Sporthalle in der Alten Warnemünder Chaussee wird temporäre Unterkunft für Geflüchtete

Die Sporthalle in der Alten Warnemünder Chaussee 7 in Groß Klein muss ab kommender Woche vorübergehend als Geflüchtetenunterkunft genutzt werden. Darüber informiert Senator Steffen Bockhahn. „Die aktuell vorhandenen Aufnahmekapazitäten sind mit der heute erfolgten Zuweisung von 28 Geflüchteten durch das Landesamt für Innere Verwaltung erschöpft. Um unsere gesetzliche Pflicht zur Aufnahme auch in der kommenden Woche erfüllen zu können, müssen wir die Sporthalle als Notunterkunft herrichten.“ Für die kommende Woche ist eine Zuweisung von 33 Personen angekündigt.

Derzeit kommen pro Woche etwa 25 bis 35 Geflüchtete nach Rostock. Die Zuweisungen erfolgen auf der Basis des so genannten Königsteiner Schlüssels, der die Aufnahmequote nach dem Steueraufkommen und der Bevölkerungszahl der einzelnen Bundesländer festlegt. Innerhalb des Landes Mecklenburg-Vorpommerns erfolgt die Verteilung ebenfalls nach einem Verteilschlüssel. Hiernach ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock im Jahr 2023 verpflichtet, 13,19 % der in Mecklenburg-Vorpommern zu verteilenden Personen aufzunehmen.

„Die Unterbringung in der Sporthalle lässt sich momentan leider nicht vermeiden“, unterstreicht Senator Bockhahn. „Die Stadtverwaltung hat sich diese Entscheidung nicht leicht gemacht.“ Letztlich gab den Ausschlag, dass in der Halle kein gesetzlich vorgeschriebener Schulsport stattfindet. Insgesamt 15 verschiedene Sportvereine und zwei weitere Sportgruppen nutzen Trainingszeiten in der Sporthalle. Das Amt für Sport, Vereine und Ehrenamt wird gemeinsam mit den Nutzerinnen und Nutzern Alternativen in anderen Sporteinrichtungen der Stadt erarbeiten.

In den kommenden Monaten will die Stadtverwaltung etwa 850 Plätze in weiteren Unterkunftseinrichtungen schaffen. Etwa 250 Plätze entstehen derzeit durch eine neue Gemeinschaftsunterkunft im Osthafen. Die Einrichtung wird voraussichtlich im Januar 2024 bezugsfertig sein. Zum Ende dieses Jahres sollen bis zu 83 Geflüchtete in ein ehemaliges Studierenden-Wohnheim im Justus-von-Liebig-Weg einziehen können. Weitere Verhandlungen gibt es mit den Betreibenden des früheren elbotels für eine erweiterte Nutzung der Immobilie im Fritz-Triddelfitz-Weg. Eine weitere neue Unterbringungsmöglichkeit wird es am Bahnhof Bramow geben. Zusammen mit den Unterkünften in einem vorhandenen Gebäude sowie weiteren Containerwohnanlagen werden dort 118 Plätze für Geflüchtete geschaffen. Außerdem ist eine weitere Containerunterkunft in der Jawaharlal-Nehru-Straße in Toitenwinkel geplant. „Wir sind weiter auf der Suche nach geeigneten Unterkünften und immer für Hinweise und Angebote dankbar“, so Senator Steffen Bockhahn.

Durch das Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern wurden in diesem Jahr bis Ende September 1.227 geflüchtete Menschen nach Rostock vermittelt. Im Jahr 2021 waren es insgesamt 180 geflüchtete Menschen, im Jahr 2022 insgesamt 415. Derzeit werden in Rostock 1.082 Menschen mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unterstützt. In neun Not- und Gemeinschaftsunterkünften sind 1.747 Geflüchtete untergebracht. Darüber hinaus werden 381 von der Stadtverwaltung angemietete Wohnungen genutzt.

Eigeninitiative statt Jugendgesetz: Freizeitgestaltung in Milkel 1986

A) PROFIL AP: Hook: Im März 1986 reiste eine Delegation der Volkskammer in den Landkreis Bautzen, um die Umsetzung des Jugendgesetzes in der ländlichen Peripherie zu überprüfen. Teaser: Was die Abgeordneten in Milkel vorfanden, war keine Szenerie des offenen Widerstands, sondern ein funktionierendes System der Improvisation. Die gesetzlich garantierte Freizeitgestaltung stieß in dem 1.000-Seelen-Dorf auf harte infrastrukturelle Grenzen. Es fehlte an Busverbindungen in die Kreisstadt, an einer winterfesten Spielstätte für Filme und vor allem an Personal in der Gastronomie. Die Jugendlichen des Ortes hatten sich in dieser Situation eingerichtet, indem sie staatliche Aufgaben in Eigenregie übernahmen. Der Bericht über diesen Besuch legt die Mechanismen der späten DDR-Gesellschaft offen. Um die Frequenz der Tanzveranstaltungen zu erhöhen, gingen die Jugendlichen einen pragmatischen Deal mit der örtlichen Gastronomie ein. Da Personal fehlte, wurde das Kellnern zur Voraussetzung für das Tanzen. Die Freizeit wurde zur Arbeitsschicht, um überhaupt stattfinden zu können. Diese Bereitschaft zur Selbstorganisation zog sich durch alle Bereiche, vom eigenhändigen Ausbau des Jugendklubs bis zur Schlichtung von Lärmkonflikten mit der Nachbarschaft. Es zeigt sich ein Bild einer Jugend, die nicht auf Zuteilung wartete, sondern den Mangel verwaltete. B) SEITE AP: Hook: Der Paragraf 30 des Jugendgesetzes der DDR garantierte jedem jungen Bürger das Recht auf Geselligkeit und kulturelle Angebote, doch die Realität sah in kleinen Gemeinden oft anders aus. Teaser: Eine Bestandsaufnahme aus dem Jahr 1986 im Dorf Milkel bei Bautzen verdeutlicht die Diskrepanz zwischen gesetzlichem Anspruch und der ökonomischen Machbarkeit. Infrastrukturelle Engpässe prägten den Alltag der rund 200 Jugendlichen vor Ort. Kinos blieben im Winter geschlossen, Turnhallen existierten nur auf dem Papier, und der öffentliche Nahverkehr bot kaum Mobilität. Die staatliche Lenkung stieß hier an ihre Grenzen, was eine Verlagerung der Verantwortung auf die Betroffenen zur Folge hatte. Die Reaktion der Jugendlichen in Milkel ist ein historisches Beispiel für die Kompensationsstrategien innerhalb der DDR-Mangelwirtschaft. Statt auf staatliche Abhilfe zu warten, wurden Tauschgeschäfte zur Basis des kulturellen Lebens. Die Erhöhung der Tanzabende wurde durch den Arbeitseinsatz der Gäste als Kellner erkauft. Der Jugendklub entstand durch materielle Eigenleistung und bürokratischen Druck von unten. Die Umsetzung des Jugendgesetzes erfolgte somit nicht durch die Institutionen, sondern paradoxerweise durch die Selbstausbeutung derer, die das Gesetz eigentlich schützen sollte. C) SEITE JP: Hook: Wenn im Winter 1986 in Milkel die Leinwände dunkel blieben und die Busse nach Bautzen selten fuhren, war die Jugend auf sich selbst zurückgeworfen. Teaser: Ein Bericht über einen Besuch der Volkskammer in der Lausitz zeichnet das Bild einer Generation, die den Mangel an Infrastruktur durch pragmatische Lösungen ausglich. Wo der Staat keine Turnhalle baute und kein Servicepersonal stellen konnte, griffen die Jugendlichen selbst ein. Der Erhalt von Freizeitangeboten war in der ländlichen DDR oft direkt an Gegenleistungen geknüpft. Die Lösung in Milkel war bezeichnend: Wer tanzen wollte, musste arbeiten. Um mehr Veranstaltungen im einzigen verfügbaren Saal durchzusetzen, übernahmen die Jugendlichen den Service. Das Jugendgesetz wurde hier nicht als staatliche Vollversorgung interpretiert, sondern als Rahmen für genehmigte Eigeninitiative. Es entstand eine Kultur, in der Freizeitgestaltung untrennbar mit Organisationstalent und Arbeitsbereitschaft verbunden war.