Rostock. Kaum sind die Pfingstferien vorbei, winken auch schon die Sommerferien aus der Ferne. Der erste Tag der Sommerferien in Mecklenburg-Vorpommern ist der 22. Juli. Wer verreisen möchte, sollte schon jetzt daran denken, einen (neuen) Reisepass zu beantragen. Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Einmal eingereichte Unterlagen müssen mit jedem Antrag erneut vorgelegt werden. „Derzeit liegt die Produktionsdauer in der Bundesdruckerei in Berlin bei zirka sechs Wochen. Wer also zu Beginn der Sommerferien eine Reise plant, sollte sich so schnell wie möglich online einen Termin in einem unserer Ortsämter buchen“, gibt der zuständige Senator für Finanzen, Digitalisierung und Ordnung Dr. Chris von Wrycz Rekowski zu bedenken. Wer die Frist versäumt, hat die Möglichkeit, auf den Expressreisepass zurückzugreifen. Dann ist der neue Reisepass zwar schneller fertig, kostet aber dafür 32 Euro mehr. Die Produktionszeit in der Bundesdruckerei beträgt derzeit drei bis vier Werktage. Wer auch diese Gelegenheit verpasst hat, muss auf den vorläufigen Reisepass zurückgreifen. Dieser kostet 26 Euro, ist lediglich ein Jahr gültig und wird nur dann ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses nicht mehr ausreicht. Doch Achtung: In einigen Staaten, z.B. den USA, ist eine visumsfreie Einreise als Tourist nur dann möglich, wenn der Reisepass mehrere Jahre gültig ist. Außerdem enthält der vorläufige Reisepass keinen Chip, auf dem Daten gespeichert werden. Auch deshalb ist die Einreise in einigen Ländern hiermit nicht möglich. Weitere Informationen hierzu liefert das Auswärtige Amt.
Der deutsche Reisepass ermöglicht es, ohne Visum in mehr als 170 Staaten zu reisen. Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Vielreisende können für 22 Euro mehr direkt einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Wer 24 Jahre oder älter ist, bekommt einen Reisepass, der zehn Jahre gültig ist. Die Kosten hierfür liegen bei 70 Euro für 32 Seiten. Für Antragsteller*innen unter 24 Jahren ist er sechs Jahre gültig. Die Gebühr beträgt 37,50 Euro für 32 Seiten.
Eine Neuerung in diesem Jahr: Der Kinderreisepass wurde zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Der Grund: Die kurze Gültigkeit der Kinderreisepässe von maximal zwölf Monaten, die für alle Standard-Ausweisdokumente ohne Chip gilt. Der Kinderreisepass gilt damit als schwach geschütztes Dokument, das nicht länger als zwölf Monate gültig sein darf. Im Vergleich dazu sind normale, mehrjährig gültige Reisepässe mit zahlreichen Sicherheitsmerkmalen sowie mit einem Chip ausgestattet. Vor dem 1. Januar 2024 ausgestellte bzw. beantragte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig. Bei Reisen innerhalb der EU (Ausnahme UK) kann für Kinder nun ein Personalausweis beantragt werden, für Reiseziele außerhalb der EU hinaus ist ein regulärer Reisepass erforderlich.
„Die Beantragung und Ausstellung von Reisepässen gehört zu den am stärksten frequentierten Servicedienstleistungen. Allein im vergangenen Jahr wurden durch die Kolleginnen und Kollegen in den fünf Rostocker Ortsämtern mehr als über 18.000 Anträge auf Ausstellung eines Reisepasses bearbeitet. Mit der Abschaffung des Kinderreisepasses wird der hohe Aufwand der Eltern und der Verwaltung für die jährliche Neubeantragung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses vermieden.“, verdeutlicht Senator Dr. Chris von Wrycz Rekowski.
Die Terminvergabe für die Beantragung des Reisepasses erfolgt online unter www.rostock.de/onlinetermin oder per Telefon 0381 381- 7777 montags von 13 bis 15:30 Uhr und mittwochs von 9 bis 15:30 Uhr. Je nach personeller Besetzung werden weitere Termine außerdem morgens zusätzlich kurzfristig freigeschaltet, oft noch für denselben Tag. Die Terminbestätigung per E-Mail erhält dann die Angaben zu den jeweils mitzubringenden Unterlagen. Für die Abholung des Reisepasses ist keine Terminbuchung nötig.
Der Antrag auf Ausstellung des Dokumentes kann nur persönlich gestellt werden. Dies gilt auch für Kinder: Diese müssen bei Antragstellung persönlich anwesend sein.
Außerdem sind folgende Unterlagen mitzubringen:
– Passbild in Frontalansicht 3,5 x 4,5 cm (biometrietauglich und aktuell, Hinweis: kann auch direkt an den Fotoautomaten im Ortsamt für Personen ab 1,20 m Größe erstellt werden)
– Geburtsurkunde und Heiratsurkunde bzw. Familienbuch
– Personalausweis
– bisheriger Reisepass, vorläufiger Reisepass oder der Kinderausweis bzw. Kinderreisepass (wenn vorhanden)
– Bei Antragstellung für das Kind: Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten sowie die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten beziehungsweise den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
Externer Link:
www.rostock.de/ortsaemter