251 Badegewässer im Land Brandenburg ausgewiesen – Wasserqualität erneut hervorragend

Potsdam. Nach der Brandenburgischen Badegewässerverordnung startet am Mittwoch (15. Mai) offiziell die diesjährige Badesaison im Land Brandenburg. Für 2024 wurden 251 Badegewässer ausgewiesen, die zuvor von den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte bestimmt worden sind. Davon sind 230 (92 Prozent) mit einer „ausgezeichneten“ Badegewässerqualität eingestuft worden. Weitere 14 Badestellen erhielten das Prädikat „gut“ und zwei das Prädikat „ausreichend“. Alle Badestellen und aktuellen Informationen zur Wasserqualität sowie zur Ausstattung und Erreichbarkeit sind auf dem Portal www.badestellen.brandenburg.de veröffentlicht. Die Badestellenkarte wird regelmäßig aktualisiert.

Verbraucherschutzstaatssekretärin Dr. Antje Töpfer erklärt: „Brandenburg ist ein attraktives Seenland mit vielen Badeseen in mitten der schönen Natur und hervorragender Wasserqualität. Ungetrübter Badespaß ist ein echtes Aushängeschild für unsere Region. Für ein gesundes und sicheres Baden werden alle ausgewiesenen Badegewässer von den Gesundheitsämtern unter anderem durch regelmäßige Entnahmen von Wasserproben mindestens einmal pro Monat überwacht. Alle Badegäste sind aufgerufen, auf die Badesicherheit zu achten und Müll nicht liegen zu lassen. Dann wird auch diese Badesaison für alle ein Vergnügen.“

Nach der Brandenburgischen Badegewässerverordnung ist die „Badesaison“ der Zeitraum, in dem mit einer großen Zahl von Badenden gerechnet werden kann. Dies ist in der Regel der Zeitraum vom 15. Mai bis zum 15. September eines Jahres.

Innerhalb der Badesaison überwachen die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte die Badestellen insbesondere unter hygienischen Aspekten und führen Besichtigungen und Probennahmen durch. Sie sind auch die Ansprechpartner für Auskünfte über die aktuelle Wasserqualität und den Badestellenbereich, insbesondere in hygienischer Sicht

An den ausgewiesenen Badestellen werden neben aktuellen Hinweisen zur Überwachung der Badestelle auch ein „Steckbrief“ mit Angaben zur Badestelle, zur naturräumlichen Einordnung und das Symbol der Einstufung veröffentlicht.

Das Baden und Schwimmen in freien Gewässern ist im Land Brandenburg grundsätzlich erlaubt, es sei denn, es wird von der zuständigen Behörde an dieser Stelle ein Badeverbot aufgrund der Wasserqualität ausgesprochen. Insofern obliegt es den kommunalen Behörden vor Ort zu entscheiden, inwiefern an bestimmten Stellen nicht gebadet werden darf.

Fünf Badegewässer sind derzeit nicht eingestuft, da drei noch den Status „neu“ haben und bei zweien aufgrund von umfangreichen Sanierungs- und Bewirtschaftungsmaßnahmen noch keine ausreichenden Datensätze für eine Bewertung nach Brandenburgischer Badegewässerverordnung vorliegen. Eine Bewertung der Wasserqualität für diese Badestellen erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Die Bekanntmachung der Badegewässer für 2024 wurde mit dem Amtsblatt für Brandenburg (Nummer 18 vom 8. Mai) veröffentlicht: https://bravors.brandenburg.de/sixcms/media.php/76/Amtsblatt%2018_24.pdf

Gestoppt vom Politbüro: Das Ende des P610

Journalistischer Text - Seite (Teaser) Ingenieurskunst im politischen Abseits Wenn ich heute die verstaubten Pläne des P610 oder des Wartburg-Coupés betrachte, spüre ich noch immer die stille Resignation jener Tage, als technische Innovationen schlichtweg verboten wurden. Es war oft nicht das Unvermögen der Konstrukteure vor Ort, das den Stillstand auf den Straßen zementierte, sondern ein kühler Federstrich im fernen Politbüro, der Jahre an Entwicklungsarbeit zunichtemachte. Bereits 1973 standen in Eisenach und Zwickau serienreife Nachfolger bereit, die den westlichen Standards kaum nachstanden und den Zweitakter hätten ablösen können. Doch die staatliche Planwirtschaft entschied sich aus Kostengründen gegen den Fortschritt im Individualverkehr und ließ visionäre Prototypen, die das Land dringend gebraucht hätte, in den Archiven verschwinden.