Berlin. Der Deutsche Landkreistag stellt ernüchtert fest, dass alle für die Landkreise als kommunale Aufgabenträger wesentlichen Baustellen beim Deutschlandticket ungelöst sind. Sowohl bei der Einnahmeaufteilung als auch beim Defizitausgleich gehe es nicht voran und es müsse weiterhin auf Sicht gefahren werden. Wie das endgültige Finanzierungssystem aussieht, sei ebenfalls unklar. Präsident Reinhard Sager sagte nach einer Sitzung des Präsidiums im Landkreis Oberspreewald-Lausitz: „Das ist für die Kunden, die kommunalen Aufgabenträger und die Verkehrsunternehmen ein unzumutbarer Zustand, der schleunigst beendet werden muss. Wir brauchen einen verlässlichen und auf Dauer angelegten Rechtsrahmen, der die deutschlandweite Anwendbarkeit des Tickets sicherstellt und Planungssicherheit schafft. Das gilt insbesondere für die finanziellen Fragen.“
Nachdem das Deutschlandticket zum 1.5.2023 gestartet ist, ist es weiterhin in seinen wesentlichen Bestandteilen ein Provisorium. „Bei der Aufteilung der Einnahmen des Tickets verharren wir immer noch in der ersten Stufe, bei der jeder seine jeweiligen Erlöse behält. Das ist kein Dauerkonstrukt, sondern muss erst noch ein belastbares System werden. Bislang sind die damit einhergehenden Verwerfungen vor Ort noch nicht spürbar, aber künftig werden auf diese Weise die Anreize gehemmt, den ÖPNV weiter auszubauen, da die Einnahmen nicht vor Ort bleiben“, erläuterte Sager. Er forderte, umgehend in die zweite Stufe der Einnahmeaufteilung nach Postleitzahlen einzusteigen.
Auch der Defizitausgleich, der bei dem auf 49 € begrenzten Preis an Bedeutung gewinnt, sei trotz vieler Bund-Länder-Gespräche eine weiterhin ungelöste Frage. Gesetzlich geregelt sei bislang nur, dass Bund und Länder bis 2026 jeweils 1,5 Mrd. € pro Jahr für den Ausgleich der Mindereinnahmen bereitstellen. Lediglich für 2023 bestand eine Nachschusszusage. „Weil das Ticket erst mitten im Jahr gestartet ist, hatten wir 2023 noch kein Finanzierungsproblem. Deshalb konnte auch im laufenden Jahr bislang auf eine Tarifanpassung verzichtet werden. Voraussetzung ist allerdings, dass die Restmittel aus 2023 für 2024 zusätzlich bereitgestellt werden, wofür die gesetzliche Grundlage nun zügig geschaffen werden muss.“
Für 2025 ff. sei die Situation vollständig ungeklärt. „Das Risiko liegt nach derzeitiger Rechtslage damit weiterhin allein bei den kommunalen Aufgabenträgern. Denn infolge ihrer Tarifvorgabe gegenüber den Verkehrsunternehmen sind sie in vollem Umfang ausgleichspflichtig und können sich insoweit nicht auf einen Haushaltsvorbehalt berufen. Der einzige Ausweg aus kommunaler Sicht ist daher ein gesetzlicher Anwendungsbefehl in den ÖPNV-Gesetzen der Länder, aufgrund dessen die Länder den Aufgabenträgern gegenüber zum Ausgleich verpflichtet werden“, so Sager. Kommt dieser nicht, sei eine dauerhafte Teilnahme aller kommunalen Aufgabenträger an dem Deutschlandticket keinesfalls sichergestellt.
Wie das endgültige Finanzierungssystem des Deutschlandtickets aussieht, sei insgesamt noch offen. Dazu gebe es derzeit nur eine grobe Vorstellung. In einer solchen Situation könne vorerst weiterhin nur „auf Sicht gefahren“ und die Tarifvorgabe seitens der Aufgabenträger nur jeweils befristet verlängert werden. „Das ist für alle Beteiligten höchst unbefriedigend und belastend. In Anbetracht der finanziell unsicheren Situation ist dieses Vorgehen der Aufgabenträger aber die vernünftigste Variante“, so der DLT-Präsident abschließend.