungen, darunter die SOLEWELT und das Gradierwerk.

Landesregierung MV will Aufbau eines Kinderhospizes unterstützen

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Schwerin. Einmal im Jahr lädt die Stiftung „Betroffen“ zur Windflüchter Charity-Gala nach Stralsund. Die Stiftung unterstützt Krebserkrankte und ihre Angehörigen in der Region Vorpommern-Rügen bei der Krankheits- und Alltagsbewältigung. Wie schon in den Vorjahren wurde die Spendengala durch Ministerpräsidentin Manuela Schwesig eröffnet.

„Die Diagnose und die Behandlung selbst sind für krebskranke Menschen schon schwierig genug. Aber für viele stellen sich noch ganz andere Fragen: Wo finde ich die beste Behandlung? Wie komme ich dahin? Wie kommen wir klar, wenn das Einkommen wegfällt? Wo bekomme ich Unterstützung? Die Stiftung „Betroffen“ unterstützt Tumorerkrankte und deren Angehörige in der Region Vorpommern-Rügen unkompliziert und unbürokratisch, mit Beratung, Hilfe und auch mit Geld. Und sie informiert über den Krebs. Auch heute ist der offene Umgang mit der Erkrankung noch nicht selbstverständlich. Ich habe deshalb auch in diesem Jahr sehr gern die Schirmherrschaft über die Windflüchter-Gala übernommen“, erklärte die Ministerpräsidentin, die selbst an Krebs erkrankt war.

Schwesig kündigte auf der Gala an, dass die Landesregierung den Aufbau eines Kinderhospizes in Stralsund durch den Förderverein Kinder- und Jugendhospiz Leuchtturm e.V. mit 1 Million Euro unterstützen will. „Wenn ein Kind unheilbar erkrankt, ist das schrecklich. Ich bin sehr dankbar dafür, dass der Förderverein Leuchtturm das erste Kinder- und Jugendhospiz aufbauen will. Kinder und Jugendliche sollen dort die bestmögliche Versorgung und ihre Eltern eine optimale Betreuung in schwersten Zeiten erhalten. Wir als Landesregierung unterstützen dieses Vorhaben gern.“

Zur Verbesserung der Krebsbehandlungen im Land sei im vergangenen Jahr das „Comprehensive Cancer Center“ der Universitätsmedizinen Rostock und Greifswald gegründet worden. „Das CCC-MV soll erkrankten Menschen im Land eine individuell zugeschnittene Behandlung nach dem neuesten Stand der medizinischen Wissenschaft ermöglichen. Gleichzeitig wollen wir mit dem Zentrum die Forschung und Ausbildung von Spezialisten verbessern“, erläuterte Schwesig

Gera und Bad Köstritz ziehen an einem Strang gegen den Fachkräftemangel in Bädern

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Gera/Bad Köstritz. Da auch Frei- und Hallenbäder zunehmend mit dem Problem des Fachkräftemangels zu kämpfen haben, wollen die Städte Gera und Bad Köstritz künftig in dieser Frage zusammenarbeiten: Bei einem ersten Treffen tauschten sich Oberbürgermeister Julian Vonarb, Oliver Voigt, Bürgermeister von Bad Köstritz, und Bertram Koch, Geschäftsführer der „Elstertal“-Infraprojekt GmbH, die die städtischen Einrichtungen in Gera betreibt, über Möglichkeiten einer interkommunalen Kooperation aus.

„Es ist kein Geheimnis, dass immer mehr Kommunen Schwierigkeiten haben, Personal für ihre Bäder zu finden. Doch gerade weil wir damit nicht allein sind, sollten wir auch über unseren eigenen Tellerrand hinausschauen und sehen, wo wir gemeinsam etwas erreichen können. Und genau das wollen wir jetzt tun“, erklärt Vonarb.

Die beiden Städte seien schon lange durch ihre Bäder verbunden: Seit Jahrzehnten kommen die Geraer nach Bad Köstritz und umgekehrt, um die jeweils anderen Badeanlagen zu nutzen. Diese Verbindung wolle man nun auch auf betrieblicher Ebene intensivieren.

„Als Kommune ist es unsere Aufgabe und unser Wunsch, den Menschen ein möglichst breites Angebot zu machen. Das trifft auf den Dienstleistungssektor genauso zu wie auf den Freizeitbereich. Die Voraussetzungen dafür haben sich in den vergangenen Jahren aber stark verändert – und werden es auch weiter tun. Wir spüren den Ausbildungs- und Fachkräftemangel immer mehr. Es ist daher ein wichtiger Schritt für die Zukunft, wenn wir uns interkommunal die Hand reichen, um diese Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen“, fügt Voigt hinzu.

Ein Baustein hierfür soll ein gemeinsames Ausbildungsprogramm sein, um neue Fachangestellte für den Bäderbetrieb zu gewinnen:

„Im Hofwiesenbad gibt es andere Betriebsabläufe als im Bad Köstritzer Freibad oder im Naturbad Kaimberg. Im Rahmen der Kooperation könnten wir Interessierten ein deutlich breiteres Ausbildungsspektrum anbieten als es jetzt der Fall ist. Das könnte die Ausbildung an sich aber auch unsere Region als Standort interessanter für Bewerber machen“, so Koch.

Ein weiterer Aspekt der Zusammenarbeit soll die Unterstützung bei Personalengpässen sein: So könnten beispielsweise in Spitzenzeiten Mitarbeitende aus Bad Köstritz in Gera aushelfen und umgekehrt. Auf diese Weise soll nach Möglichkeit vermieden werden, dass Öffnungszeiten gekürzt oder Einrichtungen temporär sogar geschlossen bleiben müssten. Ein weiteres Thema des Treffens war die Frage, wie man auch beim Brand- und Katastrophenschutz stärker zusammenarbeiten kann.

Die Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit sollen zeitnah bei weiteren Gesprächen intensiviert und konkretisiert werden. Ziel ist es dabei, Synergien zu nutzen und ein tragfähiges Modell zu entwickeln, um bei der Fachkräftegewinnung nachhaltige Fortschritte zu machen. Weitere konkrete Anknüpfungspunkte wie eine stärkere Zusammenarbeit beim Brand- und Katastrophenschutz sollen im Sommer ebenfalls vertieft werden.

Neuer Veranstaltungskalender für Tanz und Performance in Dresden

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Dresden. Ab Mai gibt der TanzNetzDresden e. V. monatlich einen neuen Kalender heraus, der Tanz- und Performance-Veranstaltungen im Großraum Dresden bündelt. Der Tanzkalender Dresden erscheint online auf der Internetseite des Vereins und in gedruckter Form als Plakat, welches an Spielorten und Tanzschulen in der Stadt aushängt. Veröffentlicht werden die Vorstellungstermine der am Tanzkalender beteiligten Spielstätten, Institutionen und Künstlerinnen und Künstler: Semperoper Dresden, HELLERAU – Europäisches Zentrum der Künste, Staatsschauspiel Dresden, Societaetstheater, Staatsoperette Dresden, Projekttheater, Landesbühnen Sachsen, TanzNetzDresden, villa/wigman und Yenidze Theater.

„Die Einführung eines Tanzkalenders für Dresden als Stadt des Tanzes ist eine wunderbare Ergänzung, um den Tanz als besonderen Teil unseres kulturellen Erbes wie der zeitgenössischen performativen Kunst noch mehr Sichtbarkeit zu verleihen. Zudem bietet er Companies sowie Künstlerinnen und Künstlern eine weitere mediale Plattform, um neues Publikum und Unterstützer zu gewinnen.“

Kulturbürgermeisterin Annekatrin Klepsch

„Der Tanzkalender ist ein Versuch, Tanz in all seinen Facetten in Dresden abzubilden.“

Susan Schubert vom Vorstand des TanzNetzDresden e. V.

Mit dem Tanzkalender möchte der TanzNetzDresden e. V. Tanz und Performance in Dresden institutionsübergreifend aufzeigen und den Zugang zu diesen künstlerischen Spielarten erleichtern. Der Verein lädt am Welttanztag, Montag, 29. April 2024, zu einer öffentlichen Veranstaltung anlässlich der Einführung des Tanzkalenders ein. Das kostenfreie Programm beginnt 15 Uhr mit einer Performance auf dem Theaterplatz. Es folgt ein öffentlicher Spaziergang mit Dance-Walk-Performances über die Augustusbrücke und entlang der Hauptstraße zum Societaetstheater. Bei einem Fest ab 17 Uhr im Kräutergarten des Theaters spricht Kulturbürgermeisterin Annekatrin Klepsch ein Grußwort.

Die Landeshauptstadt Dresden und SAX – Das Dresdner Stadtmagazin unterstützen und begleiten die Präsentation des Tanzkalenders. www.tanznetzdresden.de

»Everybody´s KREISTANZ« I Der TanzNetzDresden-Kurzfilm von Barbara Lubich (Hechtfilm)

Neue Förderrichtlinie zur nachhaltigen integrierten Stadtentwicklung in MV tritt in Kraft

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Schwerin. Am Montag tritt die „Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen der nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung (StadtentwFöRL M-V)“ in Kraft. Sie wurde auf Grundlage des Programms für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2021-2027 erarbeitet. Ziel der Förderrichtlinie ist, die städtische Infrastruktur in den Bereichen Bildung und Soziales sowie die Energieeffizienz in diesen beiden Bereichen zu verbessern.

„Die Europäische Union unterstützt Themen der Stadtentwicklung unter anderem mit Mitteln aus dem Fonds für regionale Entwicklung. Wir in Mecklenburg-Vorpommern nutzen diese Möglichkeit, um die Attraktivität unserer 23 Mittel- und Oberzentren als Wirtschafts- und Wohnstandort zu steigern und dem Aspekt der Zentralörtlichkeit Rechnung zu tragen. Attraktive Innenstädte, lebenswerte Stadtteilzentren und Ortskerne haben herausragende Bedeutung für alle, die dort wohnen und arbeiten, aber auch für Gäste. Das Programm EFRE Mecklenburg-Vorpommern 2021-2027 wurde im August 2022 durch die EU-Kommission genehmigt. Mit der neuen Richtlinie können die Mittel nun zielgerichtet für Investitionen in Bildung und soziale Infrastruktur eingesetzt werden“, sagt Landesbauminister Christian Pegel.

Insgesamt stehen 113 Millionen Euro EFRE-Mittel – davon 90 Millionen Euro für Maßnahmen der Stadtentwicklung und 23 Millionen Euro für Maßnahmen der Energieeffizienz – zur Verfügung.

Beispiele für zuwendungsfähige Vorhaben sind die Errichtung und Sanierung von allgemeinbildenden Schulen, Kindertageseinrichtungen, Horten, Sportstätten, Begegnungsstätten und Grünflächen sowie Maßnahmen zur Energieeinsparung und Verminderung der Kohlenstoffdioxid-Emissionen von Gemeinbedarfseinrichtungen.

Antragsberechtigt sind Ober- und Mittelzentren, die über ein positiv bewertetes Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) verfügen. Die Zuwendung wird als Zuschuss bis zu 60 Prozent der Gesamtkosten ausgereicht. Der nächste Antragsstichtag ist der 27. Mai 2024, danach der 30. Juni und der 31. Dezember eines jeden Jahres. Anträge sind an das Landesförderinstitut (LFI) Mecklenburg-Vorpommern zu richten. Ein Auswahlgremium bestehend aus den zuständigen Ministerien wird diese anhand von Kriterien bewerten. Die Auswahlkriterien werden gesondert auf den Webseiten des LFI veröffentlicht.

Die Richtlinie erscheint im Amtsblatt Nr. 18 am 29. April 2024.

Hintergrund

In der vergangenen Förderperiode 2014-2020 konnten in Mecklenburg-Vorpommern knapp 252 Millionen Euro aus dem EFRE kombiniert mit Landesmitteln eingesetzt werden. Im Bildungsbereich gehören neben Schulen auch Kindertageseinrichtungen wie Krippe, Kindergarten, Hort sowie schulische Sportstätten zur Förderung. Dafür wurden rund 160 Millionen Euro bereitgestellt. Allein für Schulen wurden in den letzten Jahren rund 130 Millionen Euro als Zuwendung gewährt.

Mecklenburg-Vorpommern tritt „Bündnis gegen Sexismus“ bei

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Schwerin. „Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz ist dem ->Bündnis gegen Sexismus beigetreten. Dieser Schritt ist aus meiner Sicht eine Selbstverständlichkeit, denn Sexismus und sexuelle Belästigung haben in unserer Gesellschaft nichts zu suchen. Doch egal, wohin man schaut, Sexismus ist gerade gegenüber Frauen noch immer verbreitet. Es ist daher gut, dass sich ein breites Bündnis aus Behörden, Vereinen, Politik und der Bevölkerung dagegenstellt. Gemeinsam mit 620 weiteren Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern ist nun auch das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz vertreten“, erklärt Ministerin Jacqueline Bernhardt.

„Wer Sexismus nicht bekämpft, fördert gesellschaftliche Folgen. Denn sexuelle Belästigung und Sexismus sind ein Fundament für Gewalt und Chancenungleichheit. Außerdem drohen bei den Opfern Krankheit und Fehlzeiten, ganz zu schweigen von Angstzuständen. Wir wollen öffentliche Räume, in denen sich alle sicher fühlen können, unabhängig vom Geschlecht, von Ort und Uhrzeit. Ich setze mich dafür ein, dass sich Frauen und Männer an ihren Arbeitsplätzen sicher fühlen. Als Gleichstellungsministerin und als rot-rote Landesregierung ist Chancengleichheit erklärtes Ziel unserer Arbeit. Wenn alle, egal ob Führungskräfte oder Mitarbeitende, sich gegen Sexismus und sexuelle Belästigung stellen, sind alle geschützt. Niemand darf ausgegrenzt oder erniedrigt werden. Alle müssen den gleichen Zugang zur Teilhabe am Berufs- und Alltagsleben haben“, so Gleichstellungsministerin Bernhardt.

„Die Präventionsarbeit des Bündnisses ist äußerst wichtig. Über die Formen von Sexismus, sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt muss umfassend aufgeklärt werden. Ich begrüße es auch sehr, dass die Erklärung in diesem Jahr erweitert wurde. Sie umfasst nun die Bekämpfung von Sexismus und sexueller Belästigung in all ihren Erscheinungsformen, auch sexistische Mehrfachdiskriminierungen bzw. intersektionale Diskriminierungen. Ich werbe dafür, dass weitere Unterzeichnerinnen und Unterzeichner hinzukommen. In der Konferenz der Gleichstellungsministerinnen und –minister, kurz GFMK, haben wir uns ebenfalls mehrfach dafür ausgesprochen, den Sexismus in allen Formen zu ächten, zuletzt auf der GFMK im vergangenen Jahr“, sagt Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt.

Intersektionalität beschreibt die Verwobenheit verschiedener Diskriminierungen, wie z.B. aus Gründen des Geschlechts und der sexuellen Identität, der ethnischen Herkunft, der Hautfarbe, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung oder des Alters.

4 Jahre Männerhilfetelefon: Mehr Männer brechen ihr Schweigen

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Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration des Landes Baden-Württemberg, das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern und das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz teilen mit:

Auch Männer werden Opfer von häuslicher Gewalt. Deshalb wurde das Hilfetelefon „Gewalt an Männern“ am 22. April 2020 in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Bayern ins Leben gerufen. Durch die Beteiligung der Bundesländer Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und zuletzt Rheinland-Pfalz konnte das kostenlose und anonyme Beratungsangebot für von Gewalt betroffene Männer breiter ausgebaut werden. Anlässlich des vierjährigen Bestehens des Männerhilfetelefons ist die Internetseite aktualisiert worden, um Betroffene sowie Helferinnen und Helfer besser zu erreichen. ->www.maennerhilfetelefon.de

Im Jahr 2023 gab es insgesamt 3.311 Beratungen. Mit 67,6 Prozent meldeten sich überwiegend selbst von Gewalt Betroffene. Unterstützende machten 11,2 Prozent der Beratungen aus, Fachkräfte 15,1 Prozent. Zu 3,3 Prozent waren Presseanfragen und zu 2,7 Prozent sonstige Kontakte zu verzeichnen.

Die nordrhein-westfälische Gleichstellungsministerin Josefine Paul: „Die Zahlen für das Berichtsjahr 2023 zeigen, dass das Hilfetelefon eine wichtige Ergänzung des Gewalthilfesystems und eine zentrale erste Anlaufstelle für betroffene Männer ist. Davon habe ich mich heute auch im Gespräch mit dem nordrhein-westfälischen Projektträger vor Ort überzeugen können. Gewalt an Männern darf kein Tabuthema sein. Wir arbeiten weiterhin daran, dass das Thema in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird und Betroffene Unterstützung erhalten.“

Die Mehrheit der Anrufenden hat von Gewalterfahrungen im Erwachsenenalter berichtet. Hierbei wurden am häufigsten psychische und körperliche Gewaltwiderfahrnisse beschrieben. Die häufigsten Anliegen mit denen sich Betroffene an das Hilfetelefon gewandt haben, waren der Wunsch nach psychosozialer Beratung und der Schutz vor weiterer Gewalt.

Mecklenburg-Vorpommerns Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt: „Es ist ein sehr wichtiges bundesweites Angebot. Denn aus Gleichstellungssicht ist es unverzichtbar, dass auch Männern, die Gewalt erleben, jedwede Hilfe geboten wird. Daher war es für Mecklenburg-Vorpommern vor nunmehr über zwei Jahren selbstverständlich, sich zu beteiligen. Ich hoffe, dass weitere Bundesländer sich anschließen.“

Die bayerische Sozialministerin Ulrike Scharf betont: „Von Gewalt betroffen zu sein geht oftmals mit Scham, Angst und Schuldgefühlen einher. Es ist ein wichtiger und richtiger Schritt, dass sich mehr Menschen an die Beratungs- und Schutzeinrichtungen wenden. Trotzdem ist Gewalt weiterhin ein Tabuthema und das Dunkelfeld zu groß. Wenn betroffene Menschen sich trauen, Hilfe zu holen, müssen sie diese möglichst unkompliziert und schnell erhalten. Mir ist es wichtig, die Beratungsstrukturen und Schutzräume weiterhin zu stärken und auszubauen.“

Seit dem letzten Jahr ist das Hilfetelefon Gewalt an Männern auch mit einem Instagram-Kanal in den Sozialen Medien vertreten, um die schwer erreichbare Betroffenengruppe der jungen Männer durch zielgruppenspezifische Öffentlichkeitsarbeit anzusprechen. Anlässlich des vierjährigen Bestehens ist die überarbeitete Internetseite des ->Hilfetelefons Gewalt an Männern kürzlich online gegangen. Dadurch werden Hemmschwellen auf dem Weg zur Inanspruchnahme des Beratungsangebotes abgebaut und Betroffene, Unterstützerinnen, Unterstützer und Fachkräfte besser informiert.

Baden-Württembergs Sozialminister Manne Lucha: „Ich freue mich sehr, dass die Internetseite jetzt adressatenorientierter und barrierefrei gestaltet ist. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, von Gewalt betroffenen Männern zu helfen. Gerade auch Männer mit Behinderungen müssen sich – u.a. in leichter Sprache und Gebärdensprache – über das Angebot des Hilfetelefons und über Unterstützungsmöglichkeiten vor Ort informieren können.“

Damit noch mehr Männer den Weg zum Hilfetelefon Gewalt an Männern finden, wird das Angebot kontinuierlich durch verschiedene Kampagnen und Öffentlichkeitsmaterialien in die breite Öffentlichkeit getragen. Die am Modellprojekt beteiligten Ministerien nutzen ihre Reichweite, um über die Presse und die sozialen Medien Aufklärung zum Thema zu betreiben, Männer zu ermutigen, sich Hilfe zu holen und ein Zeichen im Kampf gegen Gewalt an Männern zu setzen.

Das Angebot des Hilfetelefons wird auch über die Grenzen der beteiligten Bundesländer hinaus von Betroffenen genutzt.

„Ich würde mir daher sehr wünschen, dass noch mehr Bundesländer dieses Angebot unterstützen. Die finanzielle Unterstützung des Männerhilfetelefons durch weitere Bundesländer ist notwendig, um dieses wichtige Angebot möglichst vielen gewaltbetroffenen Männern zugänglich zu machen“, so Janosch Littig, Staatsekretär im Ministerium für Familien, Frauen, Kultur und Integration in Rheinland-Pfalz.

Das Hilfetelefon „Gewalt an Männern“ ist bundesweit das erste Beratungsangebot, das unter der Nummer 0800 123 99 00 ratsuchenden Männern Unterstützung anbietet. Die wissenschaftliche Begleitung und Evaluation des Modellprojekts findet durch das Institut für empirische Soziologie (IfeS) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg statt. Der Bericht zur Evaluation beim Aufbau eines Hilfetelefons und einer Onlineberatung für von Gewalt betroffene Männer ist auf der Internetseite www.maennerhilfetelefon.de abrufbar.