Bundesrat beschließt grundlegende Reform im Straßenverkehrsrecht

Schwerin. Im Bundesrat ist am Freitag (14.06.) eine grundlegende Reform im Straßenverkehrsrecht beschlossen worden. Im zehnten Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes geht es unter anderem darum, Städten und Gemeinden mehr Spielraum etwa für die Einrichtung von Busspuren, Tempo-30-Zonen und beim Bewohnerparken zu ermöglichen. Das Gesetz schafft die dafür notwendige Grundlage, um in entsprechenden Verordnungen den Kommunen neue Befugnisse zu übertragen. Künftig sind bei der Verkehrsplanung von Städten und Gemeinden nicht länger nur Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs maßgeblich, sondern auch der Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie städtebauliche Argumente.

Konkret heißt das unter anderem, dass es für Kommunen leichter werden soll, Tempo-30-Zonen, Busspuren, Radwege oder Parkraumbeschränkungen einzurichten. So soll etwa Tempo 30 künftig auf Hauptstraßen auch ohne besonderen Grund an Schulwegen, Spielplätzen oder Zebrastreifen vorgeschrieben werden dürfen. Gleiches soll für Straßen gelten, die einfach zwei benachbarte Tempo-30-Zonen miteinander verbinden. Bisher dagegen gilt die Regel nur in der Nähe von Kitas, Schulen, Pflegeheimen und Kliniken.

Statement Reinhard Meyer, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern:
„Mit der Gesetzesänderung wird der richtige Weg beschritten. Künftig setzt das Straßenverkehrsgesetz Leitplanken, die Verkehrssicherheit weiterhin uneingeschränkt in den Vordergrund stellen, darüber hinaus aber auch neue Handlungsspielräume eröffnen. Die Städte und Kommunen können vor Ort am besten einschätzen, welche verkehrsplanerischen Veränderungen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger klug umgesetzt werden sollten. Nach Inkrafttreten besteht die Möglichkeit für Städte und Gemeinden, beispielsweise flexible Busspuren und Tempo-30-Zonen einzurichten und das Anwohnerparken freier ausgestalten zu können. Ebenfalls ist vorgesehen, erprobungshalber Sonderfahrspuren für bestimmte neue Mobilitätsformen – etwa ausschließlich elektrisch oder mit Wasserstoff betriebene Fahrzeuge oder mit mehreren Personen besetzte Fahrzeuge – seitens der Städte und Gemeinden anzubieten.“

Grau in Grau mit bunten Haaren: Die Nischenökonomie der Verweigerung

2. Teaser 1. Persönlich Verdacht. Sobald ich die Tür öffne, bin ich schuldig. Mein Verbrechen? Ein Rucksack und ein Schlafsack. Für die Vopos bin ich sofort ein Ausreißer, ein Heimflüchtling, ein Staatsfeind. Dabei will ich nur meine Ruhe vor eurem hohlen „Liebesgeblabel“ im Radio. Ich bin links, verdammt noch mal, vielleicht linker als ihr in euren Ämtern. Aber ich spiele euer Spiel nicht mehr mit. Ich baue Lockenwickler für eine Mark und höre Musik, die wehtut. Denn eines habe ich gelernt: Wer Kompromisse macht, ist schon tot. 2. Sachlich-Redaktionell Zeitdokument. Sie waren die Störgeräusche im perfekt inszenierten Sozialismus: Punks in der DDR. Exklusive Originalaufnahmen aus den 1980er Jahren geben einen tiefen Einblick in eine Szene, die zwischen staatlicher Repression und kreativer Nischenexistenz balancierte. Der Artikel beleuchtet, wie Jugendliche durch Kleidung und Musik ihre Ablehnung des Systems ausdrückten, wie sie trotz Überwachung ökonomische Schlupflöcher fanden und warum der „Schlafsack“ zum Symbol für den Konflikt mit der Staatsmacht wurde. Eine Analyse der Verweigerung. 3. Analytisch und Atmosphärisch Dissonanz. Grau ist die dominierende Farbe, Beton das Material der Macht. Doch in den Rissen dieser monolithischen Gesellschaft wucherte etwas Buntes, Lautes, Unkontrollierbares. Die Punkbewegung der DDR war weniger eine politische Opposition im klassischen Sinne als vielmehr eine existenzielle Notwendigkeit für jene, die an der stickigen Luft der Konformität zu ersticken drohten. Wir blicken auf eine Atmosphäre der permanenten Anspannung, in der ein Haarschnitt eine politische Stellungnahme war und die absolute Verweigerung des Kompromisses zur einzigen Überlebensstrategie der eigenen Identität wurde.