Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), das Bundesministerium der Finanzen (BMF) sowie die für Landwirtschaft zuständigen Ministerien der ostdeutschen Bundesländer haben in einem gemeinsamen Termin am 11. April 2024 neue Grundsätze für die Verkaufs- und Verpachtungstätigkeit der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) unterzeichnet. Die neuen „Flächenmanagementgrundsätze 2024“ gelten zum 12. April 2024. Damit wird ein Auftrag des Koalitionsvertrages zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP umgesetzt und ein klares Zeichen für die regionale Stärkung der Landwirtschaft und für mehr Nachhaltigkeit und Ökologie gesetzt.
Die neuen Grundsätze bauen auf den „Flächenmanagementgrundsätzen 2023“ auf, die im vergangenen Pachtjahr im Rahmen eines Pilotprojekts des Bundes erprobt wurden und sich weitgehend bewährt haben. Nach umfangreicher Abstimmung mit den jeweiligen Länderressorts und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Interessen wurden diese noch einmal angepasst und liegen nun mit den Flächenmanagementgrundsätzen 2024 als einvernehmlich abgestimmte Grundlage für die Tätigkeit der BVVG mit dem Schwerpunkt Verpachtung vor. Sie tragen aktuellen agrarstrukturellen Erfordernissen und Aspekten des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit gleichermaßen Rechnung.
Die Flächen werden auf Grundlage eines Punkteverfahrens vergeben. Dabei werden Kriterien der Nachhaltigkeit, der Ökologie und Agrarstruktur in Verbindung mit dem finanziellen Gebot bewertet. Hierzu zählen Bewirtschaftungsweisen, die die Biodiversität fördern, dem Klimaschutz dienen oder eine artgerechtere Tierhaltung umsetzen. Zudem werden Punkte für agrarstrukturelle Kriterien vergeben, beispielsweise für Junglandwirtinnen und Junglandwirte, den Ökolandbau sowie Existenzgründerinnen und -gründer, damit sich ihre Chancen für eine Betriebsentwicklung verbessern.
Der Zugang zu den Flächen wird grundsätzlich weiterhin allen Betriebsformen offenstehen.
Die öffentliche Ausschreibung der Flächen bleibt das Regelverfahren. Rechtliche Erwerbsansprüche, wie z. B. nach dem Ausgleichsleistungsgesetz, werden weiterhin uneingeschränkt erfüllt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der BVVG.