Magdeburg. Das Land Sachsen-Anhalt will das Bauen deutlich vereinfachen und beschleunigen. Wie Infrastrukturministerin Lydia Hüskens am Dienstag nach der Kabinettssitzung in Magdeburg bekannt gab, hat das Kabinett einen Entwurf für eine umfassende Novelle der Landesbauordnung beschlossen. Ziel der Reform ist es, angesichts steigender Baukosten und als kompliziert empfundener Vorschriften die Regelungen klarer, einfacher und bürgerfreundlicher zu gestalten.
Die geplante Novelle betrifft über 30 Paragraphen der Bauordnung. Sie ist das Ergebnis eines Dialogs mit 14 Vertretern der Baubranche sowie eigener Vorschläge des Ministeriums. Dabei wurden auch Anpassungen der Musterbauordnung übernommen. Die Ministerin zeigte sich zuversichtlich, dass die Änderungen auf breite Zustimmung stoßen werden.
Zu den zentralen Punkten der Baurechtsreform gehören:
• Erleichterungen bei Umbau und Sanierung: Insbesondere die Umnutzung bestehender Gebäude und Räume (z.B. von Gewerbe zu Wohnraum) sowie der Dachgeschossausbau und das Aufsetzen von Staffelgeschossen sollen vereinfacht werden. Dies sei wichtig, um den vorhandenen Baubestand besser nutzen und erhalten zu können.
• Einführung des Gebäudetyps E („Einfach“): Dieser ermöglicht es, Gebäude mit einem geringeren Standard als den strengsten DIN-Normen zu errichten, wenn dies den Anforderungen entspricht und Kosten spart.
• Vereinfachung für Solaranlagen: Solaranlagen auf Dächern sollen künftig ohne Abstand zu Brandwänden genehmigt werden können, solange sie die Wände nicht überbauen. Dies kommt vor allem Eigentümern kleinerer Gebäude wie Einfamilienhäusern zugute.
• Abschaffung der Wahlmöglichkeit bei genehmigungsfreien Vorhaben: Bisher konnten Bauherren auch für Projekte, die eigentlich keiner Genehmigung bedürfen, einen Antrag stellen. Zukünftig sind diese Vorhaben verpflichtend genehmigungsfrei, um die Bauämter zu entlasten.
• Erleichterungen beim Mobilfunkausbau: Die Abstandsflächen für Mobilfunkmasten werden reduziert. Eine Abstandsfläche ist künftig erst ab einer Höhe von über 50 Metern (bisher 30 Meter) erforderlich. Dies soll den Aufbau von Masten zur Verbesserung der Netzabdeckung erleichtern.
In der anschließenden Fragerunde wurde unter anderem geklärt, dass auch das Repowering kleinerer Windkraftanlagen (bis 50 Meter Höhe), die dem Baurecht unterliegen, künftig genehmigungsfrei sein soll. Große Windparks, die unter das Bundesimmissionsschutzgesetz fallen, benötigen weiterhin eine Genehmigung. Im bundesweiten Vergleich sieht sich Sachsen-Anhalt mit diesen Änderungen als „Frontrunner“ bei der Umsetzung der Musterbauordnung und der Entbürokratisierung, ohne Abstriche bei Sicherheit und Brandschutz zu machen.
Die Gesetzesnovelle soll im nächsten Plenum des Landtags eingebracht werden. Mit einem Inkrafttreten wird nach der Sommerpause gerechnet. Ministerin Hüskens hielt zudem fest, dass es in dieser Legislaturperiode möglicherweise zu einer weiteren Novelle der Bauordnung kommen könnte, da das Thema Bauen und Wohnen ein fortlaufender Prozess sei und weitere Impulse vom Bund erwartet würden.
Regierungssprecher Matthias Schuppe informierte zudem über weitere Themen der Kabinettssitzung. Dazu zählten die Vorbereitung auf die Ministerpräsidentenkonferenz mit Themen wie Migration, Energie und dem Erhalt des Chemiestandortes Deutschland, eine Initiative des Landes für den Bundesrat zur befristeten Aussetzung der Trennung von Haft- und Abschiebehaftplätzen, sowie ein Bericht über den Stand der Asylgerichtsverfahren, bei dem Sachsen-Anhalt das schnellste Flächenland in Deutschland ist. Auch die Zustimmung zu einer Vertragsänderung mit der Jüdischen Gemeinschaft und das beschlossene Beförderungskonzept für Landesbedienstete (inkl. Polizei und Lehrer) wurden erwähnt.