Am 14. Mai 1970 verabschiedete die Volkskammer der DDR das sogenannte Landeskulturgesetz, welches das eher konservative Naturschutzgesetz von 1954 ablöste. Auf dem Papier galt dieses Gesetz als ein großer umweltpolitischer Hoffnungsträger. Es war stark vom Leitbild der „sozialistischen Landeskultur“ geprägt und versuchte, moderne ökologische Belange fest in das Wirtschaftssystem des Staates zu integrieren. Das Gesetz ging über den klassischen Naturschutz hinaus und rückte die rationelle Nutzung von natürlichen Ressourcen sowie Maßnahmen zur Reduzierung der Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung in den Fokus. Zudem war der Umweltschutz durch die DDR-Verfassung von 1968 bereits formal als Staatsaufgabe deklariert worden.
Doch die Realität der 1970er und 1980er Jahre entwickelte sich zu einem beispiellosen ökologischen Desaster, da die wirtschaftspolitischen Ziele der SED im radikalen Widerspruch zu den eigenen Umweltgesetzen standen. Die von der Staatsführung forcierte „sozialistische Intensivierung“ in der Land- und Forstwirtschaft führte zur Bildung gigantischer Landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften (LPG). Für riesige, maschinengerecht zugeschnittene Bearbeitungsschläge fielen unzählige Hecken, Feuchtgebiete und Feldgehölze der Planierraupe zum Opfer, was einen dramatischen Schwund der Artenvielfalt nach sich zog. Erschwerend kam der globale Ölschock der 1970er Jahre hinzu. Da Importe teurer wurden, sah sich die devisenschwache DDR gezwungen, sich energetisch voll auf die heimische Braunkohle zu stützen. Der rücksichtslose Ausbau der Tagebaue führte zur Totaldevastierung hunderter Quadratkilometer gewachsener Kultur- und Naturlandschaften.
Der staatliche Naturschutz verlor angesichts dieses landesweiten Naturverbrauchs fast völlig an politischem Einfluss und konnte sich mit seinen Warnungen kaum noch Gehör verschaffen. Als bittere Reaktion auf die unwiederbringliche Zerstörung konzentrierten sich die Wissenschaftler des Instituts für Landesforschung und Naturschutz (ILN) vorrangig darauf, das verbleibende ökologische Inventar akribisch in Handbüchern zu dokumentieren, um zumindest das Wissen über die einstige Landschaft für zukünftige, freiere Generationen zu bewahren.
Die 3 wichtigsten Quellen für die Recherche:
1. Inhalte und Bedeutung des Landeskulturgesetzes 1970:
2. Konflikt mit der sozialistischen Intensivierung und der Braunkohle:
3. Erweiterung des Aufgabenspektrums vom Natur- zum Umweltschutz: