Familienministerium Brandenburg gewährt erneut Ferienzuschüsse für Familien mit geringen Einkommen

Urlaubszeit ist Familienzeit. Ganz besonders für Kinder ist eine intensive gemeinsame Zeit mit Eltern oder Großeltern enorm wichtig. Doch Urlaube kosten Geld, vor allem für Geringverdiener sind sie oft unerschwinglich. Daher unterstützt das Familienministerium auch in diesem Jahr Brandenburger Familien mit geringem Einkommen bei ihrem Urlaub und stellt dafür 370.000 Euro aus dem Landeshaushalt zur Verfügung.

Familienministerin Ursula Nonnemacher: „Gerade für Kinder ist ein Familienurlaub eine ganz wertvolle Zeit, in der sie wichtige Erfahrungen fürs Leben sammeln können. Die gemeinsamen Erlebnisse stärken sie. Ist das Einkommen gering, sparen viele Familien zuerst beim Urlaub. Dabei steht eine solche ‚Auszeit vom Alltag‘ oftmals ganz oben auf der Wunschliste. Familienurlaub soll aber nicht am Geldbeutel der Eltern scheitern. Deswegen unterstützen wir auch in diesem Jahr wieder mit den Ferienzuschüssen brandenburgische Familien.“

Die Ferienzuschüsse können von Familien mit geringem Einkommen beantragt werden, die ihren Wohnsitz in Brandenburg haben. Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf 10 Euro pro Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied und kann für mindestens zwei und höchstens 13 Übernachtungen gewährt werden. Der Antrag sollte mindestens sechs Wochen vor Reiseantritt gestellt werden, in jedem Fall aber vor Beginn der Reise. Zuschüsse können nur im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt werden; ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Besonders geeignet für einen geförderten Urlaub sind die über ganz Deutschland verteilten sogenannten Familienferienstätten, die mit ihren Angeboten die besonderen Bedürfnisse von Familien berücksichtigen. Informationen zu den Familienferienstätten gibt es auf dem Portal der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung: https://bag-familienerholung.de/.

Alle Informationen zu den Förderbedingungen sowie die Antragsformulare gibt es beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV): Telefon Service-Center: (0355) 2893-800, Internet: https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/zuwendungen/familie/ferienzuschuesse-fuer-familien-mit-geringem-einkommen/

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Der letzte Versuch: Wie aus der Staatspartei die SED-PDS wurde

MASTER-PROMPT HOOK Der Parteitag zur Umbenennung in SED-PDS im Dezember 1989 Am späten Sonntagnachmittag treten die Delegierten in Berlin vor die Öffentlichkeit und präsentieren einen Doppelnamen, der die Brücke zwischen alter Macht und neuer Identität schlagen soll. MASTER-PROMPT Teaser JP Die Suche nach dem dritten Weg Gregor Gysi steht am Rednerpult und beschwört die Gefahr eines politischen Vakuums, während im Saal die Hoffnung auf eine eigenständige DDR noch lebendig ist. Manche glaubten in diesen Tagen des Dezembers 1989 fest daran, dass ein demokratischer Sozialismus jenseits der Profitwirtschaft möglich sei. Am 18.12.1989 verabschiedete der Parteitag unter Gysis Führung ein Statut, das den Erhalt der staatlichen Eigenständigkeit zum obersten Ziel erklärte. MASTER-PROMPT Teaser Coolis Außerordentlicher Parteitag beschließt neuen Namen und Statut Nach intensiven Beratungen entscheiden die Delegierten am 17. Dezember 1989 in Berlin, die Partei künftig unter dem Namen SED-PDS weiterzuführen. Der Vorsitzende Gregor Gysi betont in seinem Referat den Willen zur Regierungsverantwortung und warnt vor einem Erstarken rechter Kräfte. Mit der Verabschiedung eines vorläufigen Statuts positioniert sich die Partei für den beginnenden Wahlkampf und bekennt sich zur Eigenstaatlichkeit der DDR.